Rein theoretisch hat alex_hauck recht, auch wenn er es offensichtlich ironisch gemeint hat.
ZitatInternet.recht - Urteile - E-Commerce: Fernabsatzrecht, Auktionsrecht u.a.
• Onlineauktion/Sniper-Software/Wettbewerbswidrigkeit/LG Hamburg(v)
Der Einsatz von Sniper-Software verstößt gegen die Regeln der gängigen Onlineauktionshäuser, da der Teilnehmer die Identifikationsdaten an ein automatisches System weitergeben muss. Zugleich wird der übliche ordnungsgemäße Ablauf der Online-Auktion behindert. Es ist daher wettbewerbswidrig eine solche Sniper-Software zu vertreiben.
Urteil vom 16. Juli 2002 – 312 O 271/02; rechtskräftig
CoR 10/02, 763
ZitatNach den eBay-Nutzungsbedingungen ist die Verwendung von Sniper-Software nicht gestattet. In der Rechtsprechung wird die Frage der Zulässigkeit der Sniper-Software allerdings unterschiedlich gehandhabt. Nach dem Landgericht Hamburg darf die Sniper-Software nicht verwendet werden, das Landgericht Berlin dagegen hielt sie für zulässig. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Praktisch hat natürlich pkracer recht. Wo kein Kläger da kein Richter. Und von sich aus wird sicher keine Behörde Ermittlungen anstellen.