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Motor V50S vs. V50 Special Leistung

  • TOMV50
  • August 11, 2018 at 08:10
  • rassmo
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    • August 15, 2018 at 21:06
    • #21

    Kleiner Scherz.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • rassmo
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    • August 15, 2018 at 21:16
    • #22
    Zitat von TOMV50

    Ist es möglich, da ich ja eh deutsche Papiere machen lassen muss, in diesem Zuge einen anderen Motor eintragen zu lassen, bzw lohnt sich der ganze Aufwand?

    Ja, kannst du. Lohnen ist immer relativ.

    Zitat von TOMV50

    Da ich demnächst noch eine 50 Special im fahrbereiten Zustand bekomme und ich schon öfters gelesen habe, dass bei manchen das Typenschild und die eingeschlagene Ident-Nummer im Rahmen nicht übereinstimmen, könnte ich die Technik und Typenschild der Special in die 50S einbauen, da ich das Chassis der 50S wegen der Blechnase und Rundlenker gerne verwenden würde, andererseits ist es schade um das Chassis mit den originalen Papieren, oder?

    Geht in dem Fall eher nicht. Das Typenschild, und damit die Papiere, lauten bei der Spezial auf eine Vespa mit Trapezlenker. Außerdem ist die Präfix auf dem Typenschild.

    Solange du beide Roller behälst wäre der Rahmen mit den Originalpapieren ja nicht verloren.

    Zitat von TOMV50

    Wie würdet Ihr das machen?

    Entweder versuchen die 50S wirklich aufgrund des Einigungsvertrages als Versicherungskennzeichenfähiges Fahrzeug in den Verkehr zu bringen. Dürfte aber event. mit Zeit- und Nervenaufwand verbunden sein.

    Oder den Rahmen mit dem Spezialmotor tüv-prüfen zu lassen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • m0ritz
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    • August 15, 2018 at 21:29
    • #23

    Und bevor du die special wegwirfst oder irgendwas rumschnippelst sagst du hier noch mal Bescheid. ;)

    Wenn man ehrlich ist: Im Winter fahren ist nur cool wenn man im Sommer von erzählt!!!!!!!

  • TOMV50
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    • August 16, 2018 at 09:08
    • #24

    Hallo,

    Danke schon mal für die Antworten;

    Habe mir gestern die Papiere nochmal angesehen und da steht als Höchstgeschwindigkeit 40km/h drinnen;

    Werden die Daten von den originalen österreichischen Papieren beim TÜV übernommen sind beim TÜV für Deutschland andere Daten hinterlegt?

    Danke und Grüße

  • Menzinger
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    • August 16, 2018 at 10:06
    • #25

    Das sind die Papiere der Special, richtig? Ich frage nur wegen des Rundlichtlenkers auf Bild fünf...

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Menzinger
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    • August 16, 2018 at 10:09
    • #26

    Der TÜV verfügt über die Daten im System und ruft diese via Präfix (V5xxx) ab. Prüfingenieure, die Dich wegschicken, damit Du vergleichbare Papiere anbringst, haben ihr Fachgebiet bei anderen Fahrzeugen.

    An der Stelle macht es jedoch Sinn, ob Du nicht anhand des Auspuffs 4109s auf 48 bzw 50 km/h umschreiben lassen willst.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • TOMV50
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    • August 16, 2018 at 11:08
    • #27

    Hi,

    Nein das sind die Papiere des 50s,

    um die es geht

    Grüße

  • TOMV50
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    • August 16, 2018 at 11:10
    • #28

    und in diesem steht 1,8 PS UND 40 KM/h?

  • Menzinger
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    • August 16, 2018 at 11:25
    • #29
    Zitat von TOMV50

    und in diesem steht 1,8 PS UND 40 KM/h?

    Motorpräfix V5SA1M bzw FIN V5SA1T usw. in den Papieren?

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Menzinger
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    • August 16, 2018 at 11:32
    • #30

    Ist eigentlich auch egal. Du fasst ein Ideal-Ziel ins Auge, also beispielsweise die Idee von rassmo, sie bis 60km/h und Versicherungskennzeichen durchzubringen, oder aber sie mit 50km/h eben anzumelden. Dann schreibst Du den Sachverhalt schön zusammen, mailst die Zulassungsstelle an und meldest dort höflich Deinen Wunsch an und bittest - gaaaanz wichtig - darum, dass, bevor ein negativer Bescheid ergeht, man sich bei der zuständigen Fachaufsicht im Landesministerium für Verkehr über den Sachverhalt versichert.

    Davor zum Tüv zu Latschen bringt nichts, weil der Dir das Ding stumpf nach System als HU-pflichtiges Gerät aufsetzt.

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  • TOMV50
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    • August 16, 2018 at 21:58
    • #31

    Hallo, danke nochmals,

    ja Motorpräfix und FIN V5SA1M und V5SA1T, Ziffern stimmen sogar noch mit den in den Papieren angegeben überein. Motor noch original und nummerngleich.

    Dann werd ich das mal so angehen, wie von Menzinger beschrieben; hat man da ein bestimmten Zeitraum einzuhalten, um danach die Vespa beim Tüv vorzuführen, denn dann würde ich das gleich mal in Angriff nehmen, wird ja auch ne Weile dauern

    Grüsse

  • Menzinger
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    • August 16, 2018 at 22:08
    • #32

    Normal gehst Du erst wegen der Vollabnahme zum TÜV, dann zur Zulassungsstelle zum Abstempeln. In diesem Fall würde ich letztgenannte zuerst anschreiben. Solltest Du da auf Granit beißen, kannst Du immer noch mit 50 abnehmen lassen. Wird auch nicht unkompliziert, weil die nicht beeindruckt, was in den Ösipapieren steht, sondern nach FIN vorgehen. Die musst Du dann davon überzeugen, dass das Ding auf 50 „gedrosselt“ ist.

    Wenn Du verrätst, woher Du kommst, kann man Dir einen Tipp geben. Jörg in der Vesbar hat meines Erachtens den besten Vespa-Prüfingenieur an der Hand in und um München, das wäre mein Ansprechpartner für sowas.

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  • rassmo
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    • August 16, 2018 at 22:17
    • #33
    Zitat von TOMV50

    Habe mir gestern die Papiere nochmal angesehen und da steht als Höchstgeschwindigkeit 40km/h drinnen;


    Werden die Daten von den originalen österreichischen Papieren beim TÜV übernommen sind beim TÜV für Deutschland andere Daten hinterlegt?

    Zuerst mal zur zweiten Frage:

    Normalerweise werden die Daten nicht einfach übernommen sondern aus der Datenbank mit der Präfix des Motors übernommen. Event. fährt der Prüfer, wenn er sich etwas auskennt, eine Runde und kontrolliert dabei auch die Geschwindigkeit. Vor allem wenn du angibst das der, eigentlich zu schnelle, V5SA1M-Motor gedrosselt ist.

    Nun zur ersten Frage:

    Selbst wenn die 40km/h eingetragen werden nützt dir das eigentlich nichts. Wenn der Roller schneller fährt, egal warum, mußt du das unterbinden oder fährst ohne gültige ABE. Genauso als ob du getunt hättest. Für die Einhaltung der in der BE eingetragenen Höchstgeschwindigkeit ist der Halter bzw. Fahrer verantwortlich.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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