SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Beiträge von tonitest

    Danke für deine Schilderungen. :thumbup:

    Ich find's toll, dass du das ganze nach der Zeit, die du allein für die Terminanbahnung investiert, das dann hier auch noch so detailliert niederschreibst.

    Für mich ist das irgendwie auch Teil des Hobbys "Vespa".

    Die einen schildern hier im Detail ihre Überlegungen und Taten zu ausgefallenen Motor-Variationen - wie zum Beispiel Paddy / Scharnhorst, andere dokumentieren Ihre Renovierungen und Restaurierungen von Motor und Karosse bis zum letzten Schweißpunkt und WeDi - wie zum Beispiel Marco / Creutzfeld.

    Ich schildere im Detail die freiwillige Zulassung. Ja, auch dafür muß man ein bißchen verrückt sein, mir macht es Spaß.

    Und Verrückt verbunden mit Spaß, davon lebt doch das Forum :)

    Habe gerade noch die Bestätigung meiner Rechtsauffassung (Zulassung = ZB I und ZB II) auf den Seiten des KBA gefunden in der

    Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II / VkBl. 2016, Heft 24, dort auf Seite 3 der Absatz vor Kapitel 2, hier der Absatz (in Kursiv meine Anmerkungen):

    "...

    Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen entfällt das Ausfertigen

    des Teils II der Zulassungsbescheinigung. (Dies betrifft nur u.a. LKRs, die nicht freiwillig zugelassen sind!!!)

    Auf Antrag des Verfügungsberechtigten können auch die nach § 3 Absatz 2 FZV von

    den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen

    werden (§ 3 Absatz 3 FZV). Für diese, von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren

    ausgenommenen (also auch für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige)

    Fahrzeuge ist bei deren Zulassung auch eine aus den Teilen I und II bestehende

    Zulassungsbescheinigung auszufertigen. (Dies betrifft alle freiwilligen Zulassungen!!)

    ..."


    Also dann werde ich mal wieder die Zulassungsstelle kontaktieren...

    Der Kollege von der Zulassungsstelle hat sich mittlerweile die FZV selber nochmal durchgelesen und sich wohl (hoffentlich) auch intern abgestimmt:

    Er belibt bei seiner Meinung: für die freiwillige Zulassung ist es ausreichend, das ein Kennzeichen zugeteilt und die ZB I ausgefertigt wird. Die ZB II könnte auf Antrag auch ausgestellt werden.

    Ich bin da weiterhin anderer Ansicht; zur richtigen, freiwilligen Zulassung gehören für mich ZB I und ZB II.

    Aber bildet Euch selber eine Meinung, hier die aus meiner Sicht relevanten §§ der FZV:

    § 3 Abs. 2: (Definition der von der Zulassung ausgenommen Kraftfahrzeuge, u.a. KKRs (aka Fuffis) und LKRs)

    § 3 Abs. 3: Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

    § 6 Antrag auf Zulassung

    ...

    Abs. 2 Mit dem Antrag ist die Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen. Wenn diese noch nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird. (Ich lese das "ist" als "muss", der Kollege auf der Zulassungsstelle nicht)

    ...

    § 12 Zulassungsbescheinigung Teil II

    (regelt Inhalt der ZB II und das Verfahren zur Antragstellung und Ausfertigung)


    Werde wohl nun einen Antrag stellen, um die ZB II noch zu erhalten; auch wenn dies mMn bereits in dem Antrag auf freiwillige Zulassung konkludent enthalten ist.

    Nur dann ist - aus meiner Sicht - die Zulassung komplett.

    Muß ja eh noch zum Amt und ein Auto ummelden. Die nächsten Termine in Köln sind dafür (regulär) in frühestens 6 Wochen zu bekommen. Online ummelden geht nicht, da ich in Vertretung handele.

    Habe den Sachbearbeiter dann am Telefon gefragt, ob er das nicht auch machen kann und ob ich zu Ihm damit kommen könnte.

    Er: "Ja, klar, kommen Sie vorbei, wann passt es?"

    Ich: "Dienstag nächste Woche wäre gut."

    Er: "Moment, schau mal im Kalender. Bin bis 18 Uhr da, kommen Sie einfach vorbei."

    Ich: "ok, dann bin ich ca 14 Uhr da"

    Er: "kein Problem, passt für mich"

    Fahre dann also nächsten Dienstag zum dritten Mal innerhalb von 4 Wochen zur Zulassungsstelle u.a. wegen der freiwilligen Zulassung....

    Allmählich habe ich alle Infos und Schritte zusammen, der Lexikon-Eintrag wächst auch allmählich.

    Es kennt sich keiner auf der Zulassungsstelle richtig aus...

    Vlt sollte ich den Lexikon-Eintrag dann auch mal der Zulassungsstelle zur Verfügung stellen ;)

    Habe gerade mit dem Sachgebietsleiter bei der Zulassungsstelle telefoniert wegen der ZB II.

    Er war anfangs der festen Überzeugung, daß es bei freiwilliger Zulassung nur die ZB I gibt und nur auf ganz besonderen Wunsch eine ZB II ausgestellt wird. Es würde nur das Kennzeichen rausgegeben inkl ZB I, daß wäre dann die freiwillige Zulassung, wie bei einem LKR.

    Auf meinen Einwand, einem LKR würde ein Kennzeichen zugeteilt und das Verfahren wäre analog zum ZB I-Verfahren sowie Verweis auf die § 3 und § 6 II FZV (es ist eine ZB II auszufertigen), kam er dann doch ins Grübeln. Er muß sich jetzt doch noch selber schlauen machen und wird sich bei mir wieder melden.

    Es bleibt spannend!