Er läuft im stand einwandfrei, aber wenn er länger im stand läuft und gebe dann gas nimmt er schlecht gas an bis er auf turen kommt aber dann gehts wieder,
Vergaser wirklich ganz sauber? Richtige Zündkerze?
Er läuft im stand einwandfrei, aber wenn er länger im stand läuft und gebe dann gas nimmt er schlecht gas an bis er auf turen kommt aber dann gehts wieder,
Vergaser wirklich ganz sauber? Richtige Zündkerze?
Ich meine das dein Benzinschlauch runtergegangen ist, oder dein Benzinhahn hinüber ist. Kannst aber nur rausfinden wennst nachschaust...
Nichts hinzuzufügen.
nur der benzinhahnschlüssel passt gar nicht durch das loch!!!
mach ich da ein kompletten fehler???????????
Der paßt nicht durch das Tankloch? Mach mal ein Bild.
Richtige Volt und Wattzahlen?
Sie zieht nicht mehr richtig durch und die Beschleunigung ist nicht mehr das was es einmal war.
Beschreib das mal näher. Dreht er nicht mehr aus oder dreht er und beschleunigt nur nicht?
Und sich in 15 Jahren darüber ärgern, dass man das Ding bewusst hat vergammeln lassen
Er schreibt doch das der Rahmen unbrauchbar ist. Andere hängen die Vespa halbiert in der Werkstatt auf oder bauen Stehlampen.
Jetzt steht sie bei mir im Garten und entzückt mich jeden Tag aufs neue.
Und das ich doch was eine Vespa soll, den Besitzer erfreuen.
Den wer fährt schon 45Km/h ???
Ich. Aber was ich sagen wollte ist das entweder alles orginal sein muß oder die ABE ist erloschen egal ob sie 60 km/h fährt oder45 km/h. Wobei ich annehme das die 60km/h lt. Tacho sind und dann sind es sowieso nur 50.
Und aus den Griffen Hängeerdbeeren.
Bremsgrundplatte schon drauf? Ansonsten lies mal hier öl aus der radwelle
Schon immer oder ein neues Phänomen. Wenn das Abblendlicht aus ist dann funktioniert das Bremslicht normal? Auf jeden Fall ein Fehler in der Verkabelung. Entweder ist das Bremslicht fälschlicherweise mit dem Rücklicht verbunden oder irgendwo haben die Kabel Kontakt.
... mal abgesehen davon, dass der Roller keine BE hat, was bei einem (auch nicht selbstverschuldeten) Unfall ggf. Probleme hervorrufen könnte. Sollte doch eine Kontrolle draufkommen, dann wäre das der Bestand des "Führens eines Kleinkraftrades nach Erlöschen der BE". D.h. in etwa - Geldstrafe, Punkte, ggf. Nachschulung ...
Das wäre es auch mit einem langsamer gemachten Rennzylinder solange der Zylinder nicht in die ABE eingetragen ist. Also bleibt nur Orginalzylinder, Zylinder eintragen lassen oder hoffen das niemand es merkt.
Bank runter und Erde rein.
Belag-Stahl-Belag-Stahl-Belag
Vor dem Zusammenbau in Öl eingelegt?
Für Originallack ein super Preis, ob sie läuft oder nicht. Ist ja auch VB.
Vorsicht, da steht Orginalfarbe nicht Orginallack. So wie es aussieht ist sowohl an den Kabeln alsauch am Fußbremshebel Farbe. Außerdem scheint der Seitendeckelverschluß mitlackiert. Ich würde auf Neulackierung, ohne Zerlegen, in "Orginal"-Farbe tippen.
das ist ja das komische... ich kann sie ohne kalt starter anschmeißen und sie läuft sauber aber sobald der gezogen ist dann geht sie einfach aus...
deswegen wunderte mich das... ich habe gedacht das ist eher anders rum..
Wenn sie warm ist und zu ziehst den Kaltstarter säuft sie schlicht und ergreifend wegen zuviel Benzin ab. Wenn du sie allerdings immer ohne Kaltstarter starten kannst solltest du vielleicht mal die Einstellung der Vergasers überprüfen.
Sollte ich Kontrolliert werden bin ich ja mal gespannt!
Auch bei einer Kontrolle kann alles gut gehen. Kommt eben auf den Polizisten und seine, tagesformabhängige, Laune an. Das größere Problem dürfte im Falle eines Unfalles sein das du keine Papiere hast die die Übereinstimmung des Rollers mit den deutschen Voraussetzungen für zulassungsfreie Fahrzeuge udn dadurch mit den Angaben in den Versicherungsunterlagen belegen.
Nein, egal was die Polizei erzählt hat. Es ist nicht zulässig mit ausländischen Papieren in Deutschland zu fahren.
ZitatAlles anzeigen§ 1
IntVO
(1) Ausländische Kraftfahrzeuge
und
Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehendenVerkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen
Stelle ein gültiger
Der ausländische Zulassungsscheinmuß mindestens die nach Artikel 35 des Übereinkommens über
den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (BGBl 1977 II S 809)
erforderlichen
Angaben enthalten.(2) Ausländische Kraftfahrzeuge
und
Kraftfahrzeuganhänger, die nach Absatz 1 zum vorübergehenden
Verkehr zugelassen sind, müssen hinsichtlich Bau und Ausrüstung
mindestens den Bestimmungen der Artikel 38 und 39 und der
Anhänge
4 und 5 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom
8. November 1968 (BGBl 1977 II S 809), soweit dieses
Übereinkommen
anwendbar ist, sonst denen des Artikels 3 des Internationalen
Abkommens
über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (BGBl 1930 II S
1234)
entsprechen.(3) Ist der ausländische
Zulassungsschein
nicht in deutscher Sprache abgefaßt, so muß er mit einer von
einem Berufskonsularbeamten oder Honorarkonsul der
Bundesrepublik Deutschland
im Ausstellungsstaat bestätigten Übersetzung oder mit einer
Übersetzung durch einen international anerkannten Automobilklub
des
Ausstellungsstaates oder durch eine vom Bundesminister für
Verkehr
bestimmte Stelle verbunden sein. Satz 1 gilt nicht für
ausländische
Zulassungsscheine, die denBestimmungen des Artikels 35 des Übereinkommens vom 8. November
1968
über den Straßenverkehr (BGBl 1977 II S 809) entsprechen.
Schon 1B.) dürfte schwer nachzuweisen sein wenn ein deutsches Versicherungskennzeichen angebracht ist. Bei 3.) wird es schwierig da der italienische Zulassungsschein eben ins deutsche übersetzt mitgeführt werden muß um eine Kontrolle zu ermöglichen.
Das ganze ist entgegen der Auskunft der Polizei auch nicht nur aus steuerlichen Gründen sondern aus Gründen der länderunterschiedlichen Anforderungen an Fahrzeuge.
Da hier keine Diskussionen geführt werden sollen finde ich dies als Schlußsatz angemessen.
Ich komm mir vor, wie bei der Regierung, nur viel heiße Luft und sonst nix.
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kann man dann den 50er soo machen das er dann 65-70 geht
Hast du dir die Set-Ups aus meinem geposteten Link angeschaut? Wenn ja, was meinst du warum dort mit 50ccm diese Geschwindigkeit nicht erreicht wird? Weil es praktisch nicht geht.
was muss man dann machen das man diese geschwindigkeiten erreicht??
Mehr Hubraum, d.h. größerer Zylinder.
Versicherung bekommst du auch völlig ohne Papiere. Bei einer Polizeikontrolle können italienische Papiere ausreichen, müssen aber nicht. Kommt auf den Polizisten an. Um legal zu fahren brauchst du deutsche Papiere die du nach einer Einzelabnahme beim TÜV von der Zulassungstelle bekommst. Wobei die Information des TÜV m.M.n. eher größere Roller betreffen. Würde einfach zu einem anderen TÜV fahren. Aber mittels der SuFu bekommst du unzählige Threads zu dem Thema z.B. vespa special 50 v5b3t aus italien ohne blinker: ist das legal? .
betreffs der frage was passiert. kommt ebenfalls auf den polizisten an. von einer verwarnung bis zu fahren ohne gültige abe ist so ziemlich alles drin. die entsprechenden strafen findest du übers internet.