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Vollabnahme einer PK 50 XL

  • The Small and the frame
  • August 8, 2007 at 21:49
  • The Small and the frame
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    PK 50 XL
    • August 8, 2007 at 21:49
    • #1

    Hallo,

    bin neu hier im Forum (hat bestimmt keiner bemerkt... ;) ), also Hallo ersmal.

    Gleich zu Anfang habe ich ein relativ banales, wenn auch gravierendes Problem:

    Für die Vollabnahme meiner PK 50 XL, welche ich vor ca. 3 Wochen wirklich günstig käuflich erwerben konnte,
    fehlt mir die Kopie einer Betriebserlaubniss eines baugleichen Modells zwecks Abschrift des Prüfers.

    Habe bereits versucht eine Zweitschrift bei Piaggio zu bekommen, ist jedoch nicht so einfach da Importfahrzeug und
    die Jungs dort die Nummer nicht in der Datenbank finden.

    Wäre hier jemand bereit mir evtl. eine Kopie/Scan von seinen Papieren zuzusenden? Das würde mir wirklich helfen und ich
    könnte endlich mal richtig Vespa fahren und nicht nur auf dem Parkplatz im Kreis + 1ten Gang :)


    Bilder kommen noch, ist doch noch ein wenig was zu machen.

    Schöne Grüsse,

    The Small and the frame

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    • August 9, 2007 at 03:20
    • #2

    Vollabnahme für ne PK 50 XL?
    Wozu?

    Biete nix mehr an...

  • pkracer
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    • August 9, 2007 at 10:41
    • #3

    Um eine deutsche Betriebserlaubnis zu bekommen, die es bei "italienischen" (d. h. ursprünglich als Neufahrzeug in I ausgelieferten und später als Gebrauchtfahrzeug nach D importierten) Rollern nicht über Piaggio Deutschland gibt.

    Das Thema ist aber auch erst drölfzehnhundert Mal durchgekaut worden.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • kasonova
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    • August 9, 2007 at 11:36
    • #4

    Hallo;
    da Italien auch zur EU gehört, sind die italienischen Papiere auch hier gültig. Gegen Vorlage der Originale kannst Du die Deutsche ausstellen lassen. Ohne Vollabnahme.

    mfg

  • pkracer
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    • August 9, 2007 at 11:51
    • #5

    Bin mir da jetzt nicht so sicher, aber den ital. Mopeds fehlt ja z. B. der Tacho (OK, bei der vorliegend zu behandelnden PK XL wahrscheinlich nicht), der aber m. W. in Deutschland vorgeschrieben ist. Ebenso sind m. W. die Daten in den italienischen Papieren deutlich dürftiger als in den deutschen BEs.

    Da die durchschnittliche Sachbearbeiterin im Straßenverkehrsamt die benötigten Daten ziemlich sicher nicht im Kopf oder sonstwo gespeichert hat, wird eine Vollabnahme beim TÜV mit dem Ergebnis der Ausstellung eines "Gutachtens zur Erlangung einer Betriebserlaubnis" wohl trotz EU unumgänglich sein, damit für den Amtsschimmel nachgewiesen ist, dass das Fahrzeug deutschen Vorschriften entspricht und eine neue BE ausgestellt werden kann.

    Habe auch diesbezüglich mal auf der Seite des hiesigen Straßenverkehrsamtes nachgesehen, welche Unterlagen bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges aus dem EU-Ausland erforderlich sind (mir ist bewusst, dass ein 50 ccm Fahrzeug nicht zugelassen wird, da nur Versicherungskennzeichen, dennoch wird die Regelung wohl analog angewandt). Auszug:

    Zitat


    Das Fahrzeug wurde in einem Staat innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben oder wurde aus den dazugehörigen Ländern nach Deutschland verbracht. Das Fahrzeug war dort bereits zugelassen.

    ...
    Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen:
    ...
    EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC); falls für das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung besteht, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO oder eine Datenbestätigung des Herstellers oder Händlers vorzulegen.
    ...

    Da sich Piaggio Deutschland m. W. standhaft weigert, irgendwas für nicht offiziell in D ausgelieferte Fahrzeuge zu bestätigen, und der durchschnittliche Händler lieber Neufahrzeuge verkauft, bleibt also nur der Gang zum amtlich anerkannten Sachverständigen aka TÜV.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • The Small and the frame
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    PK 50 XL
    • August 9, 2007 at 15:42
    • #6

    Hallo,

    Habe selbstverständlich bevor ich den Thread geöffnet hatte, die Suchfunktion angeschmissen. Allerdings
    hat diese keine befriedigenden Ergebnisse hervorgebracht.

    Bei Piaggio habe ich beides versucht, Papiere aus I. sowie auch D., beides erfolglos. Habe nun nochmal mit dem Tüv Nord
    telefoniert, für eine Neuausstellung benötigen sie eine Kopie eines baugleichen Modells bzw. würde das die Sache
    um einiges einfacher/kostengünstiger machen.

    Deshalb meine Anfrage hier im Forum.

    Schöne Grüsse,

    The Small and the frame

  • pkracer
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    • August 9, 2007 at 15:45
    • #7

    Welches Fg.Nr.-Präfix hast du? Falls V5X3T .... kann ich dir eine Kopie "Porto zahlt Empfänger" zukommen lassen. Bei Interesse bitte PN.

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