und zweitens hab ich grad gesehen das die keine ECE Norm haben!
ZitatSchutzhelmpflicht für Kraftradfahrer besteht in der Bundesrepublik Deutschland seit 1976 (nach DIN 4848), in der ehemaligen DDR ebenfalls seit 1976 (nach StVO). 1980 wurde ein Verwarnungsgeld bei Fahrten ohne Schutzhelm (für Fahrer und Sozius) eingeführt. Zum 1. Januar 1990 wurde die bisherige DIN 4848 durch die ECE-22 Norm ersetzt. Durch zwei Ausnahmeverordnungen wurde diese Vorschrift so gestaltet, dass auch Helme, die nicht nach ECE geprüft wurden, in der Bundesrepublik zulässig sind, solange sie aufgrund ihrer Bauart als Schutzhelme geeignet sind.
Quelle
Ob er dir sicher genug ist mußt du selbst entscheiden, zulässig ist er solange du keine Grenze überquerst.
