1. Vespa Forum
    1. Unerledigte Themen
  2. Dashboard
  3. Galerie
    1. Alben
    2. Karte
  4. Lexikon
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Galerie
  • Lexikon
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. VespaOnline Forum: Entdecke die Welt der klassischen Vespa-Roller und teile deine Leidenschaft
  2. Vespa Smallframe / Largeframe / Wideframe Roller
  3. Vespa Kaufberatung und Verkaufberatung

Kaufvertrag und Papiere verloren

  • jimmy-eat-world
  • August 27, 2009 at 16:54
  • jimmy-eat-world
    Anfänger
    Punkte
    30
    Beiträge
    4
    Wohnort
    Regensburg
    Vespa Typ
    PX Lusso
    • August 27, 2009 at 16:54
    • #1

    Hallo Gemeinde,

    ich habe eine, vor etlichen Jahren über diverse Ecken bekommene, PX 125 restauriert - fertig zur Zulassung musste ich feststellen, dass alle Papiere unauffindbar sind, hab sie wohl entweder nicht bekommen oder verschusselt - ist ein wenig her. Jetzt war ich bei der Zulassungsstelle, wo man mir sagte ich müsse die Betriebserlaubnis, HU/ AU sowie den Kaufvertrag vorlegen dann ist die Zulassung kein Problem mehr.

    Über den Tüv und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich bereits die Betriebserlaubnis §21 wiederbekommen, HU und AU ist auch geregelt, lediglich fehlt mir der Kaufvertrag - der ursprüngliche Halter ist mir nicht bekannt, genauso wenig die einzelnen Ecken.

    Ich habe gehört über eine Eidesstaatliche Versicherung ist so etwas möglich - bzw. gibt es andere Möglichkeiten bei diesem nicht alltäglichen Problem?

    Vielen Dank im Voraus


    johannes

  • wriggel
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    1
    Punkte
    1,046
    Beiträge
    75
    Bilder
    33
    Wohnort
    Lübeck
    Vespa Typ
    50N Special
    • August 27, 2009 at 18:39
    • #2

    Mach doch einfach einen "Kaufvertrag" mit nem Kumpel. Hast sie doch von einem Freund abgekauft oder nicht? :whistling: Der hatte die Papiere halt verloren. :-4

  • jimmy-eat-world
    Anfänger
    Punkte
    30
    Beiträge
    4
    Wohnort
    Regensburg
    Vespa Typ
    PX Lusso
    • August 27, 2009 at 19:36
    • #3

    Danke für die Antwort,

    das hab ich auch schon überlegt - ich fürchte aber, dass sie mir dann kommen mit dem letzten Halter, der im Register eingetragen war und ich dann eine lückenlose Kette vorweisen muss - aber ein Versuch wär's wert.

  • Vechs
    Schnaps Schnäppchenjäger
    Reaktionen
    485
    Punkte
    18,245
    Trophäen
    2
    Beiträge
    3,464
    Bilder
    7
    Einträge
    1
    Wohnort
    Leingarten, Deutschland
    Vespa Typ
    der mit den Schnäppchen tanzt
    • August 27, 2009 at 19:38
    • #4

    Das ist natürlich illegal wenn du einen fiktiven Kaufvertrag machst, aber 1. interessiert es keinen wenn die Kiste nicht geklaut ist und 2. denk mal genau nach, war es nicht wirklich dein Kumpel der dir die abgekauft hat? Das würde ja vieles vereinfachen.....

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • wriggel
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    1
    Punkte
    1,046
    Beiträge
    75
    Bilder
    33
    Wohnort
    Lübeck
    Vespa Typ
    50N Special
    • August 27, 2009 at 19:44
    • #5

    Würde mir da nicht so große Sorgen machen. Du hast sie von deinem Kimpel gekauft, fertig. Er muss sie ja nicht angemeldet gehabt haben. Er weiß nicht mehr wo er sie vor Jahren gekauft hatte. Stand bei ihm im Schuppen. :-7

    MFG
    jan

  • SirIsi
    Schüler
    Punkte
    620
    Trophäen
    1
    Beiträge
    111
    Wohnort
    Neuwied
    Vespa Typ
    2 PK XL I BJ. 86 und eine 89
    • August 28, 2009 at 09:18
    • #6

    Ich denke da das alles ja so ist das du garkeine ahnung hast wer die ecken sind oder wo die papiere sind , das du am besten zur Polizei gehst und dir eine eidestaatliche abholst damit du nachweisen kannst das daß ding nicht gestohlen ist und gut ist das sollte lange .

    Greetz Isi

    Ich hab keine Ahnung weiß aber wo es steht!
    Dank euch !
    ;)

  • pkracer
    Meistermisanthrop
    Reaktionen
    76
    Punkte
    50,491
    Trophäen
    2
    Beiträge
    10,078
    Vespa Typ
    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • August 28, 2009 at 10:10
    • #7

    Vorsicht mit den Begriffen: "Eidestaatlich" gibt es nicht, schon gar nicht bei der Polizei. Die Polizei macht nur eine Abfrage beim KBA in Flensburg, ob das Fahrzeug mit dieser speziellen Fahrgestellnummer Gegenstand einer Sachfahndungsanzeige (= geklaut gemeldet) ist, oder z. B. wegen Tunings zwangsweise stillgelegt wurde. Wenn alles OK ist, gibts eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Seit 2007 kann auch jede Zulassungsstelle auf exakt den gleichen Datenbestand zugreifen, vielerorts haben die Damen am Schalter das aber entweder noch gar nicht gehört oder haben keinen Bock drauf und schicken dich trotzdem zur Polizei weil "das haben wir schon immer so gemacht". Vorteil ist allerdings, dass die Ausstellung der Bescheinigung bei der Polizei in der Regel kostenlos ist.

    Eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust der Papiere kann nur der Verlierer, also in der Regel der letzte Halter abgeben. Wenn es sich um eine Fuffi handelt, die nicht zulassungspflichtig ist, kann in keinem Computer irgendein Halter verzeichnet sein. Deshalb könnte man (selbstverständlich rein theoretisch) darüber nachdenken, ob nicht ein Bekannter letzter Besitzer des Fahrzeugs war, die Papiere verloren hat und das auch an Eides statt versichert.

    Praktisch begibt man sich damit unter Umständen in strafrechtlich relevante Bereiche, weil eine falsche eidesstattliche Versicherung kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist. Deshalb sollte jeder sehr genau abwägen, ob es in seinem Fall ein Risiko gibt und wenn ja, wie groß das Risiko ist, dass dies auffallen könnte.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • rassmo
    Foren-Himbeertoni
    Reaktionen
    2,507
    Punkte
    61,952
    Trophäen
    3
    Beiträge
    11,814
    Einträge
    10
    • August 28, 2009 at 10:55
    • #8

    Da es sich um eine PX125 handelt muß die Gute ja irgendwann von irgendwem das letzte Mal amtlich abgemeldet worden sein. Wer dies war kann die Polizei bzw. die Zulassungsstelle sicher feststellen. Und derjenige kann dir vielleicht weiterhelfen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Schwidi
    Meister
    Reaktionen
    4
    Punkte
    13,919
    Trophäen
    1
    Beiträge
    2,605
    Bilder
    32
    Wohnort
    Mainhatten
    Vespa Typ
    PX 200 E Lusso Der Rest kommt und geht, aber Horst bleibt!
    • August 28, 2009 at 13:25
    • #9
    Zitat von rassmo

    Da es sich um eine PX125 handelt muß die Gute ja irgendwann von irgendwem das letzte Mal amtlich abgemeldet worden sein. Wer dies war kann die Polizei bzw. die Zulassungsstelle sicher feststellen. Und derjenige kann dir vielleicht weiterhelfen.

    klatschen-):thumbup:

    Verkaufe ständig Teile PX, Cosa, PK

  • jimmy-eat-world
    Anfänger
    Punkte
    30
    Beiträge
    4
    Wohnort
    Regensburg
    Vespa Typ
    PX Lusso
    • August 28, 2009 at 19:48
    • #10

    Nochmals danke für die Antworten,


    eine Unbedenklichkeitserklärung hab ich gestern von der Zulassungsstelle bereits erhalten, hab damit neue Papiere beim Tüv mit §21 machen lassen. Die Mühle ist also definitiv sauber.


    Ich habe heute die Dame von der Zulassungsstelle nach dem letzten Halter gefragt, weil ich eben diesen nicht nachvollziehen kann - ihn aber wegen eines Kaufvertrag benötige, worauf sie mir antwortete, dass sie mir die Auskunft nicht geben darf - sie sagte lediglich, dass die PX im Juli 1999 stillgelegt wurde. Denke diese Auskuft bringt mir absolut gar nichts.


    Ich hab also faktisch keine andere Wahl als einen fingierten Kaufvertrag mit einem Kumpel vorzulegen.

    Einmal editiert, zuletzt von jimmy-eat-world (August 28, 2009 at 20:07)

  • rassmo
    Foren-Himbeertoni
    Reaktionen
    2,507
    Punkte
    61,952
    Trophäen
    3
    Beiträge
    11,814
    Einträge
    10
    • August 28, 2009 at 20:17
    • #11

    Hallo, vielleicht hilft dir ja das weiter,

    Zitat


    Klar kann man das Auto wieder zulassen, gar kein Thema.


    Als erstes musst du z.B. über einen Kauf- oder Schenkungsvertrag nachweisen, dass du der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges bist. Auf dem Amt bietest du dann den verlorenen Brief auf, dabei wird gleichzeitig überprüft ob das Fahrzeug irgendwo zur Fahndung ausgeschrieben ist. Ist dies nicht der Fall, erhälst Du eine Unbedenklichkeitsbestätigung und einen neuen Brief ausgestellt. Achtung dabei ! Diese Unbedenklichkeitsbestätigung hat nur eine gewisse Laufzeit ... Hast du den neu ausgestellten Brief, kannst du zum TÜV, machst die 21er Abnahme ... und darfst dann damit rumfahren.


    Aber Achtung ... Bevor Du mit der Restauration loslegst, solltest du unbedingt feststellen ... ob wirklich NIEMAND irgendwelche Rechte an dem Fahrzeug hat, sonst guggst du bei der Zulassung in die Röhre.


    oder


    aller in allem scheint es aber langwierig zu werden.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Vechs
    Schnaps Schnäppchenjäger
    Reaktionen
    485
    Punkte
    18,245
    Trophäen
    2
    Beiträge
    3,464
    Bilder
    7
    Einträge
    1
    Wohnort
    Leingarten, Deutschland
    Vespa Typ
    der mit den Schnäppchen tanzt
    • August 30, 2009 at 23:35
    • #12

    also entweder nimmst du Tor "legal" und wartest noch ein paar Monate oder du nimmst Tor "egal" und findest den Kaufvertrag mit Max Mustermann wieder.....

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

Tags

  • Vespa Papiere
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Kontakt
  4. Geschichte der Vespa bei Wikipedia
  5. Nutzungsbedingungen
Made with ♥ in Bavaria
Community-Software: WoltLab Suite™