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Papiere / Typenschild PX80 oder PX150?

  • Hallo Robin,

    nach dem Link müßtest Du bei der Rahmennummer VBX1T 2087 des Typenschildes eine Vespa P150S aus der Serie 150 Sprint der Baujahre 1978 bis 1986 haben. Dem widerspricht die Hubraumangabe 79 cm³ der Papiere. Oder hatte die 150 sprint diesen Hubraum? Da kenne ich mich zugegebenermaßen nicht aus.

    Viele Grüße aus Süddeutschland
    RWBrf
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    Der Kluge läßt sich belehren, der Unkluge weiß alles besser.

  • Was sagt den die Rahmennummer unter der Seitenhaube. So nen Typenschild ist ja nur mit 2 Schrauben "gesichert" ;)

    Polini 177, MMW Kopf, GS Kolben, 200er LHW gelippt, 30er PWK Gaser, S&S Newline , LüRA Gefr.

  • Hier ist was oberfaul.

    In den Papieren steht PX150XP80X so ein Quatsch
    Es ist entweder eine P150X oder eine PX80!

    Der eingetragene Motor hat 80 ccm.
    Eine 150 Sprint oder eine P150X hat immer einen 150 ccm Motor.


    Sieh zuerst nach, welche die "Fzg. ident. Nr. hinten rechts unter Motorabdeckung" ist.
    Dies ist die Rahmennummer.
    Dies muß die gleiche Nummer sein wie in dem Gutachten.
    Merke: Rahmennummer und die dazugehörigen Papiere sind Urkunden. Das Typenschild ist zusätzlich in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
    ALLE 3 müssen bei der PX immer auf die selbe Nummer lauten!!!!!

    Da es ein Gutachten ist (eine ABE), kann der dazugehörige Roller zwangsläufig nur eine 80 ccm Maschine sein.

    Wäre der Roller eine 150 ccm, müßte er statt dem Gutachten eine Zulassungbescheinigung Teil 1 und Teil 2 besitzen.

  • Das ist also jetzt der Worst Case.
    Du hast einen Roller ohne Papiere.

    Das Gutachten gehört zu einem völlig anderen Roller.

    1. Als allererstes die Frage: Wo hast du das Ding her und wer hat es dir angedreht?
    2. Hast du einen Kaufvertrag?
    3. Warum kaufst du ein Fahrzeug und überprüfst nicht die Fahrzeug Ident Nummer (die Frage solltest du dir stellen...)
    4. Frage den Verkäufer was mit der richtigen ABE ist. Mach ihm die Hölle heiß und drohe gleich mit der Polizei!!


    Stoppe sofort erst einmal jegliche Arbeit und Geldausgaben bevor du geklärt hast ob der Roller überhaupt dir ist oder ob er gestohlen ist oder nicht.
    Wenn du beim KBA über die Polizei klären konntest, daß der Roller nicht gestohlen ist, mußt du bei Piaggio Deutschland eine Zweitschrift der ABE ("Gutachten") anfordern.


    Oder aber, da du ja schon ein Gutachten hast (normalerweise hat der Roller eine Original-ABE von Piaggio und nicht das Gutachten auf grünem deutschem Behördenpapier), ob dein Roller über die Zulassungsstelle identifiziert werden kann.

    5 Mal editiert, zuletzt von Pierre Lavendel (May 27, 2012 at 22:07)

  • Also ich hab das Teil in Ebay ersteigert. Wurde dann per Spedition geliefert und Papiere per Post geschickt. Hab nur ein kurzen Blick auf die Papiere geworfen, bin davon ausgeganen das die auch zum Rahmen passen...

  • Bei solchen Geschäften sollte man schon vorab genaue Kopien anfordern... trotz aller Vorfreude und Euphorie...

    Ich habe gestern erst bei einer Ausfahrt jemanden getroffen, bei dem die Rahmennummer überspachtelt wurde und das Typenschild als Fahrzeugidentnummer "frisiert" wurde.

    Du mußt das Ding auf jeden Fall legalisieren oder von deinem Rükgaberecht Gebrauch machen.
    Sollte das Ding geklaut sein und du baust es auf und fährst damit rum und wirst kontrolliert, nimmt dir die Polizei das Ding weg und du bist dein Geld los.
    Auch der TÜV sieht in der Regel die Rahmennummer nach und frühestens dann fliegt der Schwindel auf.

    Das was man mit dir gemacht hat ist kein Spaß sondern kriminiell. X(


    Handle umgehend. :!: :!: :!: :!: