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Kann ich eine Vespa ohne Fahrzeugbrief kaufen?

  • thilo1967
  • November 21, 2008 at 20:27
  • thilo1967
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    • November 21, 2008 at 20:27
    • #1

    Hallo ,

    ich bräuchte mal eine ( oder mehrere) Ratschläge.

    Habe Heute in einer Scheune eine Vespa stehen sehen, auseinader gebaut aber mit allen Teilen.

    Nun zu meiner Frage. Der jetzige Besitzer findet den Fahrzeugbrieg nicht mehr. Die Vespe steht jetzt schon 15 Jahre in der Scheune und der jetzige Besitzer wäre bereit mir diese zu verkaufen.

    Kann ich ohne Brief dieses Fahrzeug kaufen?

    Sieht jemand an HAnd der Seriennummer : VNL 2 M ( und ne 6 stellige Zahl) um welches Modell , bzw. BJ es sich bei der Vespa handelt?

    Was darf die Vespe kosten?


    Grüße

    und danke im Voraus

  • Neapel
    Gast
    • November 21, 2008 at 20:54
    • #2

    ruf doch mal beim Tüv an und frag. Die sind sehr nett. Wollte auch mal ne Vespa ohne Papiere kaufen. Der Tüv kann Dir weiter helfen....

  • vespahansi
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    • November 21, 2008 at 21:13
    • #3
    Zitat

    Kann ich ohne Brief dieses Fahrzeug kaufen?

    Ja, kannst du! Machst einfach einen Kaufvertrag...

    Zitat

    Was darf die Vespe kosten?

    Wieviel du bereit bist auszugeben... von 100-10000 Euro :D

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  • thilo1967
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    • November 21, 2008 at 21:25
    • #4
    Zitat von vespahansi

    Ja, kannst du! Machst einfach einen Kaufvertrag...


    Wieviel du bereit bist auszugeben... von 100-10000 Euro :D


    Danke Dir.................... klatschen-) klatschen-) klatschen-)

    Leider kann ich mit deinen Antworten doch Recht wenig anfangen


    Grüße

    thilo

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    • November 21, 2008 at 22:16
    • #5

    Es wird dir aber ohne Bilder keiner eine Antwort geben können, die dich bei der Preisfrage befriedigt :!:

    Verkaufe ständig Teile PX, Cosa, PK

  • vespahansi
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    • November 21, 2008 at 22:28
    • #6
    Zitat von thilo1967

    Danke Dir.................... klatschen-) klatschen-) klatschen-)

    Leider kann ich mit deinen Antworten doch Recht wenig anfangen


    Grüße

    thilo

    Und wir können mit deiner Anfrage auch recht wenig anfangen... nachdem wir nicht Hellsehen können. Ein foto wäre also für die Preisgestallung sehr hilfreich

    Gruss, Hansi

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  • Diabolo
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    • November 21, 2008 at 22:40
    • #7
    Zitat von thilo1967

    Kann ich ohne Brief dieses Fahrzeug kaufen?


    Ja kannst Du. Der Besitzer muss eidesstattlich versichern, dass es sein Fahrzeug ist und ds er die Papiere verloren hat.
    Du musst die Vespe zusammenbauen und beim Tüv zur Abnahme nach § 21 vorführen.
    Mit Tüvbericht und eidesstattlicher Erklärung bekommst Du beim Straßenverkehrsamt neue Papiere ausgestellt.

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    • November 21, 2008 at 22:43
    • #8
    Zitat von Diabolo

    Mit Tüvbericht und eidesstattlicher Erklärung bekommst Du beim Straßenverkehrsamt neue Papiere ausgestellt.

    Voraussetzung ist, dass der Verkäufer auch der letzte Halter dieses Fahrzeugs war, sollte er nur "Zwischenverkäufer" sein ist die eidesstattliche Erklärung wertlos.

    ESC # 582

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    • November 21, 2008 at 22:46
    • #9

    Kann doch eh keiner wirklich kontrollieren, hab ich schon öfter so gemacht.
    Außerdem muss der Besitzer das Fahrzeug nie angemeldet haben.
    Solange das Moped nicht als gestohlen gemeldet ist, geht das so.

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    • November 21, 2008 at 23:02
    • #10
    Zitat von Diabolo

    Kann doch eh keiner wirklich kontrollieren, hab ich schon öfter so gemacht.
    Außerdem muss der Besitzer das Fahrzeug nie angemeldet haben.
    Solange das Moped nicht als gestohlen gemeldet ist, geht das so.

    Ein bischen Erfahrung, darfst du mir schon auch zutrauen ;)

    Da es sich bei dem Fahrzeug um ne 125er handelt, ist diese in Deutschland nicht steuerpflichtig. Somit kann es gut sein, dass das Fahrzeug immernoch angemeldet ist, der ehemalige(rechtmäßige) Besitzer davon aber gar nichts weiß(weil die Verischerung mit dem Auto abgerechnet wird). Wenn er das Ding kauft und der Verkäufer ist aus irgendwelchen Gründen gar nicht der rechtmäßige Besitzer, kann er das Ding wieder dem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben. Bzw ihn überzeugen ihm noch die Papiere abzukaufen.

    Und nein das ist keine Geschichte aus dem Fantasiereich, sondern ich kenn jemanden dem is das so passiert : nämlich mir.
    Ich konnte die Dame Gott sei Dank noch davon überzeugen mir die Papiere zu verkaufen.

    Das Fahrzeug hatte die letzten 12 Jahre nicht am Straßenverkehr teilgenommen, wer rechnet da mit sowas?
    In dieser Hinsicht bin ich ein gebrantes Kind und ohne Papiere kommt mir nichts mehr über 50ccm ins Haus.

    ESC # 582

  • Diabolo
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    • November 21, 2008 at 23:06
    • #11

    Da hast Du allerdings recht und die Geschichte ist uns ja auch bekannt, aber es ist doch schon recht unwahrscheinlich, dass es solche Zufälle öfter gibt.
    Ok, dann eben vorher checken.

  • dark_vespa
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    • November 21, 2008 at 23:10
    • #12

    Genau einfach mal mit der Fahrgestellnummer und dem Namen von diesem Herren zur Zulassungstelle gehen. Denen den Sachverhalt schildern, dann geben die einem auch Informationen die sie eigentlich nicht preisgeben dürften :D

    ESC # 582

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    • November 22, 2008 at 00:14
    • #13

    Zur Not besteht dann noch die Möglichkeit des sogenannten Aufgebots der Fahrzeupapiere im Bundesanzeiger. D. h. es wird veröffentlicht, dass Herr XYZ erklärt, dass die Fahrzeugpapiere zum Fahrzeug mit der Fahrgestellnr. ABC verloren gegangen sind. Sollte jemand Einwände dagegen erheben, d. h. die zum Fahrzeug gehörigen Papiere besitzen, möge dieser Jemand sich innerhalb einer bestimmten Frist melden. Dauert in der Regel 6 Wochen. Wenn sich da (allerhöchstwahrscheinlicherweise) niemand meldet, können neue Papiere ausgestellt werden. Ggf. wird auch verlangt, dass die eidesstattliche Erklärung über den Verlust der Papiere notariell beglaubigt wird.

    Wird aber bei 125ern häufig nicht so streng gehandhabt, da diese steuerfrei sind und daher nicht die Möglichkeit besteht, dass jemand versuchen könnte, sich auf diesem Wege evtl. bestehender Steuerschulden zu entledigen. Ist aber häufig von Landkreis zu Landkreis bzw. manchmal auch innerhalb des gleichen Landkreises von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle verschieden. Da hilft nur Nachfrage vor Ort.

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  • thilo1967
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    • November 22, 2008 at 07:46
    • #14

    Morgen,

    danke mal denen, die sich hier um einen Newbie bemühen und ihm erklärend zur Seite stehen :)

    Also der jetztige Besitzer hat die Vespe vor ca.15 Jahren in der Schweiz gekauft, mit Papieren. Diese hat er leider verlegt, findet sie nimmer. Er hat die Vespe auseiander gebaut und lackieren lassen. ( Saumässig, muss nochmals gemacht werden). 3 Neue Reifen sind dabei und schon einge Neuteile die der jetzige Besitzer schon gekauft hatte. Mich würde vorallem mal interessieren um was für ein Modell es sich dabei handelt. Kann ich das anhand der o.g. Nummer herausfinden oder ist es wirklich so eine wie auf dem Link oben beschrieben?

    Welche BJ könnte die Vespe dann sein?

    Grüße

    thilo

    werde mal probieren Bilder von der Vespe zu machen

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    • November 22, 2008 at 10:23
    • #15

    Und genau da fängts schon wieder an.

    Hatte er das Ding jemals auf sich angemeldet? Angenommen nicht, dann:
    Wenn jetzt nämlich der schweizer Besitzer in irgendeinem PC der dt. Zulassungstellen als letzter Halter auftaucht, nützt dir die eidesst. Erklärung vom jetzigen Besitzer nen feuchten Furz.

    Deswegen vorher klären.


    Ganz nebenbei bei Reifen gibts kein NOS ;)

    ESC # 582

  • thilo1967
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    • November 22, 2008 at 10:47
    • #16

    Hallo,

    er hatte die Vespa noch nie auf sich angemeldet. Die letzte Anmeldung war von dem damaligen schweizer Besitzer.

    D.h. dann besser die Finger weglassen oder hoffen, dass er den Brief wieder findet


    Grüße

    thilo

  • dark_vespa
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    • November 22, 2008 at 10:57
    • #17
    Zitat von thilo1967

    D.h. dann besser die Finger weglassen oder hoffen, dass er den Brief wieder findet

    Brief wiederfinden wär natürlich optimal, und wenn nicht besteht ja auch noch die sehr wahrscheinliche Möglichkeit, dass das Fahrzeug in gar keiner Datenbank einer dt. Zulassungstelle auftaucht.

    Könnte aber genausogut, vor 15 Jahren irgendwo geklaut worden sein.
    Ich erinnere mich da einen Besitzer einer Primavera ausm gsf, der trotz KBA Anfrage beim damaligen Kauf, jetzt nachdem er sie hergerichtet hat, einen Schrieb von der Polizei bekommen hat, dass das Fahrzeug seit 2000 als gestohlen gemeldet ist. Der muss die Karre jetzt wahrscheinlichdem ursprünglichen Besitzer wiedergeben.

    Das is alles nicht ganz unkompliziert..

    ESC # 582

  • vespahansi
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    • November 22, 2008 at 13:29
    • #18

    Wenn er die Karre Ordnungsgemäß verzollt hat dann ist das kein problem... wenn er sie damals nicht verzollt hat und sozusagen schwarz nach D geholt hat dann musste die nachverzollen und das könnte ein problem werden weil sich die Karre schon in D befindet :whistling:

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  • thilo1967
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    • November 22, 2008 at 15:10
    • #19
    Zitat von vespahansi

    Wenn er die Karre Ordnungsgemäß verzollt hat dann ist das kein problem... wenn er sie damals nicht verzollt hat und sozusagen schwarz nach D geholt hat dann musste die nachverzollen und das könnte ein problem werden weil sich die Karre schon in D befindet :whistling:

    Hallo,

    langsam macht Ihr mir hier aber echt Angst ;(

    Werde am Montag nochmal dahin gehen um mir die genauen Infos holen- bzgl. Brief,Verzollung

    Danke mal für die Infos


    Grüße

    thilo

  • pkracer
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    • November 22, 2008 at 16:27
    • #20

    Zur Vermeidung von Problemen niemals (!!!) erwähnen, dass das Fahrzeug aus dem Ausland kommt. Am besten deklariert ihr es als Scheunenfund, der irgendwann (am besten vor über 10 Jahren, dann sind die Daten nämlich gelöscht und damit eure Notlüge nicht mehr nachzuvollziehen) mal in Deutschland zugelassen war, die Papiere aber verloren gegangen sind. Am besten macht ihr einen weit zurückdatierten Kaufvertrag, der auch beinhaltet, dass die Papiere nicht mit übergeben werden konnten, da verloren.

    Wenn du irgendwo erwähnst, dass das Fahrzeug aus der Schweiz kommt und evtl. nicht verzollt ist, geht der Spaß mit den Behörden erst richtig los. Vermeidbarer Streß würde ich sagen.

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