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Vespa in Luxemburg anmelden: Woher bekomme ich eine Abmeldebescheinigung in Deutschland?

  • tommaso
  • April 19, 2011 at 20:58
  • tommaso
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    • April 19, 2011 at 20:58
    • #1

    Hallo,
    um meine V50 special inLuxemburg anzumelden, brauch ich eine Abmeldebescheinigung. Die Vespa war bisher in Deutschland angemeldet. Kann mir bitte jemand sagen wo ich eine solche Bescheinigung anfragen kann?
    Danke für eure Hilfe ;)

    Gruss, T

  • rassmo
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    • April 19, 2011 at 21:03
    • #2

    Nirgendwo, da die 50er nicht angemeldet werden muß, ergo auch nicht war, kannst du sie nicht abmelden und bekommst auch keine Abmeldebescheinigung.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • tommaso
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    • April 19, 2011 at 21:18
    • #3

    Aha, da bin ich ja schon ein Stück weiter :thumbup: Ihr scheint echt besser bescheid zu wissen als die Angestelleten beim 'Tüv'. D.h. ich brauch nur den Kaufvertrag und die Papiere (Versicherung, Betriebserlaubnis)?

    Gruss, T

  • rassmo
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    • April 19, 2011 at 21:22
    • #4

    Eigentlich gibt es nur die ABE die, rein theoretisch, auch der Besitznachweiß ist. Ein Kaufvertrag als Eigentumsnachweis ist sinnvoll da in der ABE der Eigentümer nicht zwangsläufig eingetragen sein muß. Versicherungsnachweis dürfte irrelevant sein da sie nur zum Nachweis einer momentan vorhandenen Versicherung darstellt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • tommaso
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    • April 19, 2011 at 21:31
    • #5

    Ok. Bei uns ist es so dass wenn man eine Versicherung abschliesst, man ein Kennzeichenbekommt und man dann damit zum Tüv fährt. Ich habe mehrmals dort angerufen um zu fragen was ich benötige und immer wurde mir gesagt dass ich ABE, Kaufvertrag UND Abmeldebescheinigung brauche. Die scheinen echt keine Ahnung zu haben..... Ich glaub ich hol mir einfach ein Kennzeichen und fahr dann mit der ABE dorthin, vielleicht klapts ja.
    Gruss
    Thomas

    Gruss, T

  • pkracer
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    • April 20, 2011 at 08:16
    • #6

    Mofas, Mopeds und Mockicks werden wie gesagt in Deutschland nicht an- oder abgemeldet, da sie nicht zulassungspflichtig (= Anmeldung beim Straßenverkehrsamt und Zuteilung eines "richtigen" Kennzeichens inkl. regelmäßiger TÜV-Pflicht) sind.

    Man schließt lediglich eine Versicherung ab und bekommt ein Kennzeichen vom Versicherungsunternehmen. Diese Kennzeichen haben im jährlichen Wechsel eine andere Schriftfarbe (blau, grün schwarz), außerdem steht das Jahr der Gültigkeit unten drauf. Die Versicherungen laufen automatisch zum 28. oder 29.02. des Folgejahres ab und die Kennzeichen werden ungültig. Deshalb ist eine Abmeldung nicht nötig, dementsprechend gibt es auch keine Bescheinigung.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • tommaso
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    • April 20, 2011 at 11:35
    • #7

    Danke für eure Antworten, ihr habt mir sehr geholfen :thumbup:

    Gruss, T

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