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Suche TÜV Kopie zur Eintragung Polini Lefthand auf PK50

  • schneeflittchen
  • September 2, 2012 at 12:18
  • schneeflittchen
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    • September 2, 2012 at 12:18
    • #1

    Hallo!
    Habe jetzt das Forum durchsucht und gesehen das hier angeblich eine TÜV Kopie zur Eintragung des Polini Lefthand auf der PK50 rumgeistert.
    Ich habe den Auspuff bereits verbaut und keine Leistungssteigerung festgestellt.
    Jetzt würde ich gerne zum TÜV/Dekra und das ganze absegnen lassen. 8)
    Wäre super wenn jemand einen Hinweis geben würde wo sich dieses "Geisterdokument" befindet!

    Nichts ist toller, als ein Roller !!!

  • Pierre Lavendel
    Gast
    • September 2, 2012 at 12:23
    • #2

    Ich wüßte nicht das sowas möglich ist.

  • Ulmi
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    • September 2, 2012 at 12:57
    • #3

    das ist unter normalen vorraussetzungen nicht möglich

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


    Deloraz@chup4:
    du gehts mi in letzter zeit sowas von aufm sack! (und bevor da noch ne blöde meldung von dir kommt: ICH HAB SCHON HAARE DRAN!)

  • 1987PK50XL
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    • September 2, 2012 at 18:39
    • #4

    Boah.. gerade letzte Woche habe ich das noch gefunden.. und nun verbummelt. Ich suche mal...

    Tata! :D Hier ist es ja: polini lefthand eintragung auf ner pk 50 xl

    beste grüße,
    1987pk50xl

  • Jan02
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    • September 4, 2012 at 15:19
    • #5

    gilt eigetlich immernoch das wenn irgendwo in Deutschland schonmal jemand das eingetragen hat der Tüv das auch eintragen muss?
    Bzw. muss er wirklich oder kann er das immernoch verweigern? Wie ist da die Rechtslage?

  • rassmo
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    • September 4, 2012 at 15:29
    • #6
    Zitat von Jan02

    gilt eigetlich immernoch das wenn irgendwo in Deutschland schonmal jemand das eingetragen hat der Tüv das auch eintragen muss?
    Bzw. muss er wirklich oder kann er das immernoch verweigern? Wie ist da die Rechtslage?

    Zitat

    Ein Anspruch auf die Eintragung von technischen Änderungen jeglicher Art in Fahrzeugpapiere durch den TÜV oder eine andere dazu befugte Institution besteht grundsätzlich nicht - unter anderem, weil sich hierfür relevante Bestimmungen kurzfristig und unvorhersehbar ändern können.

    Da TÜV-Prüfer auch nur Menschen sind kann ihnen auch mal passieren das sie etwas eintragen das nicht genehmigungsfähig ist. Z.B. keine Blinker über 125 ccm. Wenn deine Auffassung stimmen würde hätte ab diesem Zeitpunkt jeder einen Anspruch darauf das er die Blinker ausgetragen kriegt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • dark_vespa
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    • September 4, 2012 at 15:48
    • #7
    Zitat von Jan02

    gilt eigetlich immernoch das wenn irgendwo in Deutschland schonmal jemand das eingetragen hat der Tüv das auch eintragen muss?
    Bzw. muss er wirklich oder kann er das immernoch verweigern? Wie ist da die Rechtslage?

    meines Wissens haben die Prüfer inzwischen die Richtlinie eben nicht auf Grund von bestehenden Eintragungen an anderen Fahrzeugen Eintragungen vorzunehmen.
    Einen Anspruch hast darauf schon zweimal nicht.

    ESC # 582

Tags

  • Vespa PK 50
  • TÜV
  • Polini
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