Ich empfehle eine simple Anzeige. Von der Einbeziehung des Geldinstituts rate ich ab. Das ist keine Strafverfolgungsbehörde und selbst wenn die schreiben, wimmelt der VK die mit seiner Version der Geschichte ab und man steht wieder am Anfang.
Unterlagen und Schriftwechsel ausdrucken und zur Polizei latschen und anzeigen. Das gibt mindestens eine schriftliche Anhörung und könnte Wirkung haben. Ich habe einmal damit Pech gehabt (Staatsanwalt stellt ein) und einmal Glück, ging bis zur Androhung der Pfändung. Dann war plötzlich Bewegung drin ![]()
