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Wie sieht es aus mit Versicherung bei "unterfrisiert" ?

  • Vechs
  • February 6, 2008 at 11:53
  • Vechs
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    • February 6, 2008 at 11:53
    • #1

    Hi,
    wie das Topic schon vermuten lässt, würde ich gerne mal wissen ob die Versicherung meckern wird/kann, wenn man z.B. einen 125ccm eingetragen hat, aber aus irgendwelchen Gründen momentan nur einen 80er Motor verbaut hat.

    Verliert man trotzdem seinen Versicherungsschutz obwohl man eher langsamer als schneller ist ?

    Gerade wegen der Einstufung Roller<80km/h und Roller>80km/h wäre das ja ein gefundenes Fressen um im Schadensfall nicht zahlen zu müssen !?

    Würde die PolizEI meckern können ?

    Mfg, Holger

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  • kasonova
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    • February 6, 2008 at 13:16
    • #2

    Hallo; ich würde das nicht beschwören, aber das Problem stellt sich anders, durch den Einbau von nicht in der Betriebserlaubnis beschriebenen Teile, gleich ob größer, kleiner oder gleich, kann die gesamte Betriebserlaubnis erlöschen. Beispiel gefällig? am PKW die serienmäßigen Scheinwerfer durch andere, mit einer E-Nummer, ersetzt, Bingo Betriebserlaubnis perdü. Die Trachtengrüppe hat sicher nichts dagegen, aber wenn die Versicherung größere Schäden bezahlen soll, kann das böse enden. Merke Versicherungen zahlen nur sehr ungern.

    klaus

  • Vechs
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    • February 6, 2008 at 13:37
    • #3

    Ja deswegen frage ich ja auch vorher nach :)

    Zur Erklärung: Wenn ich mir nen 125er Motor einbaue, würde ich den 80er gerne als Ersatz behalten, so kann ich ohne Zeitprobleme erstmal weiterdüsen und den Motor in Ruhe reparieren.

    Ich frag einfach mal meine Versicherung ob man bei einem temporären Motorwechsel alles umschreiben muss !? Naja woran sollten die aber erkennen ob etwas temporär ist oder nicht :)

    Wenn die sagen das es geht, dann will ich das schriftlich, denn Versicherungen zahlen nicht nur ungern, sie vergessen auch oft, wenn es ihnen einen Vorteil bringt ^^

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  • Rita
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    • February 6, 2008 at 18:19
    • #4

    der schwächere motor sollte in diesem Fall kein problem sein...
    da ja der Roller mit unveränderten papieren nicht von unter 18 jährigen gefahren werden darf...
    also keine Risikoerhöhung stattfindet.

    genauso wie einige Versicherungen auch 80er oder langsame 125er (unter 80km/h) in die billige Klasse einstufen, wenn sich der Halter verpflichtet keine Leute unter 25 fahren zu lassen.

    Rita

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