2 Fragen zu meiner PK Welche Farb-Nr? Beinschildspiegel ausreichend?

  • Grüßen ihr Buarm,


    habe mal 2 Fragen bezüglich meiner Vespa.


    Frage 1: Kann mir mal jemand sagen, wie die Farbe heißt die ich habe? (Bj: 1993, PK 50XL2)


    Frage 2: Wie auf dem Bild zu sehen ist, habe ich den Spiegel, aus optischen Gründen, seitlich am Beinschild angebracht. Die Frage ist ob das so erlaubt ist, da die Bullerei mich heute in meiner Hofeinfahrt!! angehalten hat und mich darauf aufmerksam gemacht hat.


    Gruß Steffen :-7

  • Also ich kann dir keinen § oder so nennen - aber ich mein mich zu erinnern irgendwo gelesen zu haben, dass es wohl zwar teilweise geduldet wird aber eigetnlich nicht erlaubt ist nur die spiegel am beinschild zu haben. Also sprich eignetlich darfst du die glaub ich nur zusätzlich zu mindestens dem linken Spiegel am Lenker hinbasteln..

  • also ich bin mir da net sicher - aber wenn ich das richtig in erinnerung hab muss man nicht nur einfach nen linken spiegel haben - sondern eben einen am lenker - irgendwie gelten dieses unten montieren - meines wissens nur als zusatz :) frag nochmal beim tüv oder adac nach - aber ich bin mir da echt recht sicher - weil ich mir des auch mal überlegt hatte ...

  • meines Wissens muss es nur einen Spiegel links geben, der eine gewisse Quadratzentimeter Fläche haben muss.. glaube es sind 9 oder 12 cm2 ..weiß es aber nicht mehr genau..steht irgendwo in der stvzo..und auf irgendner TÜV Seite, wo es Hinweise zur Vollabnahme von Motorrädern gibt

  • Alles klaro. Erst mal danke bis hier her.
    Kann mir vielleicht noch jemand etwas zur Farbe sagen???

  • Zitat

    §56 Rückspiegel und andere Spiegel


    Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, sie so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrer nach rück- und seitwärts alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Krafträder, die vor dem 1.1.90 zugelassen worden sind, genügt ein Rückspiegel links. Die Größe der spiegelnden Fläche muß mindestens 60 cm² betragen.


    Hinweis: Nach EG-Norm müssen runde Rückspiegel mindestens 10 cm Durchmesser haben, ovalförmige Spiegel mindestens 15 cm (quer) und 10 cm (hoch) haben. Nach ECE-Norm muß die spiegelnde Fläche mindestens 69 cm² betragen.


    Quelle:


    Auf gut deutsch: Egal wo das Ding angebracht ist, es muss nur gut einsehbar sein, und groß genug.

    Suche:
    - grad nix -

    Verkaufe:
    - Getriebe PX 80 Lusso

    Also, im GSF hätte er schon längst...

  • ich hab letztens einen polizisten gefragt der mich aufgrund des fehlenden spiegels ( und anderer mängel) angehalten hat.
    er meinte ich darf den spiegel am bein schild dran bauen, wenn ich ihm sage, dass ich genug darin sehe.

    Roller ist Roller und Vespa ist Vespa

  • So einen Spiegel hatte ich an meiner V50 auch ma am Beinschild
    Der Polizei wars es egal in Frankfurt.




    Ich hab ihn aber recht bald wieder in die Tonne getreten, weil:
    - ich mußte ihn dauernd wieder befestigen weil er sich losvibriert hat. Am besten ich hätte noch Löcher in den Roller gebohrt.
    - im Stadt- und Berufsverkehr war es einfach unmöglich, den Spiegel zu benutzen und nicht dauernd im Blindflug (ohne Voraussicht)
    durch die Gegend zu eiern. Ein solche Spiegel an dieser Stelle bietet einfach nicht den Rundblick wie ein in passender Augenhöhe
    angebrachter Spiegel, den man benutzen kann indem man kurz reinschielt.
    Und nach dem ich ein paar mal fast Auffahrunfälle mit LKWs gehabt hätte war mein Ausflug in die "coole Spiegelfraktion" zu Ende.


    ciao