Das ist zwar eine häufige Falschluftquelle, aber warum sollten die vor der Vergaserreinigung dicht sein und jetzt kaputt? Hast du den Vergaser nach der Reinigung neu eingestellt?
Beiträge von rassmo
-
-
Also ich würde tippen das entweder der Vergaser irgendwo undicht ist oder an der Verbindung Vergaser/ASS Luft zieht. Schau da mal nach. Benzinhahn würde ich wie gesagt erst mal ausschließen da sonst Sprit rauslaufen würde. Im ungünstigsten Fall ist irgendeine Düse noch verstopft aber bevor du den Vergaser nochmals zerlegst würde ich die oben beschriebenen Stellen kontrollieren.
-
Benzinhahn würde ich erstmal als Fehlerquelle ausschließen.
Habt ihr den Vergaser zerlegt oder am Stück ins Ultraschall geworfen?
-
Zuerst mal ein paar Fragen:
- ist die Vespa vorher gelaufen oder hast du sie neu?
- sind dir die Fehler schon vorher aufgefallen? Oder erst nach der "Reparatur"?
- was heißt und vieles mehr? War der Motor offen? Zündung zerlegt?
-
Gerade an SirIsi raus. Da du der Letze bist, hoffentlich nicht der Allerletzte
, gib Bescheid wenn sie angekommen ist und frag bei dark vespa wo sie dann hinsoll.P.S. Hab der guten eine feste Karton-Verpackung spendiert
. Am besten als Warensendung zu verschicken. -
Zitat
Kann man noch dann nachbestellen ???
Also mir wäre es lieber einmal bestellen, verteilen und gut, da ich mich nicht um Arbeit reiße.
Aber im Einzelfall muß man das hinterher einfach absprechen. -
Unter Tips und Tricks ist ein Formular zum runterladen. Mit dem gehst du zum Straßenverkehrsamt und läßt dir bestätigen das die Vespa nicht als gestohlen gemeldet ist. Das ausgefüllte Formular dann zum Vespahändler und der bestellt dir die Papiere dann bei Piaggio.
-
Hallo, nicht das ihr euch wundert. Ich sammle die Bestellungen und versende dann die Bankdaten kurz vor Weihnachten.
-
@ 2Phace,
herzlichen Glückwunsch
. -
Da die Bestellung der Kalender jetzt stattfindet ist das Topic geschlossen.
Hallo Leute,
es soll definitiv einen Vespaonline-Kalender 2010 mit den Bildern der Monatsgewinner des Fotowettbewerbs geben. Der Kalender wird DIN A4 und kostet voraussichtlich € 15.-- incl. Porto. Aufgrund des fortgeschrittenen Zeit müsst ihr euch zügig entscheiden und bis 28. Dezember per PN Bescheid über eine verbindliche Bestellung geben. Ich teile euch dann meine Bankdaten mit und erwarte Überweisung bis Anfang Januar. Dannach wird der Kalender angefertigt und, ich schätze Mitte Januar, versandt. Da auch die Gewinner Okt - Dez 2008 berücksichtigt werden müßt ihr euch vom Layout überraschen lassen.
Also überlegt und gebt Bescheid.
P.S. Von zwei Bildern fehlt noch die Freigabe der Fotografen die sich bitte schnell bei mono melden sollen.
-
Antworten findest du in der SuFu. Es kommt auch darauf an ob du den kompletten Zug oder nur das Innenteil tauschen willst. Im ersten Fall Zug aus beiden Hüllen raus, Hüllen miteinander verbinden und durchziehen, neuen Zug rein. Im zweiten Fall alten Zug raus aus der Hülle, neunen reinschieben.
-
Wie sieht die Kerze aus? Probier mal ne neue.
-
Soviel ich weiß gibt es keine zugelassene Drossel für die Spezial. Die einzige Möglichkeit wäre eine Begrenzung des Gaszuges und event. der Gangschaltung. Aber dann dürfte eine Einzelabnahme die einzige Möglichkeit sein. Aber benutz mal die SuFu da dieses Thema schon mehrfach behandelt wurde.
Aber tu dir selbst einen Gefallen. Laß die Vespa wie sie ist und fahr nicht illegal. Du machst doch sowieso schon den Führerschein. Wenn du unbedingt fahren willst kauf dir für die Zeit ein billiges Mofa und später die Vespa. Ein Mofa ist allemal billiger als Nachschulung.
-
halbwegs legalem rahmen
Halbwegs legal ist genauso wie ein bißchen tot. Entweder legal oder illegal bzw. Scheißegal. Alles was wirklich was bringt fällt auch einem Dorfpolizisten (die nicht zwangsläufig unfähiger sind wie Stadtpolizisten) auf. Aber such über die SuFu was möglich ist und laß das dann eintragen. Dann bist du legal, versichert und mit ruhigem Gewissen unterwegs.
-
-
Da mir das ganze keine Ruhe ließ nun die EU-Richtlinie der die der deutschen StVZO zugrunde liegt.
Zitat
ZUSAMMENFASSUNGDiese Richtlinie gilt für alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeuge mit oder ohne Doppelrad (mit individuellen Luftreifen) sowie deren Bauteile oder selbständige technische Einheiten. Diese Richtlinie gilt nicht für die nachstehend genannten Fahrzeuge:
- Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h;
- fußgängergeführte Fahrzeuge;
- Fahrzeuge, die zur Benutzung durch körperbehinderte Personen bestimmt sind;
- Fahrzeuge, die für den sportlichen Wettbewerb auf der Straße oder im Gelände bestimmt sind;
- Fahrzeuge, die vor dem Beginn der Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG bereits in Betrieb waren;
- Zugmaschinen und Maschinen, die für landwirtschaftliche oder vergleichbare Zwecke verwendet werden;
- Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind.
Die maßgeblichen Teile habe ich unterstrichen und dick hervorgehoben. Logischerweise sind in der EU-Harmonisierung Fahrzeuge ausgeschlossen die bereits vorher in Betrieb waren da diese national unterschiedlichen Prüfungen unterzogen wurden.
-
Lange Rede kurzer Sinn, wo kann ich eine blaue Kontr. Lampe einbauen, der Ingeniör sagte mir, daß er auch früher
Das nützt dir doch auch nichts da diese immer noch ständig leuchtet. D.h. du müßtest die Verkabelung ändern. Hast du keine [lexicon='Bedienungsanleitung',''][/lexicon] für den netten Herrn vom TÜV in der das Cockpit beschrieben wird. Da müßte doch aus stehen das es nur eine grüne Kontrollleuchte für das Fahrlicht aber keine Fernlichtkontrollleuchte gibt.
-
Hallo,
erstaunlich das die Zulassung eines zulassungsfreien Frahrzeuges möglich ist. Aber du hast recht wir sollten uns nicht streiten. Ich wünsche dir allzeit Kontrollen die mit den italienischen Papieren zufrieden sind und eine schöne Vorweihnachtszeit.
Mfg
-
Sagt der Freund zur Blondine: "Dieses Jahr fällt Heiligabend auf einen Freitag." Antwortet die Blondine: "Hoffentlich nicht der 13.te!"
-
es funktioniert... man ruft bei einer passenden versicherung an, da muss man die fahrgestell nummer und die fahrzeug daten angeben, (typenschid) dann gibt man an, ob als mofa oder roller zugelassen wird, dann muss man überweisen und bekommt das kennzeichen zugeschickt...
ging bei meinem mofa auch... da wurde nicht nach gefragt wegen der papiere... und ne unbedenklichkeitserklärung ist ohne probleme zu bekommen, da der roller schon seit 30jahren im familien besitz ist(mein uropa fuhr die vespa zuerst).Natürlich funktioniert es. Du kannst jede 50er Vespa auch als Mofa anmelden. Die Versicherung trägt ein was du angibst. Wenn du allerdings in eine Polizeikontrolle kommst brauchst du Papiere für die Vespa und die Bestätigung der erfolgten Drosselung. Ansonsten hast du die üblichen Probleme die das sind: Fahren ohne ABE, Fahren ohne Versicherung, Fahren ohne Führerschein. Die Folgen kannst du dir selber googeln. Mein Rat, laß es. Mach deinen Führerschein mit 17 und laß den Roller normal zu. Denn 35km/h sind für ein Mofa definitiv zu viel.