Ich habe jetzt mal dein Topic aus dem Vorjahr genauer gelesen. Nachdem da keine Rückmeldung kam bezüglich erfolgreicher Motorüberholung, gehe ich mal davon aus, es handelt sich um selbiges Fahrzeug.
Folgende Problematik würde ich an deiner Stelle ebenfalls im Kopf behalten!
An der großen Motorhälfte ist das Motorpräfix und die Motornummer eingeschlagen.
Du kommst aus Österreich und ich gehe weiters davon aus, dass es sich ggf. auch um eine "österreichische PK" mit Typenschein handelt (ausgestellt vom Generalimporteur Faber).
Wenn dem so ist, dann kannst du nicht so ohne weiters einen Motorblock mit anderem Präfix einbauen. Im Gegensatz zur allgemeinen Betriebserlaubnis der deutschen Vespas ist beim österreichischen Typenschein zur Fahrzeugidentifikationsnummer die vollständige Motornummer zugeordnet und verbrieft (Motorpräfix+Motornummer). Das gilt nicht bei Einzelfahrgenehmigungen da ist nur das Präfix eingetragen!
Du kannst zwar einen Tauschmotor einbauen, der muss aber in deinem Typenschein eingetragen werden und muss das selbe Präfix haben. Ausnahmen schaffen da in der Regel nur Rollerläden mit einem speziellen Draht zu den einzelnen typisierenden Behörden. Als Privatperson hast du da eigentlich fast keine Chance. Tuningmaßnahmen sind in Österreich ebenfalls "fast" ein Ding der Unmöglichkeit, außer es handelt sich um die Hintertür der sogenannten Reimporte. Bis Anfang der 90er Jahre konntest du noch mit einem ordentlichen Kraftakt eine Fuffi zum Motorrad umschreiben lassen, dass ging aber in der Regel auch nur wenn es über eine autorisierte Werkstätte lief. Solche Fahrzeuge sind aber in Österreich rar und daher heiß begehrt.
Mir ist bewusst es gibt hier Wege abseits der normalen Vorgangsweise. Es sollte aber auch da klar sein, dass die jede Menge Ärger bringen können.
In zwei markanten Fällen hätte ich bei deiner Lage bedenken!
1.) Bei einem eventuellen Verkauf des Fahrzeuges, wo der Käufer in der Regel Fahrgestellnummer und Motornummer mit dem Typenschein vergleicht und dir ggf. vom Kauf abspringt.
2.) Bei Kennzeichenabnahme und Einzug des Zulassungsscheines durch die Executive.
Eine solche Stilllegung wird im Typenschein vermerkt und eine erneute Anmeldung des Fahrzeuges ist nur möglich, wenn das Fahrzeug bei einer behördlichen Prüfstätte vorgeführt wurde. (Wien... MA 46 - verkehrstechnische Angelegenheiten bzw. die Organe der einzelnen Landesregierungen).
Eine der ersten Aktionen ist der Abgleich der Nummern zwischen Fahrzeug und Typenschein!