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Suche Betriebserlaubnis Kopie

  • Jo-81
  • July 11, 2014 at 18:17
  • Jo-81
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    • July 11, 2014 at 18:17
    • #1

    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und mein PC hat mit leider keine Suchfunktion angesagt,daher schreib ich hier ein neues Thema.

    Mein Arbeitskollege (schon ein älteres Baujahr) hat mich gebeten seiner Vespa 50 Spezial nach 16 Jahren Standzeit ,in der Garage,wieder neues Leben einzuhauchen. Das is mir mit ein paar neuen Teilen und etwas Arbeit auch wieder gelungen. Sie läuft wieder wie neu und es funktioniert alles.
    Nun kommt aber unser eigentliches Problem:
    Ich brauche eine Kopie der Betriebserlaubnis einer Vespa 50 spezial (V5B3Txxxx Bj 76) allerdings nicht mit den 40 km/h Höchstgeschwindigkeit sondern mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
    Kann mir da von euch bitte einer weiterhelfen.

    Gruß Jo

    Blindheit ist kein Grund,nicht mehr am Leben teilzunehmen!

  • fgib
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    • July 11, 2014 at 18:22
    • #2

    25 km/h gabs nie

  • Jo-81
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    • July 11, 2014 at 18:29
    • #3

    Des weiss ich!!! Aber es gab bestimmt mal jemand der sie gedrosselt hat und dann werden die Papiere umgeschrieben.

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  • fgib
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    • July 11, 2014 at 22:51
    • #4

    V50 nicht, PK schon

  • Jo-81
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    • July 11, 2014 at 23:04
    • #5

    Ja für die PK hät ich auch schon welche bekommen,aber unser Tüvler braucht eben ne V50 V5B3T kopie damit er unsre dann kostengünstig umschreiben kann ohne es als eine Einzelabnahme machen zu müssen.

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  • pkracer
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    • July 11, 2014 at 23:26
    • #6

    Sowas ist immer eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO, solange es kein herstellerseitig (der Drossel oder des Fahrzeugs) mitgeliefertes Gutachten für eine Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO gibt. Und so ein Gutachten wirst du nicht finden, weil Piaggio die V50 nie in auf 25 km/h gedrosselter Variante angeboten hat und es auch keinen Anbieter für nachträgliche Drosselung dieses Modells gibt.

    Abgesehen davon, dass ich persönlich die weitere Drosselung eines im Auslieferungszustand sowieso schon wanderdünenartigen Fahrzeugs für ziemlich sinnfrei halte, kann ich es nachvollziehen, dass das evtl. wegen nicht vorhandenem Führerschein bzw. lediglich vorhandener Mofaprüfbescheinigung für nötig gehalten wird.

    Hier gab es auch zuletzt noch einen User, der sich partout nicht von diesem Vorhaben abbringen lassen wollte (seine bald 15jährige Tochter schien da wohl hartnäckig zu sein). Ihm wurden diverse Ratschläge bzgl. Drosselung in Eigenregie gegeben, gehört hat man von dem Vorhaben allerdings nichts mehr. Vielleicht hat er erkannt, dass die Kosten-Nutzen-Relation da doch etwas abwegig ist und man bis zum Erwerb des passenden Führerscheins besser doch ein Mofa fährt.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

    Einmal editiert, zuletzt von pkracer (July 11, 2014 at 23:38)

  • Jo-81
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    • July 11, 2014 at 23:36
    • #7

    Im normal Fall magst du richtig liegen. Ich hab mich mit meinem Tüvler aber schon darüber unterhalten und er hat mit eben gesagt,wenn ich ihm eine Kopie von einer Betriebserlaubnis mit der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bringe,dann bekommen wir des geregelt.

    Versteht mich jetz nich falsch.aber ich kenn mich mit den § schon selbst aus ich schraub ja nich erst seit heut an Motoren rum und ich hatte mit unsrem Tüvler noch nie Probleme.Es war alles immer korrekt.

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  • Jo-81
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    • July 11, 2014 at 23:48
    • #8

    Da es hier um mein Arbeitkollegen geht und der schon ein älteres Baujahr ist und eben auch keinen Führerschein mehr hat,darf er leider nur 25 km/h fahren und er möchte weder einen Führerschein machen noch will er die Vespa hergeben.Daher hat er mich gebeten sie wieder zum laufen zu bringen und da sie jetz wieder einwandfrei läuft,hab ich mit meinem Tüvler nach günstigeren Lösungen gesucht. Und wenn es Fahrzeugpapiere dieses Models gibt,wo die Änderung gemacht wurde,muss er keine Einzelabnahme machen und daher is es deutlich günstiger.

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  • pkracer
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    • July 11, 2014 at 23:54
    • #9

    Ich glaube dir wohl, dass du dich auskennst und dein Prüfer sowohl kulant als auch korrekt ist, dennoch bleibt es eine 21er Abnahme.

    Lediglich der vom Prüfer dafür zu berechnende Aufwand könnte geringer werden, wenn du ihm ein Vergleichsgutachten von einer schonmal erfolgten derartigen Abnahme vorlegst.

    Aber meine Vermutung ist, dass sämtliche Leute, die sowas schon vorhatten, dann doch irgendwann erkannt haben, dass sich der Aufwand für die Drosselung inkl. Abnahme und Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis mit v/max 25 km/h und Rückrüstung ein oder drei Jahre später (wenn der passende Lappen vorhanden ist) mit nochmal den gleichen Kosten sich einfach nicht rentiert.

    Deshalb sind Vergleichsgutachten halt sehr dünn gesät bis nicht vorhanden. Aber such doch einfach mal nach dem besagten Topic, da waren diverse praktische Hinweise zur Umsetzung der Drosselung drin. Und so teuer kann die Einzelabnahme dann auch nicht sein. Mit Abgasvorschriften usw. gibts bei dem Baujahr sowieso eher keinen Stress.

    Im Prinzip wird sich der Prüfer nur aufs Moped setzen müssen und im Fahrversuch feststellen, dass der Gerät nach Drosselung nicht schneller als 25 km/h ist.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

    Einmal editiert, zuletzt von pkracer (July 12, 2014 at 00:06)

  • rassmo
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    • July 11, 2014 at 23:58
    • #10

    Wenn du dich so gut mit dem Prüfer verstehst dürfte es doch auch so kein Problem geben. Du sperrst alle Gänge bis auf den Ersten und Zweiten und begrenzt den Gasschieber soweit das der Roller lt. Tacho noch 25km/h läuft. Dann setzt der Prüfer sich drauf und dreht eine Runde um dies festzustellen, schreibt die getroffenen Maßnahmen auf und fertig. Da Mofa nur einen Sitz haben darf noch eine Monositzbank draufmachen.
    vespa 50r v5a1t 3.gang bj.1974: drosseln‏ oder drosselsatz? - sf: motor | vergaser | auspuffanlagen | tuning - vespaonline | das vespa forum für blechroller hier im thread wurde das schonmal besprochen. du kannst den te ja mal anschreiben ob er erfolg hatte und dementsprechend eine prüfbescheinigung.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Jo-81
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    • July 12, 2014 at 07:28
    • #11

    Ja danke!! Ich brauch aber keine Tipps wie ich sie drosseln werden.
    Aber egal ich werd dann einfach mal weiter suchen

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  • Jo-81
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    • July 12, 2014 at 08:01
    • #12

    Achja Rassmo! Da es sich um eine einfache Drosslung handelt is auch das tauschen der Sitzbank nich nötig. Es wird in den Papieren einfach als Einsitzer eingetragen.Wenn du dann aber jemanden mitnimmst der älter als 7Jahre is,bekommst halt Probleme mit den Grünen.
    Is des gleiche wie bei den modernen Rollern die sind auch alle nur gedrosselt und haben meist sogar noch Fußrasten für einen Beifahrer.
    Wie schon gesagt,ich werde mein Glück weiter versuchen und wenn ich Fortschritte mache,dann geb ich bescheid.

    Danke trotzdem für eure Beiträge

    Gruß Jo

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    • July 12, 2014 at 09:29
    • #13
    Zitat von Jo-81

    ja danke!! ich brauch aber keine tipps wie ich sie drosseln werden.

    aber den te des oben velinkten threads kannst du trotzdem fragen ob er inzwischen eine be bekommen hat. dann hättest du deine kopie.
    und wenn du die kopie einer be hast solltest du dir dort durchaus tipps holen wie sie gedrosselt wurde weil die drosselmethoden m.e.n. übereinstimmen sollten.

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  • Jo-81
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    • July 12, 2014 at 09:39
    • #14

    DIe Drosselmethoden stehen ja in der Betriebserlaubnis garned mit drin(die stehen lediglich in dem bei der Abnahme erstellten Gutachten mit drin),von daher spielt des für mich erstmal keine Rolle,aber ich werd mal versuchen den TE zu finden und werd ihn mal fragen ob er es gemacht hat oder nich.

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  • fgib
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    • July 12, 2014 at 22:58
    • #15

    Hat er keine Klasse B? Da ist Klasse AM schon drin und damit darf er den Fahren. Oder hat er noch Klasse 1,2 oder 3 ?

    Ich kann dir ein TÜV Gutachten von meiner PK geben, das wird dir aber nicht viel bringen. Du kannst versuchen den 3 und 4 Gang sperren und versuchen es mit dem Gutachten einzutragen

  • Jo-81
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    • July 12, 2014 at 23:04
    • #16

    Nein er hat überhaupt keinen Führerschein sonst müssten wir jetz ned nach so na kleinen Lösung suchen. :)

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  • fgib
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    • July 12, 2014 at 23:11
    • #17

    Anbei die Kopie des Gutachten. Du musst den Roller in den 2 Gang schalten und von unten ein loch bohren und ein gewinde reinschneiden. Muss man die Richtige Stelle finden. Danach muss der Prüfer halt damit Fahren und dann entscheiden ob es klappt

  • Jo-81
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    • July 12, 2014 at 23:17
    • #18

    Danke dir schon mal vorab. Ich hab auch noch ne Quelle aufgetan die mir vllt weiterhelfen kann. Ich halt euch auf dem Laufenden.

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