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Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs

  • Sari1978
  • April 4, 2012 at 10:41
  • Sari1978
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    • April 4, 2012 at 10:41
    • #1

    Guten Morgen zusammen!
    Ich habe eine Vespa Acma von 1956, die ich bislang immer in ihrer Heimat in Südfrankreich angemeldet hatte. Da
    ich so aber viel zu selten mit ihr fahren konnte, habe ich sie nun nach Deutschland geholt und würde sie gerne
    hier anmelden. Kann mir jemand evtl. kurz erklären, wie der Ablauf hier in Deutschland ist?
    Müsste ich erst zum Tüv zwecks Vollabnahme und muss ich hierfür beim Hersteller ein Datenblatt beschaffen?
    Muss ich sie vorher entsprechend der deutschen Straßenverkehrszulassungsverordnung nachrüsten, d.h. mit
    Blinkern ausstatten, Nummernschildbeleuchtung installieren etc. und dann zum Tüv? (Ich hoffe ja nicht, da
    ich sie gerne im "Originalzustand" belassen möchte!)
    Ich würde mich sehr über Eure Meinung hierzu freuen, da ich momentan die zahlreichen Infos und
    Aussagen gar nicht mehr zu werten weiß! Vielen Dank im Voraus!!!

  • rassmo
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    • April 4, 2012 at 10:55
    • #2
    Zitat

    oll ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:


    Ausländische Fahrzeugpapiere
    Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung im Original, ansonsten: Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV und Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
    Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: Nachweis über eine Haupt- und Abgasuntersuchung
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) (Gültigkeit max. 1 Monat; die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA stellt fest, ob fü­r das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Vordrucke zur Anforde­rung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregis­ter) und weitere Informationen unter )
    Nachweis der Verfügungsberechtigung
    Kaufvertrag / Originalrechnung
    Bei Fahrzeugimport aus Italien: Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges (erhältlich beim Hersteller des Fahrzeuges oder bei dessen Generalimporteur in Deutschland)
    Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
    Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters

    Alles anzeigen

    Quelle: Straßenverkehrsamt.de

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • April 4, 2012 at 11:05
    • #3

    Um sicher zu gehen solltest du nicht nach Meinungen in einem Internetforum fragen, sondern konkret bei der zuständigen Zulassungsstelle/TÜV.

    Erfahrungsgemäß gibt es nämlich durchaus regionale Unterschiede in der Handhabung solcher Vorhaben - doof wenn man schon einen halben Tag im Wartebereich der Zulassungsstelle verbracht hat, aber aufgrund von Internetwissen die Unterlagen nicht vollständig hat und wieder nach Hause geschickt wird.

    Blinker sind in Deutschland bei Zweirädern über 125 ccm erst ab EZ 01.01.1962 Pflicht, damit solltest du also keine Probleme haben. Kennzeichenbeleuchtung stellt ja eigentlich kein großes Problem dar - Strom einfach am Rücklicht abgreifen und die Beleuchtung an einem selbstgebauten Nummernschildhalter befestigen. So ist alles jederzeit rückrüstbar.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • 125vnb6
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    • April 4, 2012 at 11:45
    • #4

    ...hast PN bezüglich Unterlagen!

    ansonsten ist es, wie es PK-Racer beschrieben hat.

    Je genauer du deine Unterlagen aufbereitest umso besser und schöner ist die Angelegenheit dann beim TÜV und der Zulassungsstelle.
    Die einen brauchen weniger die anderen mehr, wobei nachdem ja bei dir Papiere vorhanden sind, sollte es nicht all zu schwierig sein.

    ...aber fahr doch zumindest das eine Jahr noch mit dem franz. Kennzeichen (passt doch besser zur ACMA) und auch danach findet sich schon ein Weg wie man bei seinem Kennzeichen bleiben kann ;)

    lg

    2 Mal editiert, zuletzt von 125vnb6 (April 4, 2012 at 11:56)

  • Sari1978
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    • April 14, 2012 at 11:07
    • #5

    Danke Euch allen für die Mühe! Werde am Montag dann erstmal bei unserem Tüv anrufen und dann alle Punkte systematisch abarbeiten ;)
    Ja, mit dem Nummernschild, das ist schon schade! Das ist noch das originale, handgemalte Holz-Nummernschild der Vorbesitzerin :wacko: ...! Aber es wird einen Ehrenplatz in meinem Wohnzimmer bekommen!
    Vielen Dank nochmal und viele Grüße!

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