TÜV - PX150e - Abgasuntersuchung, italiener...

  • Servus,

    ich bin neu hier - wie man wohl erkennt ;) Wir haben eine 50spezial (damals noch von meinem Papa nagelneu gekauft daher auch Originallack) und eine PX150e zuhause.

    Das 2. ist unser "Sorgenkind" ;)

    Gekauft haben wir es von einem bekannten aus Italien, da sind wir hin und wieder beim Urlauben, wenn wir Motorrad fahren.

    Ich habe mir extra bei Piaggio auch die ganzen Infos geben lassen bzgl. Baujahr (1982).

    Erstanmeldung gem. italienischem Brief wohl erst in den 90ern... Fragt mich nicht, wie das bei den Südtirolern so lief oder ob einfach ein Brief verloren ging oder oder ;)

    Problem: für die Zulassung benötigen wir ja jetzt dann eine Abgasuntersuchung... Das wird eher schwierig (vermutlich auch weil die Italiener da etwas "gespielt haben" - geht dafür aber vorne schön hoch beim Gas geben)...

    Hat von euch jemand hier Erfahrungen, da ja ursprünglich mit offiziellem Piaggio-Nachweis Baujahr 1982.... Oder hat jemand mal eine ähnliche Erfahrung gemacht? Mein örtlicher Piaggio-Händler kennt - oder will - sich nur mit neuen beschäftigen...


    Schon mal vielen Dank und viele Grüße

    Das gute Ding ist einfach zu schade für die Garage :P


    Michael

  • Wenn der Vergaser halbwegs ordentlich eingestellt ist, klappt das auch mit der Abgasuntersuchung.

    Mit Glück hast du noch einen toleranten Prüfer. Hatte ich letztens auch. Der hat die Sonde so lange aus dem Auspuff gezogen und im richtigen Moment geklickt, so dass die Werte passten. "Jaja, die laufen unten rum ja immer zu fett" :D

  • Erstanmeldung gem. italienischem Brief wohl erst in den 90ern... Fragt mich nicht, wie das bei den Südtirolern so lief oder ob einfach ein Brief verloren ging oder oder

    Kann der denn nicht wieder verloren gegangen sein... 😉

    Und dann brauchst Du doch eh eine Voll bzw Einzelabnahme, mit geschätztem Datum des ersten Inverkehrbringens am 1.7.82, da BJ 82.

    Bestätigung BJ hast Du ja.

    Und AU ist erst ab 89 Pflicht.

    Die ganzen Daten für das Gutachten sollte der Prüfer im System haben und nicht aus den Italo-Papieren abschreiben müssen.

    Eigentumsnachweis bei der Zulassung über Kaufvertrag.