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Eine V50 S als 50er zulassen

  • Wolfy
  • July 26, 2009 at 14:15
  • Wolfy
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    • July 26, 2009 at 14:15
    • #1

    Hallo,

    erst mal Grüße vom Bodensee. Ich bin der Neue und gleich meine erste Frage.

    Ich hab eine V50 S bekommen und möchte sie als 50er anmelden. Jetzt hab ich aber schon so Dinge gehört, wie daß ich sie nur als

    80er zulassen kann. Das wäre nicht so gut,

    ;( da meine Exfreundin (jetzt Ehefrau ) auch damit fahren wolte (Führerschein Klasse 3 ).

    Was kann ich tun, außer meiner Frau einen Motoradführerschein zu bezahlen. :-7

    Gruß Wolfy :-4

  • Gernot
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    • July 26, 2009 at 14:37
    • #2

    wie kommst du darauf das mann eine v50s nur als 80 zulassen kann!totaler blödsinnsowas habe ich ja noch nie gehört!!!die kannst du natürlich auch als 50er zulassen!!

  • Gianluca
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    • July 26, 2009 at 14:41
    • #3
    Zitat von Gernot

    wie kommst du darauf das mann eine v50s nur als 80 zulassen kann!totaler blödsinnsowas habe ich ja noch nie gehört!!!die kannst du natürlich auch als 50er zulassen!!

    Dann benutz mal die Suche ;)

  • Vespasepp
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    • July 26, 2009 at 14:51
    • #4

    wenn du papiere hast schau einfach mal da rein und such die Vmax heraus, wenn:
    < oder = 50 is alles in ordnung mit der 50er zulassung
    wenn >50 dann größerer Lappen fällig
    ne V50S dürfte meines Wissens als 50er zählen, außer du hättest ne 50SS, dann als leichtkraftrad

    Hubraum bestimmt wie schnell du in die Wand einschlägst, Drehmoment wie tief....
    (by Zonk)

  • pkracer
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    • July 26, 2009 at 15:03
    • #5

    Leider ist Gernot derjenige, der Blödsinn schreibt. Die 50 S ist ein Kleinkraftrad, da zwar nur 50 ccm, aber 64 km/h (oder so) eingetragene Höchstgeschwindigkeit. Damit ist das Fahrzeug zulassungspflichtig und bekäme wie schon richtig erwähnt ein "80er Kennzeichen". Dementsprechend auch nicht mit Autoführerschein legal zu bewegen, wenn dieser nach dem 01.04.1980 erworben wurde.

    Eine Möglichkeit wäre, sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggio für den Einbau eines 50er Motors zu besorgen, der auch nur 40 oder 50 km/h läuft (identifizierbar anhand des Motornummernpräfixes). Oder Maßnahmen zur Drosselung des originalen 50 S Motors treffen (Vergaser, Auspuff) und einen TÜV-Prüfer finden, der im Rahmen einer Probefahrt die gesenkte Höchstgeschwindigkeit feststellt und eine entsprechendes Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis ausstellt, was dann noch von der Zulassungsstelle abgestempelt werden muss, um zur gültigen Mokick-Betriebserlaubnis zu werden.

    Hilfreich für die 2. Alternative wäre sicher, wenn du Material vorlegen könntest, woraus die leistungssteigernden Merkmale der 50 S hervorgehen, damit er sich davon überzeugen kann, dass du diese Teile gegen minderleistungsverursachende Komponenten ausgetauscht hast.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Wolfy
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    • July 26, 2009 at 16:31
    • #6

    Hallo,

    erst mal vielen Dank für die richtige schnelle Antwort (kaum drin schon ist man schlauer.Super :-2 )

    Eure Meinung also erst mal zum Dieler (Fachhändler) und nachfragen was möglich ist.

    -Drosseln

    -Unbedenklichkeit

    -Motor

    Ach so ich brauche auch noch Papiere, die bekomme ich ja auch beim Dieler...?

    Gruß Wolfy:-4

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfy (July 26, 2009 at 16:37)

  • Cirlu
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    • July 27, 2009 at 10:44
    • #7

    Am leichtesten geht es, wenn du einen Motor von einer 40 bzw. 50km/h in den Rahmen reinhängst, dir dazu eine Kopie einer passenden BE besorgst
    und damit zum TÜV gehst und das für deinen Rahmen eintragen lässt.
    Ich habe genau das gleiche im Frühjahr auch gemacht.
    Ich hatte auch zuerst bei Piaggio nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gefragt.
    Die haben die mir aber mit der Begründung das Fahrzeug sei zu alt, nicht ausgestellt.
    Ich hätte einen passenden Motor zum Tausch da, bei Interesse => PN

  • LinkeSocke
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    • July 27, 2009 at 11:19
    • #8

    wenn deine frau die alte klasse 3 noch vor 01.04. 1980 gemacht hat, darf sie doch sowieso 125er fahren... denn dann umfasst die klasse 3 auch die jetzige klasse A1(125ccm)!!!!!!

    Steil

  • chup4
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    • July 27, 2009 at 11:27
    • #9

    dann hätten die herrschaften mit 47 jahren alter geheiratet...

    Aufbau eines Rennrollers für die European Scooter Challenge

    ESC seit 2013 K5


    BaB-Race-Meister 2015+2016

    K5 Pechvogel

    http://www.eurochallenge.de

  • pkracer
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    • July 27, 2009 at 11:32
    • #10

    @ Linke Socke: Genau das gleiche hatte ich ja schon weiter oben geschrieben, nur nicht so schön fett.

    Wenn seine Frau jünger oder genauso als ist wie er (46), dann kann sie nicht in den Genuss dieser Regelung kommen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • LinkeSocke
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    • July 27, 2009 at 13:26
    • #11

    ja stimmt jetzt wo du es sagst...da hab ich bei dir den teil nach dem komma einfach mal überlesen..und nachforschugen bezüglich des alters hab ich mir auch erspart..

    Steil

  • Wolfy
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    • July 29, 2009 at 22:29
    • #12

    Hallo, :-8

    hier ist die "Frau" von der immer gesprochen wird. Macht mich nicht älter wie ich bin!Ich bin 40 und wäre glücklich, wenn ich den Roller fahren könnte, also kommt nicht vom Thema ab und rätselt nicht länger wie alt ich bin. Wieso kann man eigentlich eine Simson, die ja auch 60 fährt als 50er anmelden und eine Vespa nicht????? :?:

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfy (July 29, 2009 at 22:46)

  • pkracer
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    • July 30, 2009 at 08:10
    • #13

    Weil die Simson Mopeds nach Vorschriften der DDR 60 km/h laufen durften und diese Regelung nach der Wiedervereinigung Bestandsschutz hatte. Wenn ich mich recht erinnere wird in den Versicherungsbescheinigungen zu den Versicherungskennzeichen auch explizit darauf Bezug genommen.

    Das kann man NICHT auf Fahrzeuge übertragen, die nach westdeutschen Vorschriften als zulassungspflichtiges Kleinkraftrad galten/gelten und dementsprechend von so jungen Damen nicht mit Autoführerschein gefahren werden dürfen. Ist nunmal so und wird sich auch durch Zerreden nicht ändern.

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