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Wie sehen Vespa Papiere aus Italien aus?

  • Monaco
  • December 3, 2009 at 19:32
  • rassmo
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    • December 7, 2009 at 09:31
    • #21

    Hallo,

    erstaunlich das die Zulassung eines zulassungsfreien Frahrzeuges möglich ist. Aber du hast recht wir sollten uns nicht streiten. Ich wünsche dir allzeit Kontrollen die mit den italienischen Papieren zufrieden sind und eine schöne Vorweihnachtszeit.

    Mfg

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Monaco
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    • December 7, 2009 at 09:35
    • #22

    klingt logisch und ist für mich damit geklärt merci @ mario

    ps. jetz weiss ich immer noch nicht wie originale italy papiere aussehen!!!

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    • December 7, 2009 at 09:57
    • #23

    Hallo Monaco,


    meine sehen wie gesagt aus, wie die im Link von "adi" (weiter vorne) - sind beidseitig bedruckt, meist handschriftlich ausgefüllt. Vorderseite: Zulassungs-Nr., Ort der Zulassung, Hersteller, Modell, Fahrgestell-Nr, cm3, Datum der Zulassung, Stempel. Auf der Rückseite: Technische Daten über Motor, Typ, Zylinder (2- od. 4-Takt), cm3, kW, usw....


    @ Rassmo: Dir auch eine schöne Vorweihnachtszeit! :-2

  • rassmo
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    • December 7, 2009 at 12:47
    • #24

    Da mir das ganze keine Ruhe ließ nun die EU-Richtlinie der die der deutschen StVZO zugrunde liegt.

    Zitat


    ZUSAMMENFASSUNG

    Diese Richtlinie gilt für alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeuge mit oder ohne Doppelrad (mit individuellen Luftreifen) sowie deren Bauteile oder selbständige technische Einheiten. Diese Richtlinie gilt nicht für die nachstehend genannten Fahrzeuge:


    • Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h;
    • fußgängergeführte Fahrzeuge;
    • Fahrzeuge, die zur Benutzung durch körperbehinderte Personen bestimmt sind;
    • Fahrzeuge, die für den sportlichen Wettbewerb auf der Straße oder im Gelände bestimmt sind;
    • Fahrzeuge, die vor dem Beginn der Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG bereits in Betrieb waren;
    • Zugmaschinen und Maschinen, die für landwirtschaftliche oder vergleichbare Zwecke verwendet werden;
    • Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind.
      Die maßgeblichen Teile habe ich unterstrichen und dick hervorgehoben. Logischerweise sind in der EU-Harmonisierung Fahrzeuge ausgeschlossen die bereits vorher in Betrieb waren da diese national unterschiedlichen Prüfungen unterzogen wurden.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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    • December 29, 2009 at 22:36
    • #25
    Zitat von HansOlo

    italienische hp50 hat auch einen beidseitig bedruckten zettel (bei mir ware der laminiert... also in folie eingebraten.. ob das so original war kann ich nicht sagen)


    jepp, ist original so.

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    • December 31, 2009 at 11:42
    • #26

    das ist doch alles erbsenzählerei, sorry.

    fakt ist, du brauchst deutsche papiere, egal mit welchem fahrzeug, wenn du einen deutschen wohnsitz hast. ende. keine ausnahmen. augenzudrücken von den grünen ist ein anderes thema.

    dass papiere aus i oder anderen ländern umgeschrieben werden, das ist der knackpunkt. manchmal eben ohne tüv, manchmal mit tüv. aber damit hat es sich auch schon erledigt.
    deutscher wohnsitz, deutsche zulassung oder auch versicherung, setzt deutsche papiere vorraus. ende.
    grüße
    s.

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