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A1 Automatik mit PK 80S

  • VespaLove
  • July 3, 2008 at 12:03
  • VespaLove
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    • July 3, 2008 at 12:03
    • #1

    Hallo :)

    Habe schon einen Beitrag geschrieben, wegen Umbau von PK 80 auf PK 50. Da dies aber leider nicht möglich ist oder hohe Kosten verursachen würde, wollte Ich mich mal erkundigen ob Ich mit dem A1 Automatik auch eine PK 80 mit Schaltung fahren darf? Oder brauch Ich dafür den normalen A1?

    Liebe Grüße.

  • pola
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    • July 3, 2008 at 12:20
    • #2

    a1 automatik...?!
    ich hör hier immer wieder was von automatikführerscheinen. gibts jetzt bei den führerscheinen wohl schon unterschiede zwischen automatik und schaltung?!?
    kann man dann wohl auch nen a1 schaltung machen oder wie? :huh::wacko::whistling:

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  • Schmiddl
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    • July 3, 2008 at 13:52
    • #3

    Beim Auto gibbet Unterschiede zwischen Automatik und Schaltung, beim Mopped.. nie gehört xD

  • pkracer
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    • July 3, 2008 at 13:55
    • #4

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

    Zitat


    § 17 Abs. 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

    Wenn das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug mit automatischer Kraftübertragung ausgestattet war, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung zu beschränken; dies gilt nicht bei den Fahrerlaubnissen der Klassen M, S und T. Die Beschränkung ist auf Antrag aufzuheben, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, daß er zur sicheren Führung eines mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Kraftfahrzeugs der betreffenden oder einer entsprechenden höheren Klasse befähigt ist.

    D. h. du müsstest dann nochmal eine gesonderte Prüfung mit einem Schaltfahrzeug machen, da m. E. kein Unterschied in der Art des Kraftfahrzeugs gemacht wird, also egal ob 2 oder 4 Räder.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • pola
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    • July 3, 2008 at 14:02
    • #5
    Zitat von pkracer

    daß er zur sicheren Führung eines mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Kraftfahrzeugs der betreffenden oder einer entsprechenden höheren Klasse befähigt ist

    ich würd das so deuten dass er wenn er a1 automatik hat auch nur auf nem a1-fahrzeug mit schaltung die zusatzprüfung ablegen kann.
    denn die einzige höhere klasse wäre a. autoführerschein ist ja wieder ne klasse drunter.

    INN-TEAM Rosenheim
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  • pkracer
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    • July 3, 2008 at 14:05
    • #6

    Egal was für eine Klasse, mit Automatiklappen einfach so ein Schaltfahrzeug fahren geht nicht, womit die ursprüngliche Frage beantwortet wäre.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • VespaLove
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    • July 3, 2008 at 18:07
    • #7

    So ein Irrsin X( ist doch fast wie Fahrradschaltung bei meiner..

    Ne Freundin von mir hat 1.300 gezahlt für ihren a1 ''automatik'' am anfang ist sie schaltung gefahren, dann automatik und im führerschein steht aber, das sie eben moped bis 125ccm fahren darf bzw. kein extra zeichen das sie NUR automatik fahren darf. Wie kommt das?

  • pkracer
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    • July 3, 2008 at 18:41
    • #8

    Wenn sie die Prüfung auf einem Schaltfahrzeug gemacht hat, dann darf sie eben beides fahren. Eigentlich ganz einfach. Weitere Fragen wird dir aber sicher die Führerscheinstelle der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (beim Landkreis oder -falls kreisfrei- bei der Stadt) mit letztgültiger Sicherheit beantworten können.

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