SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Beiträge von rassmo

    Unter Tips und Tricks ist ein Formular zum runterladen. Mit dem gehst du zum Straßenverkehrsamt und läßt dir bestätigen das die Vespa nicht als gestohlen gemeldet ist. Das ausgefüllte Formular dann zum Vespahändler und der bestellt dir die Papiere dann bei Piaggio.

    Da die Bestellung der Kalender jetzt stattfindet ist das Topic geschlossen.


    Hallo Leute,

    es soll definitiv einen Vespaonline-Kalender 2010 mit den Bildern der Monatsgewinner des Fotowettbewerbs geben. Der Kalender wird DIN A4 und kostet voraussichtlich € 15.-- incl. Porto. Aufgrund des fortgeschrittenen Zeit müsst ihr euch zügig entscheiden und bis 28. Dezember per PN Bescheid über eine verbindliche Bestellung geben. Ich teile euch dann meine Bankdaten mit und erwarte Überweisung bis Anfang Januar. Dannach wird der Kalender angefertigt und, ich schätze Mitte Januar, versandt. Da auch die Gewinner Okt - Dez 2008 berücksichtigt werden müßt ihr euch vom Layout überraschen lassen.

    Also überlegt und gebt Bescheid.


    P.S. Von zwei Bildern fehlt noch die Freigabe der Fotografen die sich bitte schnell bei mono melden sollen.

    Antworten findest du in der SuFu. Es kommt auch darauf an ob du den kompletten Zug oder nur das Innenteil tauschen willst. Im ersten Fall Zug aus beiden Hüllen raus, Hüllen miteinander verbinden und durchziehen, neuen Zug rein. Im zweiten Fall alten Zug raus aus der Hülle, neunen reinschieben.

    Soviel ich weiß gibt es keine zugelassene Drossel für die Spezial. Die einzige Möglichkeit wäre eine Begrenzung des Gaszuges und event. der Gangschaltung. Aber dann dürfte eine Einzelabnahme die einzige Möglichkeit sein. Aber benutz mal die SuFu da dieses Thema schon mehrfach behandelt wurde.

    Aber tu dir selbst einen Gefallen. Laß die Vespa wie sie ist und fahr nicht illegal. Du machst doch sowieso schon den Führerschein. Wenn du unbedingt fahren willst kauf dir für die Zeit ein billiges Mofa und später die Vespa. Ein Mofa ist allemal billiger als Nachschulung.

    halbwegs legalem rahmen

    Halbwegs legal ist genauso wie ein bißchen tot. Entweder legal oder illegal bzw. Scheißegal. Alles was wirklich was bringt fällt auch einem Dorfpolizisten (die nicht zwangsläufig unfähiger sind wie Stadtpolizisten) auf. Aber such über die SuFu was möglich ist und laß das dann eintragen. Dann bist du legal, versichert und mit ruhigem Gewissen unterwegs.

    Da mir das ganze keine Ruhe ließ nun die EU-Richtlinie der die der deutschen StVZO zugrunde liegt.

    Zitat


    ZUSAMMENFASSUNG

    Diese Richtlinie gilt für alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeuge mit oder ohne Doppelrad (mit individuellen Luftreifen) sowie deren Bauteile oder selbständige technische Einheiten. Diese Richtlinie gilt nicht für die nachstehend genannten Fahrzeuge:


    • Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h;
    • fußgängergeführte Fahrzeuge;
    • Fahrzeuge, die zur Benutzung durch körperbehinderte Personen bestimmt sind;
    • Fahrzeuge, die für den sportlichen Wettbewerb auf der Straße oder im Gelände bestimmt sind;
    • Fahrzeuge, die vor dem Beginn der Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG bereits in Betrieb waren;
    • Zugmaschinen und Maschinen, die für landwirtschaftliche oder vergleichbare Zwecke verwendet werden;
    • Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind.
      Die maßgeblichen Teile habe ich unterstrichen und dick hervorgehoben. Logischerweise sind in der EU-Harmonisierung Fahrzeuge ausgeschlossen die bereits vorher in Betrieb waren da diese national unterschiedlichen Prüfungen unterzogen wurden.

    Lange Rede kurzer Sinn, wo kann ich eine blaue Kontr. Lampe einbauen, der Ingeniör sagte mir, daß er auch früher

    Das nützt dir doch auch nichts da diese immer noch ständig leuchtet. D.h. du müßtest die Verkabelung ändern. Hast du keine [lexicon='Bedienungsanleitung',''][/lexicon] für den netten Herrn vom TÜV in der das Cockpit beschrieben wird. Da müßte doch aus stehen das es nur eine grüne Kontrollleuchte für das Fahrlicht aber keine Fernlichtkontrollleuchte gibt.

    es funktioniert... man ruft bei einer passenden versicherung an, da muss man die fahrgestell nummer und die fahrzeug daten angeben, (typenschid) dann gibt man an, ob als mofa oder roller zugelassen wird, dann muss man überweisen und bekommt das kennzeichen zugeschickt...
    ging bei meinem mofa auch... da wurde nicht nach gefragt wegen der papiere... und ne unbedenklichkeitserklärung ist ohne probleme zu bekommen, da der roller schon seit 30jahren im familien besitz ist(mein uropa fuhr die vespa zuerst).

    Natürlich funktioniert es. Du kannst jede 50er Vespa auch als Mofa anmelden. Die Versicherung trägt ein was du angibst. Wenn du allerdings in eine Polizeikontrolle kommst brauchst du Papiere für die Vespa und die Bestätigung der erfolgten Drosselung. Ansonsten hast du die üblichen Probleme die das sind: Fahren ohne ABE, Fahren ohne Versicherung, Fahren ohne Führerschein. Die Folgen kannst du dir selber googeln. Mein Rat, laß es. Mach deinen Führerschein mit 17 und laß den Roller normal zu. Denn 35km/h sind für ein Mofa definitiv zu viel.

    Hallo Projekt_HP50_Italia,

    ich habe eine deutsche Vespa mit deutschen Papieren, insofern keine Probleme. Aber wenn du von der Zulassungstelle schriftlich hast das italienische Papiere ausreichen, dann nimm das einfach zu den Papieren für eine eventuelle Polizeikontrolle. Aber laut FZV



    Unsere Vespae entsprechen §3 Abs.2 Nr.1 und 2. den Fahrzeugen des Buchstaben d: Kleinkrafträder mit 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45km/h. Und diese dürfen nur in Betrieb genommen werden wenn sie einem genehmigten Typ, den es wie gesagt zur Bauzeit der Schaltvespae noch nicht gab, entsprechen oder über eine Einzelabnahme verfügen.

    Unter 5.) ist nochmals aufgeführt das die Übereinstimmungserklärung bzw. die Einzelabnahme mitgeführt und auf Verlangen vorzuzeigen ist.

    Und unter 6.) nochmals das du als Halter für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich bist.

    Die ECE- und EG-Typzulassungs-Systeme basieren auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Alle Signatarstaaten des ECE-Abkommens von 1958, das als Grundlage der ECE-Regeln dient, sind ermächtigt, ein Fahrzeug bzw. ein Teil zuzulassen.Alle weiteren Signatarstaaten – so sie die jeweilige Regel anerkannt haben – sind verpflichtet, die gewährte Zulassung erbenfalls anzuerkennen


    Und genau hier liegt das Problem. Also meine Vespa BJ. 78 hat weder ECE- noch EG-Typzulassung. Und zwar aus dem einfachen Grund das es das damals noch nicht gab. Wenn deine ein EG-Typzulassung hat herzlichen Glückwunsch. Aber auch das ändert nichts daran das du in Deutschland deutsche Papiere brauchst, also deine italienische ABE (wenn das dort so heißt) in eine deutsche umtauschen müßtest. Um es einfach zu sagen: deutsches Nummernschild = Papiere in deutscher Sprache; ausländisches Nummernschild = Papiere in ausländischer Sprache.

    Da für eine Fuffi keine Zulassung notwendig ist, sondern nur die allgem. Betriebserlaubnis, ist die ital. Zulassung ausreichend.

    Typischer Fall von Fehlinterpretation. Es stimmt zwar das keine Zulassung notwendig ist, aber ein auf Dauer in Deutschland betriebenes Fahrzeug braucht Papiere in deutscher Sprache. Nicht jeder EU-Bürger, auch nicht Polizisten, sind jeder EU-Sprache mächtig. Das Problem ist das die zitierten Aussagen für zulassungspflichtige Fahrzeuge gelten. Für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge gilt lt. FZV

    Zitat

    (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I

    nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die

    Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die

    Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung


    auszuhändigen.

    Und da die Übereinstimmungsbescheinigung erst lange nach Einführung der EU eingeführt wurde dürfte es schwierig sein diese für eine italienische Vespa zu bekommen. Ebenso die Datenbestätigung so das nur noch die Einzelgenehmigung bleibt.


    [quote] Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges (lt. Zulassungstelle)
    Notwendige Unterlagen:

    [list]
    [*]gültiger Personalausweis oder Reisepass ***
    (ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
    (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung
    Sofern kein Ausweis, Meldebescheinigung etc. vorgelegt wird, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig.
    Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro

    [*]Versicherungsbestätigung
    [*]ausländische Fahrzeugpapiere
    [*]EG-Übereinstimmungsbescheinigung
    [*]ausländische Kennzeichen (soweit vorhanden)
    Aber wie hier zu sehen ist brauch man selbst bei einem zulassungspflichtigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungserklärung die m.W. nach erst 2006 oder sogar 2007 eingeführt wurde.