Das bedeutet nicht, dass derjenige, der sie verkauft, der Urheber dafür ist. Er kann sie auch in gutem Glauben erworben haben.
Neulich erst ist ein Artikel aus einer italienischen Gazette hier gepostet worden, wo man bei Bologna einen für D bestimmten Transport voll mit gestohlenen Vespas abgefangen hat. Sie muss nicht gestohlen sein, aber der Restaurateur oder wer auch immer hat sich nicht die Mühe gemacht sein Fahrzeug für eine Einzelabnahme vorzuführen, um dann diese von der Zulassungsstelle genehmigen zu lassen.
Das ist mindestens Fahren ohne Betriebserlaubnis mit der Option auf Verlust der Vespa on top, weil sie als gestohlen gemeldet ist.