SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Beiträge von tonitest

    Das SCK hat doch immer auch selber Re-Importe und Sonderaufbauten zum Verkauf stehen im Laden, denke schon, daß die Dir weiterhelfen können.

    Vorbeischauen ist momentan aber schwierig, evtl hat die Werkstatt für Kundenbesuche geöffnet, ansosnten nur zur Abholung von Bestellungen.

    Oder eben telefonische Beratung.

    Die Jungs dort sind nett und hilfsbereit.

    Meine Vermutung: Da ist ein (Teil-)Austausch-Motor drin aus 2 verschiedenen, nicht-Nummerngleichen Gehäusehälften.

    Steht auf der einen Hälfte 277 und auf der anderen 475?

    Und sind nicht auch auf den "neuen" Austausch-Motorgehäusen/-hälften keine Motor-Nummern (ab Werk) eingeschlagen?

    Nen neues Fahrzeug, wird über den Winter zum Camper umgebaut. Zu dritt reicht der Doblo nicht mehr aus.

    Vom Doblo zum Crafter ist aber schon ein Sprung, evtl den T6 (o.ä.) übersprungen.

    Wir sind zu 2 mit T6 Cali unterwegs, selbst das ist manchmal eng.


    Goil. Sehen wir Bilder vom Ausbau? *bettel* :-9

    Die würde ich auch sehr gerne sehen!!


    Viel Spaß und Erfolg beim Umbau!!

    Au Mann!

    Gute Besserung!!!

    Im Gesetzestext ist die Rede von Hindernissen, die "auf der Straße" den Verkehr behindern... gehört der Gehweg dazu?

    Hatte ich auch im ersten Moment meine Zweifel.

    Ergibt sich aber wohl aus dem Gesamtkontext, daß mit Straße dort alle Verkehrsflächen für alle Verkehrsteilnehmer gemeint sind. Macht auch irgendwie Sinn: Auch eine Fußgängerzone ist eine Straße, ist eine Verkehrsfläche, die Du nicht einfach zumüllen und zustellen darfst.

    Habe diesen interessanten Artikel gerade gefunden:

    https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrec…m-gehweg-392417

    Wie lange stand die Möhre denn da schon?

    Falls die seit Monaten nicht vom Fleck bewegt wurde, kann ich den Gedanken des Ordnungsamtes (OA) ein bißchen nachvollziehen, daß es "Müll" ist, trotz gültigem Vers-Kennzeichen.

    Und Recht haben sie auch, daß das Fahtzeug nicht zugelassen ist, aber das muß es ja auch nicht. Und wird auch nicht bestraft, passt also irgendwie, muss man nur erstmal draufkommen.

    Nochmal genau in § 32 I S. 1 StVO geschaut:

    "Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann."

    Unstreitig dürfte sein, daß einen Gegenstand auf die Straße (Gehweg zählt dazu, s.o) gelegen hat. Kann das OA beweisen, daß Dein Schwager das war? Bis jetzt haben sie nur bewiesen, daß es sein Moped ist, nicht das er es dort abgelegt/abgestellt hat. Könnte ein Angriffspunkt sein, denn hier gibt es - anders als bei Parkverstößen - keine Halterhaftung. Wenn - wie von Menzinger gemutmaßt - ein gelangweilter Nachbar das OA gerufen hat und bezeugt, daß Dein Schwager es war, ist der Punkt natürlich raus. (Hier könnte ein Anwalt Akteneinsicht verlangen, Du bzw. Dein Schwager können das nicht alleine)

    Und dann muß noch die - wenn auch abstrakte - Gefährdung oder Erschwerung des (Fußgänger-)Verkehrs hinzukommen. Wie breit war der restliche Fußweg? War das Moped gegen umfallen gesichert?

    Da OA hätte sich mit einem Parkverstoß aus meiner Sicht leichter getan, da es dann Halterhaftung gibt und das Parken von Kfz auf Gehwegen immer verboten ist, auch ohne Gefährdung....

    So, haufenweise Tect und Ideen und zwischendrin ploppt die ganze Zeit auf, daß sich noch mehr an der Diskussion beteiligen.

    Soll wohl der erste Brief gewesen sein und der war gleich gelb.

    ist normal beim Bußgeldbescheid, ist mit Postzustellungsurkunde.

    Umschlag nicht wegwerfen!!! Da steht drauf, wann der Postbote das Schreiben zugestellt hat und welcher Postbote.

    Moin,

    bin gerade mal durch die Normen geflogen, die Du (bzw das Ordnungsamt) anführen:

    Da geht es um Sachen auf der Straße, die dort nicht hingehören.

    Dein Schwager hat aber sein nicht zulassungspflichtiges, aber hoffentlich versichertes, Kraftfahrzeug (ja, auch unsere Fuffis sind solche) auf dem Gehweg geparkt - auch wenn es nicht fahrfähig war.

    Ob die in § 32 I StVG und Nr 123 BKatV explizit genannte Staße auch den Gehweg umfasst, weiß ich nicht.

    Aus meiner Sicht, bezieht sich das Ordnungsamt auf die falsche Norm - der § 32 I StVG wil Dreck, Schmutz, Müll auf der Straße verbieten und sanktionieren, nicht aber das Parken von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen (was grundsätzlich verboten ist, es sei denn, es ist durch Zeichen erlaubt). Meist tolrieren die Ordnungsbehörden aber das illegale Parken von motorisierten Zweirädern auf Gehwegen.

    Wieviel Platz war denn noch auf dem Gehweg um vorbei zukommen? 1,50 m sollten es schon sein.

    Mein Tipp:

    Holt Euch echten fachkundigen Rat bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht,

    Falls vorhanden: über einen Automobilclub oder über die Anwaltshotline der Rechtsschutz-Versicherung (sofern Verkehrsrechtsschutz dabei ist, einfach mal anrufen geht aber auch)

    Du schriebst für SF ? Noch nie gehört.

    Den Link das es den Pott gibt.

    Dass es den Pott gibt, bezweifelt keiner.

    Bekannt ist aber bis jetzt nur, dass es ihn nur für Largframe (LF) gibt und nicht für Smallframe (SF). Und um SF geht es hier ja.

    Wenn Du einen Link zur Bin Box für SF hast, immer her damit!

    Original-Optik und trotzdem ein bisschen mehr Leistung hat im SF-Bereich nur der Sito +, evtl dort noch die Drossel im Krümmer entfernen.