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Betriebserlaubnis Vespa PK50 V5X5T

  • Hallo Vespagemeinde,

    zunächst möchte ich mich bei Euch vorstellen. Ich bin 61 Jahre jung, in meiner Jugend- wie viele - Vespa gefahren und irgendwann zu den Motorrädern abgedriftet und habe über die 50 er meiner Tochter wieder Spaß an Vespa bekommen fahre und repariere gerne. Wohnort ist Heidelberg. Ab und zu fahre ich auf Oldtimermärkte und kaufe für meine Fahrzeuge ein.

    Am letzten Wochenende war ich in Novegro und habe eine "blitzsaubere" PK 50 mit wenig Kilometern gekauft - Die Mütze gab es dazu :). Bei meiner Recherche habe ich festgestellt, daß das Modell offiziell nicht nach Deutschland verkauft wurde. Weil 3 Gang. Vespa Deutschland wird mir daher auch keine Betriebserlaubnis ausstellen; ich werde wahrscheinlich den Weg über den TÜV gehen müssen.

    Hilfreich wäre eine Kopie einer Betriebserlaubnis gleichen Typs, idealerweise mit 50 er Zulassung.

    Kann mir jemand von Euch weiterhelfen bzw. Tips zur Zulassung geben ?

    Im voraus Danke aus Heidelberg

    Stefan

  • Das Thema wiederholt sich öfters, sodaß eigentlich die Suchfunktion genug dazu ergibt.
    Aber dennoch in Kürze:

    Rechtliche Situation
    Um den Roller in Deutschland strassenlegal zu machen, braucht er eine deutsche ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) und keine Zulassung.
    Um die ABE zu erlangen, muß der Roller technisch in einwandfreiem Zustand sein und den Bedingungen entsprechen, die zur Erlangung einer ABE nötig sind.

    Vorgehensweise:
    1) Bei der zuständigen Behörde ABE beantragen.
    2) eine Vollabnahme (TÜV-Prüfung) nach §21 STVZO durchführen lassen. Das wird nur einmal gemacht zur Erlangung der ABE, danach nicht mehr.

    3) ABE in Empfang nehmen

    4) Roller versichern und losknattern.
    Dies ist mit weiteren Kosten verbunden. Die Kopie einer ABE ist hier nutzlos da eh eine §21 nötig ist.
    Zur TÜV Vorführung muß der Roller entweder dorthin transportiert werden oder ein rotes Kennzeichen haben.

    Vorsorgliche Bemerkung:
    Fährst du ohne ABE herum, so hast du keinen Versicherungsschutz und keinen legalen Nachweis bei einer zufälligen Polizeikontrolle, daß du überhaupt der Besitzer bist
    Es kommt vor, daß Versicherungen ohne Vorweisen einer gültigen ABE ein Versicherungskennzeichen aushändigen und man es an den Roller schraubt in dem Irrglauben, der Roller sei versichert. Aber falls dann etwas passiert, wird sie mit Verweis auf die Vertragsbedingungen (Roller muß gültige ABE besitzen!) nicht zahlen.

  • ja da haste recht.

    Interessant wäre auch herauszufinden, ob das eine HP3 ist...dann dürfte es nicht möglich sein, dafür eine ABE zu bekommen

    (wenn sie schneller wie 50 km/h rennen sollte).

    Einmal editiert, zuletzt von Pierre Lavendel (November 12, 2018 at 13:48)

  • Wenn Du Deinem Versicherer mitteilst, dass Du zur Erlangung der ABE zum TÜV fährst, wird er Dir dafür in aller Regel schriftlich Versicherungsschutz gewähren. Auch für die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle.

    Sollte es eine HP sein, musst Du darauf achten, dass der Auslasskrümmer der vorgeschriebene dünne ist. Dann läuft sie auch nur 50 bzw. nicht wesentlich schneller. Um da mehr zu erfahren, hebst Du kurz die Zylinderhaube an und postest das Foto. Der Gilardoni ist nicht zu übersehen.

  • Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Hilfe.

    Es ist eine 3 Gang und nach meinen Unterlagen und Recherchen keine HP sondern nur eine PK 50 mit 3 Gängen. Zugelassen wurde die Vespa im Dezember 1990.

    Ich werde mit meiner Zulassungsstelle sprechen.

    Gruß

    Stefan