Hi, das ist so eine Sache. Du kannst 100 Jahre damit fahren (es gibt ne menge Autos die getönte Rückleuten haben, sebst gestrichen oder Folie) da künnert sich keine Sau drum. Sebst die Rennleitung wird, wenn das Ding fuktioniert wohl nichts sagen, aber ein Autofahrer, so zwischen 80 und scheintot, färt auf deinen Roller auf und schrottet den, Du hast noch ein paar Beulen weil du geflogen bist. Der Rechsanwalt der gegnerischen Versicherung trägt dann vor, daß Dein Rücklicht nicht original und zum Straßenverkehr nicht zugelassen ist (keine E-Nummer). Dann wird Dir mindestens eine Teilschuld angelaste, wenn der Richter keine Rollerfahrer mag, die gesamte Schuld. Daraus folgt, Strafe, kein Schadenersatz kein Schmerzensgeld und Deine Versicherung kann dann den Schaden am Auto bezahlen.
Muss nicht so kommen aber kann.
klaus