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Vespa P150X ohne Blinker

  • Hallo liebes Forum,

    ich wende mich mit folgender Frage an euch:

    Gibt es gute Aussichten mit meiner P150X eine TÜV-Abnahme zu bekommen?

    Zu meiner Vespa:
    Ich habe eine Vespa P150X geerbt. Es sind keine Papiere mehr vorhanden - leider. Es sind keine Öffnungen für die hinteren und vorderen Blinker vorhanden. Kann man irgendwo herausfinden um welches Baujahr es sich handelt? Vielleicht über die Rahmennr.? Wenn ja wo?

    Was wäre angenommen es handelt sich um ein Baujahr '82. Müsste ich dann die Blinkeröffnungen neu schaffen und welche einsetzen? Gibt es irgendwelche Tips oder Tricks um eine mögliche nötige Installation zu umgehen?

    Ich danke euch schonmal im Voraus für eure Antworten!

    Gruß,
    Marcel

  • wen es eine echte P150X ist ist die bis max.81 gebaut worden und die hatte von Haus aus keine Blinker

    war ja sozusagen die die nuova line also die Nachfolger- Modelreihe nach der Sprint & Rally

    Member of "Rogue Unit SC"

    Geschwindigkeit kostet Geld. Wie schnell willst du zahlen?

    Der Teufel hört Techno

  • In Deutschland braucht jedes motorisierte Zweirad über 125 ccm mit EZ ab 01.01.1962 per Gesetz Blinker. Deine PX ist ziemlich sicher keine deutsche Erstauslieferung, weil es in Deutschland nie PXen ohne Blinker offiziell zu kaufen gab. Es gibt die Möglichkeit, dass der TÜV eine Ausnahmegenehmigung "ohne Blinker" befürwortet, darüber entscheiden muss aber die Zulassungsstelle. In letzter Zeit tut man sich damit aber sehr schwer, d. h. es werden kaum noch Ausnahmegenehmigungen erteilt.

    Solltest du also ohne Blinker keine Zulassung bekommen, musst du trotzdem keine Löcher in den Rahmen schneiden, sondern kannst bei dem Baujahr auch nur [lexicon='Lenkerendenblinker',''][/lexicon] verwenden.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Ein Kollege hat sowas als 200ér und der hat glaube ich 5-10 Jahre und mehrere Umzüge gebraucht um das Ding zuzulassen.
    Das Problem war nie der TÜV sondern immer die Zulassungsstelle ! Erst nach einem Umzug hat die dort ansässige Zulassungsstelle das gemacht ...

    Ist also eher eine Glückssache und eine Frage der Ausdauer !

  • So 1. Schritt ist die zuständige Zulassungsstelle zu kontaktieren um die sogenannte Unbedenklichkeitserklärung zu bekommen:

    Auszug von kba.de:

    Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

    Die nächsten Schritte folgen

    Vielen Dank schonmal für die ganzen Infos!