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Vespa 50 R 1972 mit italienischen Papieren Zulassung?

  • jean-claude
  • June 3, 2010 at 11:09
  • jean-claude
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    • June 3, 2010 at 11:09
    • #1

    Hallo,
    habe ein Angebot für eine komplett restaurierte Vespa 50 R tre marce aus Italien mit Papieren. Der TÜV in Stuttgart sagt mir allerdings, falls die Vespa keine Motorennummer hat, müssten zur Unbedenklichkeitserklärung Geräuschprüfungen (Stand und Betrieb sowie Leistungsprüfungen, insgesamt für ca. 800 Euro) durchgeführt werden. Brauche ich die deutschen Papiere überhaupt? Hat der TÜV damit was zu tun? Ich kann doch ne 50er auch einfach bei der Versicherung anmelden und mit Versicherungsnummer fahren. Was passiert, wenn die Polizei mich anhält und ich habe nur die italienischen Papiere?
    Danke

    die Fahrgestellnummer ist übrigens V5A1T 791xxx mit Zusatz IGM 3308

    Einmal editiert, zuletzt von jean-claude (June 3, 2010 at 11:15)

  • rassmo
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    • June 3, 2010 at 11:39
    • #2

    Versicherung bekommst du auch völlig ohne Papiere. Bei einer Polizeikontrolle können italienische Papiere ausreichen, müssen aber nicht. Kommt auf den Polizisten an. Um legal zu fahren brauchst du deutsche Papiere die du nach einer Einzelabnahme beim TÜV von der Zulassungstelle bekommst. Wobei die Information des TÜV m.M.n. eher größere Roller betreffen. Würde einfach zu einem anderen TÜV fahren. Aber mittels der SuFu bekommst du unzählige Threads zu dem Thema z.B. vespa special 50 v5b3t aus italien ohne blinker: ist das legal? .
    betreffs der frage was passiert. kommt ebenfalls auf den polizisten an. von einer verwarnung bis zu fahren ohne gültige abe ist so ziemlich alles drin. die entsprechenden strafen findest du übers internet.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Rally200_Nbg
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    • June 3, 2010 at 13:46
    • #3

    lösch mal die letzten ziffer von deiner rahmennummer hier in deinem post. sowas schreibt man nicht online in ein forum. nochdazu wenn die kiste bis dato noch nicht in deutschland zugelassen ist/war.

    gruß Rally

  • Stoxnet
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    • June 4, 2010 at 14:23
    • #4

    Hallo ich Fahre eine Pk aus Italien und habe keine Deutschen Papiere! Ich war mit dem Roller bei der Polizei und habe dort zur Antwort bekommen das es nicht Zwingend ist sie SOFORT umzumelden da man sie wie Jedes Fahrzeug in Deutschland mindestens 1 Jahr bewegen darf ohne sie umzumelden! Dann sollte man es aber doch tun weil man ja sonst Steuern hinterzieht!!! Da man bei der 50er aber keine Steuern hinterziehen kann weil sie ja ein Deutsches Kennzeichen hat ist das so eine Grauzone was daraus wird. Wenn man allerdings damit mal Kurz nach Italien fährt dann kann man wieder ein Jahr in Deutschland fahren. Nur die Kontrolle kann ggf. länger dauern da ja alles Italienisch ist.
    Ich habe für mich beschlossen einfach mal zu Fahren und zu Gucken was Passiert? Bin bislang nur nicht angehalten worden!

    Ich werde aber berichten wenn es Passiert ist.

    Gruß Paul

    Alle sagen es geht nicht! Dann kam einer und hat es gemacht.

  • KellerK!nd
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    • June 4, 2010 at 14:57
    • #5

    Du hast also eine ital. PK mit ital. Papieren und deutschem Versicherungskennzeichen? ?(

    Harte Schale - Weicher Keks

  • rassmo
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    • June 4, 2010 at 14:59
    • #6

    Nein, egal was die Polizei erzählt hat. Es ist nicht zulässig mit ausländischen Papieren in Deutschland zu fahren.


    Zitat

    § 1
    IntVO


    (1) Ausländische Kraftfahrzeuge
    und
    Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden

    Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen

    Stelle ein gültiger


    Der ausländische Zulassungsschein

    muß mindestens die nach Artikel 35 des Übereinkommens über
    den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (BGBl 1977 II S 809)
    erforderlichen
    Angaben enthalten.

    (2) Ausländische Kraftfahrzeuge
    und
    Kraftfahrzeuganhänger, die nach Absatz 1 zum vorübergehenden
    Verkehr zugelassen sind, müssen hinsichtlich Bau und Ausrüstung
    mindestens den Bestimmungen der Artikel 38 und 39 und der
    Anhänge
    4 und 5 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom
    8. November 1968 (BGBl 1977 II S 809), soweit dieses
    Übereinkommen
    anwendbar ist, sonst denen des Artikels 3 des Internationalen
    Abkommens
    über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (BGBl 1930 II S
    1234)
    entsprechen.

    (3) Ist der ausländische
    Zulassungsschein
    nicht in deutscher Sprache abgefaßt, so muß er mit einer von
    einem Berufskonsularbeamten oder Honorarkonsul der
    Bundesrepublik Deutschland
    im Ausstellungsstaat bestätigten Übersetzung oder mit einer
    Übersetzung durch einen international anerkannten Automobilklub
    des
    Ausstellungsstaates oder durch eine vom Bundesminister für
    Verkehr
    bestimmte Stelle verbunden sein. Satz 1 gilt nicht für
    ausländische
    Zulassungsscheine, die den

    Bestimmungen des Artikels 35 des Übereinkommens vom 8. November
    1968
    über den Straßenverkehr (BGBl 1977 II S 809) entsprechen.

    Alles anzeigen

    Schon 1B.) dürfte schwer nachzuweisen sein wenn ein deutsches Versicherungskennzeichen angebracht ist. Bei 3.) wird es schwierig da der italienische Zulassungsschein eben ins deutsche übersetzt mitgeführt werden muß um eine Kontrolle zu ermöglichen.

    Das ganze ist entgegen der Auskunft der Polizei auch nicht nur aus steuerlichen Gründen sondern aus Gründen der länderunterschiedlichen Anforderungen an Fahrzeuge.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Stoxnet
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    • June 4, 2010 at 15:13
    • #7

    Aha Top

    Sehr Komisch was mir die Tante dann da wohl erzählt hat!
    Mal sehen ich werde das wenn ich Zeit hab mal bei der Rennleitung vorlegen!
    Sollte ich Kontrolliert werden bin ich ja mal gespannt!
    Ich habe mir Gott sei dank namen und Tel. Nr. geben lassen.

    Danke für die Klarstellung

    Gruß Paul

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  • rassmo
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    • June 4, 2010 at 15:22
    • #8
    Zitat von Stoxnet

    Sollte ich Kontrolliert werden bin ich ja mal gespannt!

    Auch bei einer Kontrolle kann alles gut gehen. Kommt eben auf den Polizisten und seine, tagesformabhängige, Laune an. Das größere Problem dürfte im Falle eines Unfalles sein das du keine Papiere hast die die Übereinstimmung des Rollers mit den deutschen Voraussetzungen für zulassungsfreie Fahrzeuge udn dadurch mit den Angaben in den Versicherungsunterlagen belegen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Stoxnet
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    • June 4, 2010 at 16:32
    • #9

    Hallo

    Das habe ich von der Versicherung Schriftlich vorliegen das der Roller auch in der Italienischen variant vollen Versicherungsschutz hat!
    Aber mal ehrlich wenn Wirklich was Passiert haben Fahrer von 50 Vespen zu sagen wir mal 90% eh ein Problem weil kein Original Zylinder drauf ist oder ähnliches.
    Aber wie gesagt ich mache mir mal den Spaß und lege die § die oben genannt sind vor! Mal sehen was ich dann zu hören bekomme!
    Kann ja wohl nicht sein das die selbst keine Ahnung haben, wofür war ich dann dort? Hatte sogar einen Termin bei der dafür zuständigen stelle! Da Ärgert es mich mehr wenn man dann solche antworten bekommt!

    Gruß Paul

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