Laut ADAC gilt die erwähnte Ausnahmeregelung für Erstzulassungen vor dem 01.01.1988, aber das scheint ja ohnehin nur über 50 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit relevant zu sein.
Ist bei einem Umbau von 50er auf 125 ein Bremslicht umbedingt nötig.
