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Sollte die Entfernung der 25 Drosselung umtragen werden?

  • Hallo habe gerade gesehen, dass in den Papieren meiner XL2 steht, dass sie auf 25 gedrosselt ist (elekt. Drehzahlbegrenzung und blockierung d. 3. u. 4. Getribeganges).

    Offenbar wurde die Drosselung von einem der Vorbesitzer wieder entfernt. Ich fahre Sie jetzt vier jahre lang mit 50 Versicherungskenzeichen. Und komme auf eine Höchstgeschwindigkeit von max. 58 kmh laut tacho auf der (langen) Geraden.

    Denkt ihr ich sollte die Papiere umtragen lassen? oder ist es ok, wenn ich so weiter fahre, richtig Versichert ist sie ja... Was mich auch noch intressiert, wie kann ich erkennen, dass die elekt. Drehzahlbegrenzung auch entfernt wurde?

  • Denkt ihr ich sollte die Papiere umtragen lassen? oder ist es ok, wenn ich so weiter fahre, richtig Versichert ist sie ja... Was mich auch noch intressiert, wie kann ich erkennen, dass die elekt. Drehzahlbegrenzung auch entfernt wurde?


    1. Ja, denke ich. Auch weil du sonst bei jeder Kontrolle a.A. bist. Bei eintragenen 40km/h oder 45 km/h will vielleicht noch keiner was. Wenn das Fahrzeug aber lt. ABE nur 25km/h fahren darf merkt das jeder.
    2. Nein, logischerweise nicht da das Fahrzeug nicht den Papieren entspricht.
    3. Die Versicherung freut sich wenn sie sich etwas Geld von dir zurückholen kann da du ohne gültige ABE fährst.
    4. Wenn sie tatsächlich 58 km/h mit 50er Zylinder fährt hast du keine elekt. Drehzahlbegrenzung drin.
    Ich würde mal drauf tippen das ein größerer Zylinder drin ist da reale 58km/h sonst kaum zu schaffen sind.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Motor ist alles Original. 58, sagt auch nur der Vespa tacho ;) und auch nur wenns endlos gerade ist und der Motor warm ist und man dauervollgas gibt...

    Was muss ich zum Umtragen machen? Neues gutachten oder wie läuft das ab? kostet bestimmt ein vermögen...

  • Falls es sich um eine für den deutschen Markt produzierte Vespa handelt, führt der vermutlich einfachste und preiswerteste Weg über den "Verlust" der jetzigen Betriebserlaubnis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle (nicht gestohlen oder von Amts wegen außer Verkehr gesetzt) und Beantragung einer Zweitschrift der BE über den nächstgelegenen Piaggio-Händler. Kosten: ca. 10 € bei der Zulassungsstelle und ca. 60 € bei Piaggio.

    "Richtig" umtragen über TÜV und Zulassungsstelle dürfte eher teurer werden, auf jeden Fall aber mehr Gerenne mit sich bringen.

  • Danke, das sieht schon nach einem besseren Plan aus. Was braucht man für die Unbedenklichkeitsbescheinigung? Oder einfach zur Zulassungstelle fahren und dann sagen das der Fahrzeugschein weg ist?

    Ich nehme mal an das sie für den dt. Markt gebaut worden ist. Also ich habe so einen grünen "lappen", dort stet Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO für zulassungsfreihe Fahrzeuge .... usw. drauf.

  • Ich nehme mal an das sie für den dt. Markt gebaut worden ist. Also ich habe so einen grünen "lappen", dort stet Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO für zulassungsfreihe Fahrzeuge .... usw. drauf.


    Bei einem deutschen Fahrzeug würde ich selbst eine Zweitschrift eher direkt von Piaggio erwarten, weil es verglichen mit einer Vollabnahme nach § 21 der einfachere Weg ist. Hat Deine Vespa ein schwarzes Typenschild aus Alu an der rechten Seitenwand des Mitteltunnels? Auch das deutet auf ein für den deutschen Markt produziertes Fahrzeug hin.