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Beiträge von rassmo

    Du kannst auch, es kann aber zu Diskussionen bei Kontrollen kommen, nach vorne wirkende Lenkerendblinker nehmen und zusätzlich die hinteren Blinker.

    Zitat

    Sonstiges:
    "Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)
    Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkendenFahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilenangebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind. Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRAverfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im 54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad). Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen ...........unterschiedliche Auffassungen bei Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern.

    Die vorderen Blinker müssen aber trotzdem so entfernt werden das sie nicht mehr als Blinker erkennbar sind.

    Was würde er den kacke finden


    Den Roller und wenn du Pech hast auch den Fahrer. :D

    Naja ich meine ja, dass dann die Lenkerblinker funktionieren ! und Hinten und Vorne die blinker stillgelegt werden.

    Denk doch mal nach. Ich fahr hinter dir und sehe das du hinten Blinker hast. Diese zeigen keinen Richtungswechsel an, da du sie ja stillgelegt hast. Also überhole ich und bin gerade neben dir wenn ich den Lenkerendblinker endlich sehe und dich, da du links abbiegen willst, seitlich umfahre. Vespa hin und Fahrer hin, nur weil ich mich darauf verlassen habe das ein Blinker der da ist auch blinkt wenn du abbiegen willst.

    Du kannst, wie juny79, geschrieben hat die Blinker einfach abbauen und die Öffnungen verschließen. Ein- bzw. Ausgetragen werden braucht da nichts.
    Es gibt aber nur 3 Möglichkeiten:
    1.) Alle Blinker sind dran und gehen
    2.) Alle Blinker sind entfernt. Und zwar wirklich so entfernt das ahnungslose Verkehrsteilnehmer nicht denken du hättest welche, also Blinkerlöcher mit Blech etc. verschließen
    3.) Lenkerendblinker.
    Was nicht zulässige ist:
    1.) Blinker einfach stilllegen, da ander Verkehrsteilnehmer sonst davon ausgehen das du blinken könntest.
    2.) Nur Blinker hinten. Es gibt nur die Möglichkeiten. Keine, Lenkerendblinker, vorne und hinten.

    Da es einen Kupplungsabzieher für die PX gibt der ein Außengewinde hat kannst du doch leicht feststellen ob deine Kupplung ein Innengewinde dafür hat. Aber wie bereits gesagt, wenn du keinerlei Konus hast, bekommst du die Kupplung entweder schon am Anfang kaum auf die Welle oder sie geht ganz leicht komplett drüber. Da ich, obwohl ich noch keine PX-Kupplung in der Hand hatte, weiß das der Keil die Scherkräfte nicht aushält würde ich fast auf einen Konus wetten.
    Aber sicher kann es dir ein LFer sagen.

    nein über den konus

    Du hast an der Kupplungsseite an der Kurbelwelle eine Konus? Also bei mir ist auf der Schwungscheibenseite ist ein Konus...
    Also ich vermute die Kraftübertragung erfolgt über die Passfeder und wird durch das Klemmen beim verschrauben unterstützt!

    Eben HansOlo du hast keine Ahnung. :D
    Schl87: Wenn du an der Kupplungsseite keinen Konus hättest dann würde die Kupplung entweder nur mit Gewalt auf die Welle gehen oder, wenn sie einfach so draufrutscht, wäre ein Kupplungsabzieher unnötig. Wie die Erfahrung von Schraubern, die keinen Keil verwenden, zeigt hält die Kupplung auch so auf der konischen Welle sofern die Mutter mit dem nötigen Drehmoment angezogen ist. Wie du ja selber schreibst klemmt die Kupplung beim Schrauben auf die Welle was bei einer nichtkonischen Welle unmöglich wäre.

    Enrico hat dann im absoluten Delirium irgendwas von neuer italienischer Drecks EU Norm Vorschrift erzählt und Aufklebern

    Nach einer EU-Verordnung, ich glaube von 2009, die bisher nur in einigen Mitgliedsländern umgesetzt wurde gilt für Fahrzeuge, und größere Teile, sowie Elektrogroßgeräte (Waschmaschinen etc) die Herstellerhaftung. Für ältere Fahrzeuge entsprechend, bei gewerblichem Verkauf, die Verkäuferhaftung. Deshalb müssen auf gebrauchte Fahrzeuge BJ vor 1995 Aufkleber des Verkäufers aufgebracht sein so das, im Falle einer illegalen Entsorgung, der Verkäufer und darüber auch der Käufer gefunden werden kann. Eigentlich müßte Borletti die Rahmennummern und Vechs als Käufer notiert haben. Das Italien seit Januar auch dabei ist ist mir neu aber ich bin gespannt wann das auch in Deutschland umgesetzt wird.

    Was sind das für Felgen bei Bild 10. Die mit dem roten Rand? Oder ist das selbst gemacht?


    Hab beim Fotografen nachgefragt, Antwort:

    Zitat von Fotograf Bild 10

    Antwort bitte weitergeben:
    An der Vespa ist alles selbst gemacht, eben auch die Felgen schwarz lackiert und dann den Roten Rand nachlackiert. Nix von der Stange