SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Beiträge von Menzinger

    Deine Vespa ist gültig zugelassen, keine Sorge. Ich bin selbst gerade am überlegen, wie man das am klügsten und wirtschaftlichsten in Ordnung bringt.

    Eine Möglichkeit ist die, die Egal106s16 in Beitrag 11 beschreibt. Du beantragst eine Zweitschrift Deiner Betriebserlaubnis bei Piaggio und gehst damit zur Zulassungsstelle. Da sollte dann auch mittlerweile Leichtkraftrad drinstehen. Hoffe ich zumindest.

    Der Haken daran ist, dass die dafür mittlerweile pervers viel Geld nehmen. Wenn ich dann noch überlege, dass die Zulassungsstelle auch nochmal die Hand aufhält, dann hast Du vermutlich mehr gezahlt, als 10 Jahre Steuerpflicht bedeuten würden.

    Möglichkeit zwei wäre die, dass Du nochmal einen Versuch auf der Zulassungsstelle unternimmst und darum bittest, die Bezeichnung von Kraftrad auf Leichtkraftrad zu aktualisieren. Sollte man Dich abwimmeln wollen, bittest Du darum, dass der Sachbearbeiter den Fachgebietsleiter draufschauen lässt. Das müsste eigentlich dann reichen, der Vorgang kostet 11 Euro oder so und Du hast eine neue ZB1 und eine ungültig gestempelte ZB2.

    Möglichkeit zweieinhalb wäre in meinen Augen, das ganze zu verschriftlichen und der Zulassungsstelle eine Mail zu schreiben. Darin schilderst Du, dass Dein Fahrzeug zwar bei Zulassung ein Kraftrad m.LB. war, aber dann zwischenzeitlich zum Leichtkraftrad aufgrund geänderter Verordnungen wurde und Du um Korrektur in den Papieren bittest. In diesem Zusammenhang würde ich darum bitten, dass man sich bei der zuständigen Fachaufsicht im bayerischen Staatsministerium für Verkehr rückversichert, bevor ein negativer Bescheid ergeht.

    Vielleicht fällt mir auch noch was anderes ein.

    In Feld 17 glaube ich den Buchstaben E zu erkennen. Es ist also eine Einzelgenehmigung - entweder weil ursprünglich ausländischer Herkunft, oder weil mal die Papiere verloren wurden und eine Vollabnahme gemacht wurde, oder weil irrtümlich bei einer Eintragung das E gesetzt wurde (ist mir auch schon passiert).

    Es könnte sein, dass deshalb der Zoll zögert.

    Die Frage mit der nicht zusammenpassenden FIN kommt ja mittlerweile ziemlich oft.Hab mal auf meinem alten Rechner gesucht und ein altes Schreiben gefunden, das die ganze Sache erklärt. Hatte ich selbst mal irgendwo gefunden.....

    P.S. Schöne Karre und Glückwunsch

    Darf ich mit Deinem Schreiben einen Lexikon-Beitrag anlegen - oder willst Du es tun? Dann ist das ein für alle Mal erklärt und bei Rückfragen und Problemen mit Tüff/Zulassungsstelle können sich User damit behelfen.

    Ja, ich könnte mir natürlich Teilkasko überlegen da wäre Vandalismus und Diebstahl mit drin.

    Hast Du TK und darf ich fragen mit was man da so rechnen muss?

    Ja, ich habe überall TK ohne SB drin. Bei der Veloce sind es 17,23 Euro p.a., allerdings mit Saisonkennzeichen 3/11. Also eigentlich 22,93 Euro. Der direkte Vergleich ist wegen unterschiedlicher SFR schwierig.

    Ich habe TK wegen Diebstahl drin.

    Schaut nach einer schönen Winterarbeit aus top-).

    Auf Bild 4 und 7 wird wahrscheinlich ordentlich Spachtel drunter sein. Da könnte sich der Grund für die Überlackierung drunter verbergen. Nachdem die Schrauben im Durchstieg auch lackiert sind, könnte es Spraydose sein. Vielleicht ist da auch der Grund für die unterschiedlichen Felgen und es gab vorne einfach eine neue Gabel.

    Die Gummitrittleisten habe ich bei deutschen Fuffis noch nicht gesehen. Die Schilder schauen aber original geschlagen aus.

    Viel Erfolg und Spaß. Ich werde gern mitlesen.

    Das sicher auch. Trotzdem ist der Zoll als zuständiger Ansprechpartner zu sehen. Denn er setzt die Rechtsgrundlagen EU-Richtlinien 92/61/EWG und 2002/24/EG um bzw. ist zum Einzug der passenden Steuer beauftragt. Die Zulassungsbehörde ist nur Datenlieferant. Das Merkmal „Kraftrad“, was normal Steuerpflicht auslöst, wird ja durch eine unpassende Hubraum-Angabe flankiert und bei näherem betrachten muss auffallen, dass die Erstzulassung genau in diese Regelung passt.

    Deutschland hat in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit Wirkung vom 01.03.2007 (FZV Par.2 Nr. 10) diese Richtlinie national umgesetzt und die Definition neu geregelt. Es ist für die Finanzbehörde mehr als ersichtlich, was der Gesetzgeber dort will, sodass er zu Unrecht auf einer Berichtigung der Fahrzeugpapiere besteht, um sich die Arbeit selbst einfach zu machen (Unterstellung meinerseits).

    Wenn es sich also um eine PX125 ohne Zusatz E (Einzelgenehmigung) in den Papieren handelt, muss die Finanzbehörde konkludent reagieren. Alles andere ist Behördenschwachsinn.

    Des Pudels Kern wird darin liegen, dass die 125er noch aus einer Zeit kommt, wo die 80er ein Leichtkraftrad war, die 125er aber bereits ein Kraftrad/Kraftroller.

    Für mein Verständnis ist und bleibt das ein Thema mit dem Zoll/Finanzamt. Die Rechtsgrundlage hat sich geändert, den Halter von A nach B zu jagen, ist zynisch und typisch. Ich würde explizit auf diesen Sachverhalt verweisen und am Zoll dranbleiben.

    Hier war das kürzlich auch Thema:

    RE: kFkA: Kurze Fragen, Kurze Antworten!