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Beiträge von wikingor

    Ich hab auch gerade Fotos von mir in meinem Auto auf der AB bekommen, die wohl ein paar Punkte mit sich schleppen :(

    147 in einer 120er Zone, das sollten 75 Euro und ärgerliche 3 Punkte sein. Besonders angepisst bin ich natürlich von mir, das ichs ned gepeilt hab :( und auch das ich gerade in diesem "2x über 26 zu schnell in einem Jahr und Lappen weg" drin bin...

    Ich fahre zwar nur ~30000km im Jahr, aber wenn man seit 11 Jahren nicht mehr aufgefallen ist, können die ja wohl ein Auge zudrücken. :wacko:

    Ihr macht es mir aber auch echt nicht leicht hier...

    Wie deutlich ist denn das Foto mit Deinem Konterfei (ist das richtig geschrieben?!)?
    Vielleicht kommst Du drumherum, wenn man den Fahrer nicht eindeutig erkennen kann?! Bis Du selber auch der Fahrzeughalter?!
    Könntest dann von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen - sollte dann keiner als definitiver Fahrer ermittelt werden können, ist das Schlimmste was Dir passieren kann:
    Die Auferlegung von Fahrtenbüchern...

    Immer noch besser als Fußgänger werden...

    Bei der Ermittlung des Fahrers kommt dann aber wieder die Polizei ins Spiel:
    Da kommt dann mal jemand zu Dir und vergleicht Dich mit den Fotos aus dem Radarkasten...

    Hört sich doch sehr schlüssig an...


    Und nun:
    *klugscheißmodus an*

    3 km/h Messtoleranz ist richtig - aber bei gemessenen Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h sind es dann davon 4%... zumindest bei der Lasermessung...

    Bei Fahrtenschreibern (durch Ablesen) sind es sogar generell 6 km/h Abzug (ist hier aber auch egal...)

    *klugscheißmodus aus*


    Wenn ich mich mit meiner Vespa doch auch nur so gut auskennen würde... 8)

    Gibt es eigentlich theoretisch eine Chance auf Erfolg, wenn man gegen ein derartiges "Prüfstandergebnis" klagt?
    Es ist ja allgemein bekannt, dass diese Teile den letzten Bockmist anzeigen, weil eben Faktoren wie Reibungswiderstand, Luftwiderstand und da mit einfließend Eigengewicht des Fahrzeugs und des Fahrers nicht mit einfließen.
    Kann einem ja leicht passieren, dass die Karre auffer Straße eben nur ihre 50 rennt, aufm Prüfstand dann aber mal eben 60 aufwärts, und dann kriegt man ne Anzeige...


    Okay, es geht hier weiter für mich.... :D:D:D :

    Die theoretische Chanc auf Erfolg besteht immer!

    Allerdings sichert sich die Polizei natürlich dahingehend ab, dass die genutzten Gerätschaften ein entsprechendes (TÜV-)Gutachten haben. Ebenso kann ich mir vorstellen, dass regelmäßig eine Art Prüfung / evtl. sogar Eichung vorgenommen wird.

    Die Prüfstände zeigen in der Regel die gefahrene Geschwindigkeit auf einer ebenen Fläche mit wenig bis gar keinen Gegenwind an. Lediglich der Fahrtwind wird hier mit einbezogen...
    Ein beträchtliches Gewicht eines Fahrers wird natürlich nicht mit berechnet...

    Wird die bauartlich bedingte Höchstgeschwindigkeit bei Herstellung von Fahrzeugen eigentlich auch so ermittelt?!

    Wie siehtn des aus wenn man angehalten wird und die einen auf die Rolle stellen wollen, darf man sich da weigern? Hab auch en neuen Kolben drin, is zwar alles eingetragen aber trotzdem hät ich keine Lust, dass der Kerl den frischen, noch nicht eingefahren Kolben zerschreddern will. Kann man sich weigern mit dem Argument: Der is noch nicht eingefahren?

    Da hat PKRacer wohl recht...

    Denke, das Auf-die-Rolle-stellen ist ja eigentlich auch nur ein "Angebot" seitens der Schnittlauch-Fraktion... ähnlich dem Puste-Alkoholtest vor Ort.
    Wird dieses "Angebot" seitens des Verkehrsteilnehmers (also Dir) nicht angenommen, sind dann wohl die weitergehenden Maßnahmen wie
    Sicherstellung des Rollers
    usw.
    angesagt. Und die polizeichliche Begründung der Sicherstellung als doch recht großen Eingriff in das Grundrecht des Verkehrsteilnehmers ist dann natürlich auch leicht gegeben. Der Verdachtsmoment ist dann ja doch vergrößert.
    Ist dann wohl wirklich eine Kostenfrage... :(


    Und bei Dir speziell aufgrund der vorhandenen Eintragung bzw. wenn generell bei einem Röllerchen alles in Ordnung und die Maßnahme der Polizei im Nachhinein nicht nötig war:
    Sollte was beschädigt werden, müsste man die Kosten bei der Polizeibehörde einfordern - das dauert zwar, wird dann aber auch seitens der Polizeibehörde geleistet.


    Unglaublich...entwickelt sich das hier jetzt zu einem Rechtsberatungs-Forum?! Kann ich hier Geld verdienen??? :pump:

    @ Likedeeler

    Den Teufel werde ich tun... X(X( Und by the way: Kennst Dich selber gar nicht schlecht aus... von wegen Unterschied Verwarn- und Bußgeld...

    Als Oberkommissar ist man auch nichts besonderes: Die sitzen hier (NRW) genauso normal auf dem Streifenwagen wie Polizeimeister, -obermeister, -hauptmeister und Co. Da muss man also auch nicht mehr Respekt oder Angst vor haben... *prust*

    Und mich wundert immer noch, das vespapaulianer die 35 Euronen nicht direkt vor Ort zahlen konnte/durfte/musste... Ist doch das höchstmögliche vor Ort zu nehmende Verwarngeld, oder nicht?!

    Du siehst, so richtig gut kenne ich mich mit den Amtsschimmeln wohl doch nicht aus...

    Damit der Paulianer auch merkt, dass ich Neuigkeiten habe, wird hier jetzt mal nicht editiert, sondern neu geantwortet.
    Es ist amtlich: € 35,00. Die waren verdammt schnell...

    Beweismittel: Messung mit Lasergerät
    Zeuge: V***, Pom´in (das war die Dame, die mich "abgeschossen" hat, eine Obermeisterin also) / K***, Pok (Ein Oberkommissar?, Was macht der da? Stationsleiter?)


    Ein POK ist doch kein Stations-/Wachleiter... das geht doch erst ab PHK los... :P

    Und Dein Lappen ist doch erst ab 31 km/h über erlaubte Geschwindigkeit weg... oder aber zweimal innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 26 km/h... Und nicht schon mit 21 km/h drüber... Auch nicht in der Nähe von Schulen u.ä.
    Auch das Lesen von Bußgeldkatalogen will gelernt sein... :P:P:P

    Und links im Avatar ist unser Arbeitsgerät... DAS ist mal ein Männer-Auto... Nicht so ne tiefer gelegte VW-Klitsche... :P :P :P

    Unser Defender (90 TDI) zeichnet sich durch seine Unbequemlichkeit, seinen Macken und Dellen sowie seinem hohen Steuersatz (*heul*) aus... Macht im Gelände aber furchtbar viel Spaß und unseren Pferdehänger mit unseren drei Gäulen zieht er auch locker vom Fleck...!

    Weiterer Fuhrpark: Subaru Legacy (EZ 2002) und ------> Daihatsu Cuore (EZ 2007) *peinlich*

    bist dir da ganz sicher ?? ich meine jungendliche zwischen 13-15 jahre sind ja nicht mehr aus den vertrauensgrundsatz auszuschließen und diese sollten sehr wohl wissen wie sie sich im Straßenverkehr zu verhalten haben
    und das maxville noch ausweichen konnte spricht in diesem fall auch für ihn :thumbup:


    Da bin ich mir schon sicher: Nicht nur Kinder und ältere Menschen zählen zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern... Was ist denn mit einem leicht angetrunkenen Fußgänger? Hätten die Jugendlichen ja auch sein können?!

    Zudem geht von einem Kraftfahrzeug (auch wenn es "nur" ein Roller ist) immer eine Betriebsgefahr aus... Die ist ja höher zu bewerten als die eines Fußgängers... (sofern man da von einer Betriebsgefahr sprechen kann ?( ).

    Aber wie gesagt: Dieses ist dann bei der Frage einer Teilschuld interessant - nicht unbedingt bei der Verursacherfrage!


    Denke zudem, dass der Polini nicht unbedingt im Rahmen einer polizeilichen Unfallaufnahme erwähnt worden wäre... es sei denn, er sei zufällig auf den Fotos der Unfallaufnahme zu sehen... :D Denn damit kennen sich ja doch nicht wirklich sooo viele aus - von einem polizeilichen Verkehrsdienst mal abgesehen.