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125er - welcherTyp - Foto

  • steffos
  • September 20, 2007 at 07:54
  • steffos
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    Vespa Typ
    125
    • September 20, 2007 at 07:54
    • #1

    hallo,
    ich habe mir aus indien eine 125er vespa mitgebracht, die ich jetzt zulassen will. baujahr soll so um 1963 sein. koennt ihr mir sagen, wie genau der typ heisst?
    technische daten suche ich auch noch, falls die jemand zur hand hat (dann wirds fuer meinen tuev pruefer leichter).
    herzlichen dank und gruss,
    steffos
    [Blockierte Grafik: http://www.steffenkunze.de/temp/vespa.jpg]

  • Likedeeler
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    • September 20, 2007 at 09:22
    • #2

    Gib mal hier Deine Seriennummer ein, vielleicht schmeißt Dir Scooterhelp was raus...

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

  • carsten70
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    • September 20, 2007 at 09:35
    • #3

    Ist es denn eine Vespa oder eine Bajaj Chetak? Habe da keine Ahnung von, aber weiß dass es Lizenzbauten in Indien gibt. Guck auch mal im GSF.

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • September 20, 2007 at 11:16
    • #4

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • vespawally
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    • September 20, 2007 at 18:30
    • #5

    Viel Spaß beim Zulassen........ :dash:

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • September 20, 2007 at 19:38
    • #6

    Wieso? Offizielle Version: Scheunenfund, Papiere verloren. Ggf. deutschen Kaufvertrag :whistling: und Unbedenklichkeitsbestätigung der Polizei (d. h. Nachweis darüber, dass der Roller nicht gestohlen gemeldet ist) zum Straßenverkehrsamt mitnehmen. Dann werden eventuell die Papiere im Verkehrsanzeiger aufgeboten, dauert etwa 6 Wochen. Ist aber nicht zwingend, da eine 125er nicht die dem früheren Fahrzeugbrief entsprechende "Zulassungsbescheinigung Teil II" bekommt, weil für Leichtkraftroller nur eine Betriebeserlaubnis erforderlich ist.

    Dann bekommst du einen Auftrag für den TÜV über die Begutachtung zur Erstellung einer Betriebserlaubnis. Dabei solltest du auf folgendes achten: Versuche wegen günstigerer Versicherungseinstufung eine v/max über 80 km/h eingetragen zu bekommen. Vielleicht lässt der Prüfer da mit sich reden, wenn du ihm diesen Grund nennst. Ansonsten kannst du bei der Kfz-Versicherung u. U. heraushandeln, dass für den alten Roller mit nicht mehr im Risikoalter befindlichen Fahrer trotz geringerer v/max nicht der teure Tarif angewandt wird, der eigentlich für Jugendliche vorgesehen ist. Blinker brauchst du bei einer 125er nicht, bei Bedarf kann ich den § raussuchen.

    Und niemals nirgendwo nicht erwähnen, dass der Roller nicht aus Deutschland ist und hier nicht irgendwann schonmal zugelassen war. Sonst trittst du eine bürokratische Lawine los.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

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