Im Gesetzestext ist die Rede von Hindernissen, die "auf der Straße" den Verkehr behindern... gehört der Gehweg dazu?
Hatte ich auch im ersten Moment meine Zweifel.
Ergibt sich aber wohl aus dem Gesamtkontext, daß mit Straße dort alle Verkehrsflächen für alle Verkehrsteilnehmer gemeint sind. Macht auch irgendwie Sinn: Auch eine Fußgängerzone ist eine Straße, ist eine Verkehrsfläche, die Du nicht einfach zumüllen und zustellen darfst.
Habe diesen interessanten Artikel gerade gefunden:
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrec…m-gehweg-392417
Wie lange stand die Möhre denn da schon?
Falls die seit Monaten nicht vom Fleck bewegt wurde, kann ich den Gedanken des Ordnungsamtes (OA) ein bißchen nachvollziehen, daß es "Müll" ist, trotz gültigem Vers-Kennzeichen.
Und Recht haben sie auch, daß das Fahtzeug nicht zugelassen ist, aber das muß es ja auch nicht. Und wird auch nicht bestraft, passt also irgendwie, muss man nur erstmal draufkommen.
Nochmal genau in § 32 I S. 1 StVO geschaut:
"Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann."
Unstreitig dürfte sein, daß einen Gegenstand auf die Straße (Gehweg zählt dazu, s.o) gelegen hat. Kann das OA beweisen, daß Dein Schwager das war? Bis jetzt haben sie nur bewiesen, daß es sein Moped ist, nicht das er es dort abgelegt/abgestellt hat. Könnte ein Angriffspunkt sein, denn hier gibt es - anders als bei Parkverstößen - keine Halterhaftung. Wenn - wie von Menzinger gemutmaßt - ein gelangweilter Nachbar das OA gerufen hat und bezeugt, daß Dein Schwager es war, ist der Punkt natürlich raus. (Hier könnte ein Anwalt Akteneinsicht verlangen, Du bzw. Dein Schwager können das nicht alleine)
Und dann muß noch die - wenn auch abstrakte - Gefährdung oder Erschwerung des (Fußgänger-)Verkehrs hinzukommen. Wie breit war der restliche Fußweg? War das Moped gegen umfallen gesichert?
Da OA hätte sich mit einem Parkverstoß aus meiner Sicht leichter getan, da es dann Halterhaftung gibt und das Parken von Kfz auf Gehwegen immer verboten ist, auch ohne Gefährdung....
So, haufenweise Tect und Ideen und zwischendrin ploppt die ganze Zeit auf, daß sich noch mehr an der Diskussion beteiligen.
Soll wohl der erste Brief gewesen sein und der war gleich gelb.
ist normal beim Bußgeldbescheid, ist mit Postzustellungsurkunde.
Umschlag nicht wegwerfen!!! Da steht drauf, wann der Postbote das Schreiben zugestellt hat und welcher Postbote.