Die Dame sagt sie braucht es. Da interessiert, was man deiner Meinung nach braucht und was nicht, leider herzlich wenig.
Nun, meine Meinung beruht auf Ahnung und Kenntnis,
letzteres scheint bei der Dame vom Amt leider nicht in dieser Materie vorhanden zu sein.
WICHTIG! für die freiwillige Zulassung mit Kennzeichen Zuteilung ist aufgrund fehlender Zulassungsdokumente aus Italien einen Nachweis vom Hersteller Piaggio über die Fahrgestellnummer mit tatsächlichen Baujahr erforderlich.
Sorry, aber das ist Quatsch was die ZulB da schreibt.
Ich gehe mal davon aus, daß Du eine 50er freiwillig zulassen möchtest, keine 80er oder 125er.
Ich entnehme Deinem ersten Post, daß Du bereits ein Gutachten nach § 21 StVZO hast.
Dies benötigst Du, um eine Einzel-Betriebserlaubnis zu beantragen. Die im Gutachten eingetragenen Daten sind von der Zulassungsbehörde zu übernehmen und dürfen von der ZulB nur im Einvernehmen mit dem Gutachter geändert werden.
s. hierzu Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II / VkBl. 2016, Heft 24, Kap. 5.2.3, S. 16 oben.
Die ZulB hat auf Basis des vorhandenen Gutachtens die Einzelbetriebserlaubnis zu erteilen.
Zum Datum des ersten Inverkehrbringens: Volker PKXL2 hatte es ja schon angesprochen und bestätigt: Bei unbekanntem Baujahr darf/muß dieses geschätzt werden, was der Gutachter ja auch richtigerweise gemacht hat.
So steht es auch im Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II, S. 14/15 zum "Feld B: Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs".
Dann würd ich mir das sparen.. bei Ihr ists halt nicht so.
Und wie dargelegt ist das falsch!
Zum restlichen Vorgehen siehe hier:
Aber wenn Du gerne ellenlang auf die Unterlagen von Piaggio aus Italien warten willst und dorthin auch noch 100 € (? oder weiviel ist das aktuell?) abdrücken willst, mach das ruhig.