Wann zum Tüv?

  • Also ich hab jetzt eine Pk50. mit Versicherungskennzeichen... Ab wann (Größe des motors, Geschwindigkeit, oder was?) muss ich regelmässig zum tüv? kann mir das mal einer erklären:D?
    lg


    edith: Also wollte jetzt wissen, wenn ich mir eine Vespa mit bespielsweise 80 ccm holle, kann ich dann noch mit versicherungskennzeichen+einmal Tüv auskommen oder muss ich mir ein großes nummernschild hollen und regelmässig tüv oder wie läufts ab ?

    it's not the speed that kills but the sudden stop...!

  • Sobald es ein Leichtkraftrad ist.


    Definition:
    Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten.


    Eine Vespa mit 80 cm³ musst du zwingend als Leichtkraftrad zulassen und somit regelmäßig alle zwei Jahre zum TÜV und je nach Baujahr zusätzlich zur AU. "Zulassen" ist bei einem Leichtkraftrad eigentlich das falsche Wort aber ich will es hier mal der Einfachheit halber so stehen lassen.

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

    Einmal editiert, zuletzt von Schanzer ()