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Vespa PX 125 E 1983 mit italienischen Papieren. Zulassung?

  • DonMarco
  • June 10, 2010 at 19:50
  • DonMarco
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    PX 125 E
    • June 10, 2010 at 19:50
    • #1

    Hallo,
    habe mir eine Vespa PX 125 E aus Italien besorgt. Diese besitzt vollständig italienische Papiere. Meine Frage lautet jetzt: reichen diese für den normalen Straßengebrauch in Deutschland aus? Wenn nicht, wie muss ich vorgehen bzw. was muss ich beantragen.
    Habe leider überhaupt keinen Plan und weiss auch nicht wen ich fragen soll. Deswegen dachte ich mir, dass hier mir bestimmt jemand helfen kann :rolleyes:

    Schonmal danke im voraus!

  • rassmo
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    • June 10, 2010 at 19:54
    • #2

    Für genaue Informationen einfach bei der Zulassungsstelle vorbeigehen oder anrufen. Aber hier zumindest eine erste Information.


    • Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem
      Ausland
    Zitat

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit
      Meldebescheinigung ggf. Gewerbeanmeldung
    • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
    • Vollmacht für Beauftragten
    • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (Bankverbindung)
    • ausländische Kfz-Papiere (COC-Papier)
    • ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch
      zugelassen)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
      (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten  
    • elektronische Versicherungsbestätigung
    • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
    • technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (falls kein
      COC-Papier vorhanden ist)
    • TÜV + AU-Bescheinigung

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • June 10, 2010 at 21:02
    • #3

    Mit ausländischen Papieren kann man in Deutschland kein Fahrzeug zulassen, das sollte eigentlich klar sein.

    Um deutsche Papiere zu bekommen, muss der TÜV ein "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis" ausstellen, je nach ortsüblichen Gegebenheiten verlangt der TÜV dazu einen Auftrag der Kfz-Zulassungsstelle. Dieser wird erst nach Vorliegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, d. h. es wird eine Abfrage durchgeführt, ob das Fahrzeug "Gegenstand einer Sachfahndung" ist oder wegen technischer Mängel zwangsstillgelegt wurde. Bezüglich der Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es auch regionale Eigenarten, manche Zulassungsstellen machen es selbst, andere schicken dich zur Polizei. Der Datenbestand, auf den dabei zugegriffen wird, ist aber jedesmal der gleiche in Flensburg. D. h. eigentlich kann es jede Zulassungsstelle selbst machen, manche bestehen aber aus unerfindlichen Gründen darauf, dass die Polizei die Bescheinigung ausstellt.

    Wenn dann das TÜV-Gutachten vorliegt, wird es von der Zulassungsstelle abgestempelt und entspricht im Falle eines Leichtkraftrades (125er) der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief). Dann gibts noch eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und Plaketten aufs Kennzeichen und gut. Kostet komplett normalerweise max. 150 Euro inkl. TÜV-Gebühren.

    Wegen der erwähnten örtlichen Besonderheiten klärst du die Details aber wie bereits erwähnt am besten mit der zuständigen Zulassungsstelle.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • SnoRbeY
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    noch keine
    • June 13, 2010 at 16:16
    • #4

    haha,
    dann fang ma schön an...und mach sie fertig bis ich wieder in der pfalz bin....will dann auch ma fahrn ;)

  • DonMarco
    Anfänger
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    PX 125 E
    • June 13, 2010 at 21:19
    • #5

    @ pkracer und Rassmo,
    danke für die schnelle info. werde mich nächste woche gleich mal drum kümmern

    SnoRbeY, was machst du denn hier ;)

Tags

  • Vespa PX
  • Vespa Papiere
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