SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

ABE Zweitschrift für V50 Spezial BJ 1977

  • Hallo
    Habe - wie im Forum beschrieben - bei Piaggio über einen Händler die Zweitschrift beantragt und nun erhalten.
    Frage: Muss ich mit dieser "Zweitschrift" nochmals zur Zulassungsstelle ?
    Beim Beantragen der Unbedenklicherklärung wurde mir ein weiterer Antrag mitgegeben. Der nennt sich
    "Antrag - gem. §18 Abs. 2-5 StVZO für zulassungsfreie Fahrzeuge - auf Erteilung einer Betrieberlaubnis für ein Fahrzeug.
    Die Bearbeitung kostet weitere 40 Euronen.
    Muß die ABE Zweitschrift nochmals "gestempelt" werden ? Oder kann ich das Papier von Piaggio ohne weiteres verwenden ?
    Wer hat da schon Erfahrung gesammelt ? In den Foren habe ich leider nichts gefunden.
    Beim TÜV habe ich auch schon gefragt: keine Ahnung - Zulassungsstelle sagt nur: Herkommen und bezahlen.
    Danke für ne Info. ?(

  • Eine Zweitschrift der BE vom Hersteller muss nicht mehr gestempelt werden, du musst nur noch ein Versicherungskennzeichen kaufen und kannst dann fahren.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.