ZitatOriginal von pola
ja, du darfst!allerdings mit leistungsbeschränkung und max 80km/h
Dürfte er, wenn er A1 hätte. B ist der Autoführerschein und beinhaltet M (bis 50 ccm und 45 km/h) und L (Trecker).
Demzufolge darf er keine 125er mit oder ohne Beschränkung fahren. Die Angabe vom Rollerladen bezieht sich entweder auf Inhaber der aktuellen Klasse A1 oder der früheren Klassen 1b und 3. Letztere auch nur dann, wenn der Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht wurde.