Bei mir hat der Kaufvertrag gerreicht in dem vermerkt war das der Verkauf ohne Papiere erfolgte. Logischerweise war der Roller auch nicht als gestohlen gemeldet. Ansonsten kann man den Roller im Amtsblatt aufbieten lassen und der Besitzer der Papiere hat eine gesetzl. vorgeschriebene Zeit um sich zu melden.
Du kannst sogar an einem gefundenen Roller Besitz erlangen wenn sich der Verlierer nicht innerhalb der gesetzl. Frist meldet.
Geh mal zu einer öffentlichen Versteigerung. Dort werden Roller, und sonstige Fahrzeuge, versteigert die im öffentlichen Bereich über längere Zeit herrenlos rumstehen und trotz Aufforderung nicht beseitigt wurden. Wenn dann der Eigentümer nicht feststellbar ist gehen sie in die Versteigerung und du kannst sie dort ganz legal in dein Eigentum bringen. Ganz ohne Papiere die du dir dann hinterher besorgen kannst.
Wobei ich nicht abstreiten will das manche Bearbeiter mehr verlangen und Andere weniger. Dann hab ich halt Glück gehabt.
