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weiteres Rundlicht Projekt

  • Oncho
  • April 19, 2018 at 12:56
  • Oncho
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    • April 22, 2018 at 08:48
    • #21

    Welche Optionen bleiben?

    Den Verkäufer bitte in den Kaufvertrag rein zu schreiben das die Vespa ohne Papiere verkauft wird? Sollte es dort einen bestimmten Wortlaut haben?

    Kann ich selber bei der Polizei abklären ob die Vespa als gestohlen gemeldet ist? Das würde das Risiko nämlich erheblich minimieren falls ich selber die eidesstattliche Erklärung unterschreiben würde. Oder wäre es trotzdem noch zu unsicher?

  • Volker PKXL2
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    • April 22, 2018 at 08:54
    • #22

    Hin zur Polizei, Nummer checken lassen und gut ist. Kannst ja sagen, dass du die Vespa kaufen willst und vorher die Nummer überprüft haben möchtest...

    Passgenaue Sportsitzbank für PK XL1 und XL2 mit originalem Plastikheck

    Meine 76' er V50 Spezial goes 130 ccm

    " Miss Lilibet ", oder eine heruntergekommene PK 50 Automatik wird frisch gemacht?

  • Menzinger
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    • April 22, 2018 at 09:31
    • #23

    Ich würde folgenden Passus im Vertrag verankern:

    Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug mit der FIN sein unbeschränktes Eigentum ist und er den dazugehörigen Schein unauffindbar verloren hat.

    Wenn Du VolkerPKXL2s Rät folgst, bist Du wahrscheinlich auch sehr sicher. Ich warne trotzdem vor der eidesstattlichen Erklärung. Irgendjemand biegt eines schönen Tages mit dem Fotoalbum auf dem Smartphone und zwei Zeugen und den Papieren um die Ecke und Du hängst tief in der Kacke. Wahrscheinlichkeit 1:1.000.000.000? Egal. Aber nur meine Meinung. Mein Passus schützt Dich nämlich auch nicht vor Verlust, gibt Dir nur Gutgläubigkeit und spart den (Mein)eid.

    Viel Erfolg!

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Oncho
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    • April 22, 2018 at 11:16
    • #24

    ok, aber was wenn der Verkäufer die Papiere selber auch nicht verloren hat und den Vertrag so nicht unterzeichnen möchte? Die Vespa wurde nämlich nur weiter verkauft. Zu heiß das Eisen?

  • Menzinger
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    • April 22, 2018 at 11:23
    • #25

    Wenn er das nicht möchte, stinkt die Sache.

    Dann besser mit der Storyline von VolkerPKXL2 zur Polizei und Rahmennummer überprüfen lassen. Sollte es einen rechtmäßigen Eigentümer geben, hätte er immer gegenüber Dir Anspruch auf Herausgabe.

    Hast Du sie denn schon gekauft?


    Ja, hast Du. Sorry, nochmal nachgelesen.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

    2 Mal editiert, zuletzt von Menzinger (April 22, 2018 at 11:38)

  • Oncho
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    • April 22, 2018 at 13:31
    • #26

    Laut Verkäufer hat er die Vespa ohne Papiere erstanden. Und der vorherige Besitzer hatte sie auch schon nicht mehr finden können. Sie wurde also nur gekauft und weiter an mich verkauft.

  • Menzinger
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    • April 22, 2018 at 13:43
    • #27

    Habt ihr denn einen Kaufvertrag geschlossen?

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Oncho
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    • April 22, 2018 at 15:18
    • #28

    ja, den gibt es. Der Verkäufer wäre auch bereit den zu ändern. Ich bin mir aber nicht sicher ob er reinschreiben würde das er die Papiere verloren hat.

  • Menzinger
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    • April 22, 2018 at 15:28
    • #29

    Er wird im besten Fall vor dem gleichen Problem stehen: er erklärt schriftlich den Verlust und dann tritt dieser unwahrscheinliche Zufall ein.

    Ich würde den beschriebenen Weg gehen und auf die nächste Wache stiefeln und freundlich darum bitten, die Daten abzufragen und Dir eine Bescheinigung darüber geben lassen. Damit und mit dem Kaufvertrag, in dem der VK erklärt, uneingeschränkter Eigentümer gewesen zu sein, solltest Du weiterarbeiten können.

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  • Blechnase
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    • April 23, 2018 at 08:32
    • #30
    Zitat von Oncho

    musstest du denn dann bei der anderen ebenfalls eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben?

    Ja natürlich.

    Aber auch nur weil ich genau wusste das die Kiste nicht gestohlen o.ä ist. Zudem habe ich sie aus verlässlicher Quelle (Pol****...beamter) erstanden und die "Historie" war bekannt.

    Es wird dir auch nichts bringen wenn im Kaufvertrag festgehalten wird das der Vorbesitzer die Papiere verschludert hat. Das Problem bleibt nach wie vor das selbe.

    Du hast eigentlich nur die möglichkeiten:

    1. Denjenigen finden der die Papiere verloren hat und Ihn um die Eidesstattliche Erklärung bitten.

    2. Bei den Behörden nachfragen ob deine Kiste als gestohlen gemeldet ist.

    Wenn ja: Pesch gehabt!

    Wenn nein: Pesch gehabt! (Aber fürs Gewissen gut)

    3. Du isst ein Dextro-Energy, deine grauen Gehirnzellen werden angeregt und dir fällt vielleicht ein anderer Lösungsweg ein.

    Zum Thema Rechtslage: Dazu möchte Ich mich nicht weiter äußern. Mit dem was Ihr geschrieben habt, habt Ihr natürlich Recht. Jeder sollte selber wissen ob er sein handeln verantworten kann. Den Teufel kann man nahezu überall an die Wand malen.....du hast einen anderen auspuff verbaut -> Betriebserlaubnis erlischt -> Kein versicherungsschutz -> Personenschaden -> Gute Nacht!

    Vom ändern der Rahmennummer würde ich dir jedenfalls abraten.

  • rassmo
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    • April 23, 2018 at 09:15
    • #31
    Zitat von Oncho

    Ich bin mir aber nicht sicher ob er reinschreiben würde das er die Papiere verloren hat.

    Er soll auch nur reinschreiben das er den Roller ohne Papiere verkauft hat.

    Zitat von Blechnase

    Es wird dir auch nichts bringen wenn im Kaufvertrag festgehalten wird das der Vorbesitzer die Papiere verschludert hat.

    Dann könnte man jeden Roller verschrotten bei dem der Verlierer der Papiere verstorben ist. Und Scheunenfunde sowieso.

    Zitat von Blechnase

    Den Teufel kann man nahezu überall an die Wand malen.....du hast einen anderen auspuff verbaut -> Betriebserlaubnis erlischt -> Kein versicherungsschutz -> Personenschaden -> Gute Nacht!

    Auch durch hundertfaches Wiederholen wird es nicht richtiger. In allen Versicherungsbedingungen wird die Hafttund auf € 5000.-- in besonderen Fällen, z.B. Tuning, auf € 10.000.-- begrenzt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Blechnase
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    • April 23, 2018 at 10:53
    • #32

    Rassmo schrieb: "Dann könnte man jeden Roller verschrotten bei dem der Verlierer der Papiere verstorben ist. Und Scheunenfunde sowieso."

    Ja, wenn man's genau nimmt ist es aber leider so.

    Wenn der letzte rechtmäßige Eigentümer z.b verstirbt, muss der Eigentumsnachweis für den neuen Eigentümer notariell beglaubigt werden.

    Hatte vor ca. 3 Jahren bei meiner Restauration genau diesen fall und hab stundenlang herumtelefoniert usw.

  • rassmo
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    • April 23, 2018 at 11:13
    • #33

    Bei mir hat der Kaufvertrag gerreicht in dem vermerkt war das der Verkauf ohne Papiere erfolgte. Logischerweise war der Roller auch nicht als gestohlen gemeldet. Ansonsten kann man den Roller im Amtsblatt aufbieten lassen und der Besitzer der Papiere hat eine gesetzl. vorgeschriebene Zeit um sich zu melden.

    Du kannst sogar an einem gefundenen Roller Besitz erlangen wenn sich der Verlierer nicht innerhalb der gesetzl. Frist meldet.

    Geh mal zu einer öffentlichen Versteigerung. Dort werden Roller, und sonstige Fahrzeuge, versteigert die im öffentlichen Bereich über längere Zeit herrenlos rumstehen und trotz Aufforderung nicht beseitigt wurden. Wenn dann der Eigentümer nicht feststellbar ist gehen sie in die Versteigerung und du kannst sie dort ganz legal in dein Eigentum bringen. Ganz ohne Papiere die du dir dann hinterher besorgen kannst.

    Wobei ich nicht abstreiten will das manche Bearbeiter mehr verlangen und Andere weniger. Dann hab ich halt Glück gehabt.

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  • Oncho
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    • April 23, 2018 at 12:50
    • #34

    Ich werde mit dem Verkäufer nochmal sprechen. Evtl. passt er den Vertrag an, da nicht drinne steht das die Papiere nicht dabei waren. Dann gehts zur Polizei und dann werde ich mal bei der Zulassungsstelle vorsprechen.

    Ich will nämlich zuerst die Papiere in den Händen haben bevor ich etwas in das Teil investiere.

  • Menzinger
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    • April 23, 2018 at 15:22
    • #35

    Die Betriebserlaubnis ist nur eine Beweisurkunde mit hohem Gewicht, deren Verlust man erklären muss, nicht aber an Eides statt. Ist sie nicht da und ein gültiger Kaufvertrag vorhanden, der zusätzlich durch die Bescheinigung der Unbedenklichkeit Gewicht erhält, so reicht das aus.

    Da muss man womöglich etwas hartnäckig sein, aber man kommt vollkommen vernünftigerweise durch. Wärst Du nicht in Frankfurt, würde ich mit Dir dahin latschen und meine Reste in Verwaltungsrecht rauskramen.

    Ich wünsche Dir in jedem Fall viel Erfolg und hoffe auf ein Happy End!

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Oncho
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    • April 23, 2018 at 20:20
    • #36

    Ich habe jetzt einen Kaufvertrag bekommen in dem steht das ohne BE verkauft wurde.

    Von der Polizei versuche ich noch weitere Infos zu bekommen.

    Mir fällt gerade auf, dass ich mit der Fahrgestellnummer bei Piaggio nicht weiter kommen werde. Es müsste doch im Kaufvertrag die Nummer vom Trittbrett bzw. Durchstieg stehen. Oder?

  • Menzinger
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    • April 23, 2018 at 20:48
    • #37

    Da muss ich passen. Welche Nummer „zählt“ oder wesentlich ist, kann ich nicht beantworten.

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  • MBT / T4
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    • April 23, 2018 at 23:28
    • #38
    Zitat von Oncho

    Ich habe jetzt einen Kaufvertrag bekommen in dem steht das ohne BE verkauft wurde.

    Von der Polizei versuche ich noch weitere Infos zu bekommen.

    Mir fällt gerade auf, dass ich mit der Fahrgestellnummer bei Piaggio nicht weiter kommen werde. Es müsste doch im Kaufvertrag die Nummer vom Trittbrett bzw. Durchstieg stehen. Oder?

    Klick .....

    Wenn Du die Nummer unter der Klappe bei der Rennleitung prüfen lässt bringt das im Normalfall nix, weil bei deiner die Plaketten zählen.(Zur Sicherheit würde ich beide Nummern abfragen lassen,nicht das deine mit den deutschen Papieren ne umgefriemelte geklaute Karre ist))

    Davon mal abgesehen, werden soviel ich weiss als gestohlen gemeldete Fahrzeug nach ein paar Jahren aus der Datenbank gelöscht wenn sich da ermittlungstechnisch nix getan hat. (Aber bitte nicht drauf festnageln,glaube das mal von nem Polizisten gehört zu haben)

    2 Mal editiert, zuletzt von MBT / T4 (April 23, 2018 at 23:36)

  • snowcrash
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    • April 24, 2018 at 07:56
    • #39
    Zitat von MBT / T4

    ..., werden soviel ich weiss als gestohlen gemeldete Fahrzeug nach ein paar Jahren aus der Datenbank gelöscht wenn sich da ermittlungstechnisch nix getan hat. (Aber bitte nicht drauf festnageln,glaube das mal von nem Polizisten gehört zu haben)

    Wurde mir letzten Herbst bei uns auf der Zulassungsstelle auch so erklärt. Die Einträge beim KBA werden nach 5 Jahren gelöscht. In meinem Fall (PX80) wurde mir auch erst was von eidesstattlicher Erklärung erzählt, ging dann aber doch ohne, weil es nur ein Leichtkraftrad sei... :-4

    Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen...

  • m0ritz
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    • April 24, 2018 at 08:26
    • #40

    Mir wurde bei der Diebstahlsanzeige gesagt, dass es ewig dauern kann. Quasi das es möglich ist, dass sie mich in ein paar Jahren anrufen....

    Wenn man ehrlich ist: Im Winter fahren ist nur cool wenn man im Sommer von erzählt!!!!!!!

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