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Simmering kaputt - Sachmängelhaftung?

  • Elbmaus
  • September 11, 2010 at 14:58
  • Elbmaus
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    PK Lusso S
    • September 11, 2010 at 14:58
    • #1

    Ich habe mir vor ca. 1.5 Monaten eine PK 50 gekauft bei einer Rollerwerkstatt (Händler). Im Kaufvertrag ist eine Sachmängelhaftung für ein Jahr vermerkt.

    Der Roller dreht im Leerlauf extrem hoch, ich habe sie heute in eine andere Rollerwerkstatt gegeben, die das überprüft hat.

    Die meinten, dass der Simmering kaputt / porös ist, das Getriebeöl hätte sich mit dem Benzin vermischt, Kosten ca. 700 €.

    Meine Frage: kann ich meinen Verkäufer dafür verantwortlich machen und verlangen, dass er den Roller wieder zurück nimmt (Kaufpreis 1.000 €). Ich bin nur zweimal gefahren in der Zeit und sie ist von anfang an hochgedreht, habe beim ersten Mal auch einen schönen Abgang gemacht mit Verletzungen.
    Leider bin ich Vespa-Neuling und habe daher technisch keine Ahnung.

    Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!

  • Reischi1991
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    • September 11, 2010 at 15:13
    • #2

    hallo

    ich denke mal dass er den roller nicht zurück nehmen muss.

    warscheinlich muss er den schaden reparieren.

    gruß

  • Bertel99
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    • September 11, 2010 at 15:13
    • #3

    Zurückgeben würde ich sie nicht,aber den Schaden soll er beheben.700 Euronen sind aber schon ein bisschen hochgegriffen.Warum hast Du sie eigentlich nicht gleich zu dem Verkäufer gebracht und dieses Reklamiert?Wäre doch das naheliegenste

    Was ist der Unterschied zwischen kostenlos und umsonst.Die Schule war für dich umsonst

  • Elbmaus
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    PK Lusso S
    • September 11, 2010 at 15:35
    • #4

    habe sie in Berlin gekauft und wohne jetzt in Hamburg...

    Der Verkäufer hat mich gerade angerufen, er würde mir anbieten den Roller per Kommission zu verkaufen und sie heile zu machen, weil er nicht glaubt, dass das der Simmering ist?

    Hat jemand eine Ahnung wie man einen Roller günstig transportiert? Spedition?

  • rally221
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    • September 11, 2010 at 15:51
    • #5
    Zitat

    Hat jemand eine Ahnung wie man einen Roller günstig transportiert? Spedition?

    ;)

    Member of "Rogue Unit SC"

    Geschwindigkeit kostet Geld. Wie schnell willst du zahlen?

    Der Teufel hört Techno

  • synaptic
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    • September 11, 2010 at 16:06
    • #6

    Normalerweise sollte er dir das ok geben damit du in eine Werkstatt SEINES Vertrauens in Hamburg gehen kannst und die dir den Roller reparieren. Wenn nicht sollte es nicht deine AUfgabe sein dich um den Transport und die Finanzen zu kümmern.
    Er ist Händler, du bist Verbraucher - er hat in jedem Fall eine Gewährleistung für Mängel die beim Kauf bereits bestanden zu übernehmen, egal ob das Ding frisch vom Band kommt oder 30 Jahre alt is...

    Mach du dich schlau und dem Händler ordentlich Druck - hatte das gleiche Problem, leider war ich zu blöd um mich vorher zu informieren und habs dann selber verbockt ;)

    "Gesellschaftlich stehen wir auf Stufe 3. Da werden wir zwar verprügelt, aber es gibt einen Grund dafür!"

  • rassmo
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    • September 11, 2010 at 16:14
    • #7
    Zitat

    Normalerweise sollte er dir das ok geben damit du in eine Werkstatt SEINES Vertrauens in Hamburg gehen kannst und die dir den Roller reparieren. Wenn nicht sollte es nicht deine AUfgabe sein dich um den Transport und die Finanzen zu kümmern.

    Es ist ihre Aufgabe als Käufer für den Transport zu sorgen. Oder meinst du wenn du eine Waschmaschine kaufst und ziehst nach Timbuktu muß der Händler sie eben dort reparieren?
    Aber für die Beseitigung des Mangels ist der Händler normalerweise verantwortlich wenn er sich im Kaufvertrag dazu verpflichtet hat. Als Kommisionsware würde ich sie ihm nicht überlassen da dann du als Verkäufer zählst und entweder die Sachmängelhaftung ausschließen oder übernehmen mußt. Und € 1000.-- dürften eher schlecht zu erzielen sein.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Elbmaus
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    • September 11, 2010 at 16:19
    • #8

    Ich war gerade dabei sie zu verkaufen, da sich bei mir privat sehr viel geändert hat und der Interessent war halt verständlicherweise skeptisch, weil sie im Leerlauf so hochgedreht hat. Haben uns dann darauf geeinigt, dass er sie in eine Rollerwerkstatt in der Nähe zum Durchchecken gibt... und da kam die Diagnose dann raus. Als ich mit meinem Verkäufer gesprochen habe, hat er mir das nicht geglaubt, meinte könnte ja alles nicht sein,... hat mir u.a. angeboten den Roller zu ihm zu bringen und er kümmert sich um Verkauft. Da ich mich nicht auskenne, erscheint mir die Variante als die beste, dann kann er sich mit eventuellen Interessenten unterhalten, kennt sich ja besser aus und weiss was er gemacht hat an meinem Roller...

  • rassmo
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    • September 11, 2010 at 16:28
    • #9
    Zitat

    Da ich mich nicht auskenne, erscheint mir die Variante als die beste, dann kann er sich mit eventuellen Interessenten unterhalten, kennt sich ja besser aus und weiss was er gemacht hat an meinem Roller...

    Das ist sicher richtig. Der Transport dürfte dich ca. € 100.-- kosten und du musst damit rechnen der Preis niedriger liegt als dein damaliger Preis. Versuch doch mal ein Mitglied in HH oder näherer Umgebung zu finden der den Roller mal anschaut ob wirklich der Simmerring hin ist.

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  • No_Obie
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    • September 22, 2010 at 11:03
    • #10

    Moinsen,

    ha ich grade eine ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel machen interessieren mich solche Fälle immer. :D zudem bin ich selber an diesem Roller interessiert :P und würde mich freuen wenn die Elbmaus ihn einfach zurückgeben kann. sooo

    Auszug Einzelhandelsbetriebswirtschaft:

    Zitat

    ...wenn der Kaufgegenstand bereits bei der Übergabe an den Kunden einen Offenen oder verstecktenmangel hat. Beispiel: Ein Neugekauftes Sofa
    hat anstelle des vereinbarten teuren Lederbezuges einen aus Kunstleder (=offenermangel) oder anstelle einer Polsterung aus Latex wurde Schaumstoff verwendet (=verstecktermangel). Ein Mangel muss vom Käufer beim Händler gerügt weerden. Dafür hat er nach neuem Recht ganze zwei jahre zeit, d.h. der Händlerals Vertragspartner und nicht irgendein Hersteller muss für diese Zeit die Gewährleistung übernehmen. Dies gilt auch für GEbrauchtwaren; allerdings kann hier die Gewähleistungsfrist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.

    Grundsätzlich gilt: Will ein Kunde ware "reklamieren", so muss der MAngel bei der Übergabe der ware bereits vorhanden gewesen sein.

    DAbei liegt die Beweislast für den MAngel währen der ersten 6 Monate beim Händler und erst danach beim käufer. Ausgenommen von dieser GEwäherleistungspflicht des Händlers sind selbstverständlich "normale" Verschleißerscheinungen, wie z.b. abgenutzte Reifen oder Bremsbeläge bei einem fahrrad.
    Das Gesetz räumt im Mängelfall nur dem Käufer ein Wahlrecht zwischen
    ▬ Rücktritt vom KAufvertrag
    ▬ Neulieferung/ERsatzlieferung
    ▬ Preisminderung
    ein.
    Der Händler seinerseits kann jetzt aber diese Wahl des Käufers ablehnen, wenn es für ihn "nicht zumutbar ist" ist.

    Beispiel: Bei einer neuen Einbauküche ist ein Türschanier defekt. Der Käufer will vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler darf dies ablehnen, weil er mit geringem Aufwand (Ersatz des Scharniers = NAchbesserung) den MAngel vollständig beheben kann.

    Alles anzeigen

    das problem bei dir ist das der gerichtsort(1.ort der übergabe 2.ort des gerichtes im falle von streitigkeiten) berlin ist.
    also an deiner stelle würd ich das ding nach berlin schaffen dem händler sagen das du vom Kaufvertrag zurücktritst und du bekommst dein gesamtes geld zurück. bist allesdings die kosten für die überführung los.
    evll. würde ich ihm das alles vorher am telefon sagen sonst bist du mit dem ding umsonst nach berlin gefahren.

    p.s. entschuldigt bitte miene rechtschreibung

    Gruß

    Stephan

  • Automatix
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    • September 22, 2010 at 12:12
    • #11

    Wie so oft wird hier juristisch vieles durcheinander geworfen und die Lage wird insgesamt nicht klarer. Da ich jur. Laie bin, traue ich mir in diesem Fall auch nicht wirklich zu, den Kaufvertrag der hier vorliegt in seinen Grundfesten zu beurteilen.

    Lass Dich von einem RA kurz beraten, wenn Du den juristischen Weg gehen willst. Mit den hier geposteten juristischen Halbwahrheiten wirst Du schnell eine Baulandung machen. Ansonsten bleibt Dir die außergerichtliche Lösung (Wandlung - also Reparatur durch den Verkäufer, oder Rückabwicklung des Kaufvertrages - wozu der Verkäufer nicht zwangsläufig verpflichtet ist, wenn im Kaufvertrag nicht explizit vereinbart ist). Ich würde der Reparatur immer den Vorzug geben, da der Roller dann frisch repariert guten Gewissens in andere Hände gegeben werden kann.

    Was die Transportkosten anbetrifft, hast Du leider den schwarzen Peter. Der Verkäufer kann nichts dazu, dass von nach HH gezogen bist. Mein Tipp: myhammer.de. Habe so selbst einen Transporteur gefunden der mir ne Vespe über 650 km für 90 Euronen transportiert hat.

    Ansonsten kann ich nur beipflichten, ein Forumsmitglied aus Deiner Nähe zu Rate zu ziehen. Nicht zur Reparatur, sondern zur Begutachtung.

    "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben." Oscar Wlde

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    • September 22, 2010 at 16:11
    • #12

    Hier scheint tatsächlich einiges an "Juristerei" daneben zu laufen. Fakt ist zunächst, dass der Verkäufer, sofern er als Unternehmer und nicht als Privatperson auftritt und kein Ausschluss der Gewährleistung im KV vereinbart wurde, ab Gefahrübergang (also Übergabe) für ein halbes Jahr für Sachmängel haftet, welche die Tauglichkeit oder den Gebrauch der Sache erheblich beinträchtigt und er beweisen muss, dass der von Dir beschriebene Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag und er damit beweispflichtig ist. Dürfte hier alles vorliegen. Jetzt kommt es aber: Bevor ich überhaupt an eine 1.)Wandlung (=Rücktritt), 2.) Minderung des Kaufpreises oder gar an 3. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung denken kann --) (vgl. § 437 BGB), muss ich den Verkäufer zunächst zur Beseitigung des Mangels auffordern. Erst wenn er dies ausdrücklich ablehnt oder aber binnen einer bestimmten Frist nicht reagiert, kann ich auf die Punkte 1.) - 3.) umschwenken.

    Im übrigen ist es wirklich falsch zu sagen, das der Käufer die Transportkosten (z.B. bei einer Aufforderung zur Nachbesserung der mangelhaften Sache) zu tragen hat. In § 439 Abs.2 BGB steht das ganz klar drin: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Ich will hier ja nicht "klugscheissen", aber ich bin Rechtsanwalt, und meine das beurteilen zu können. Mein Rat zunächst: Wenn Du noch Interesse am Roller hast, fordere Ihn schriftlich mit Fristsetzung zur Nachbesserung auf. Kommt er dem nicht nach, schalte definitiv einen Rechtsanwalt ein, um dem Verkäufer zum eien Druck zu machen und zum anderen keine (rechtlichen) Fehler zu machen, da Sachmängelgewährleistungsrecht schon komplizierter ist, als man denkt. Hoffe, hier etwas weitergeholfen zu haben. :-6

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

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