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Vespa in England kaufen

  • Espresso-Mahoni
  • April 2, 2009 at 08:36
  • Espresso-Mahoni
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    • April 2, 2009 at 08:36
    • #1

    Hallo,
    wenn man sich eine Vespa in England kauft, z.B. eine Vespa LX 50, welche Unterschiede gibt es zu den deutschen Rollern?
    Schrauben, Tachometer, Werkzeug.... kennt sich jemand da aus

    Vielen Dank

    Grüsse aus Frankfurt

  • Schwidi
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    • April 2, 2009 at 08:54
    • #2

    Mit Sicherheit bei dem niedrigen Stand des Pfundes eine gute Idee, nur mit der Wahl deiner Vespa bist du hier nicht so richtig, da es bei uns um Schaltvespen geht.
    Aber hier wirst du sicherlich geholfen:

    Verkaufe ständig Teile PX, Cosa, PK

  • rally221
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    • April 2, 2009 at 09:48
    • #3

    welchen vorteil erhoffst dir wen du dir einen Roller in GB kaufts ?????

    auch wen derzeit der Pfund günstig ist aber ich denke mal das du so ein wald und wiesenfahrzeug wie ne LX50 in .de günstiger bekommst nochdazu weil du ja auch den Transport rechnen musst

    Member of "Rogue Unit SC"

    Geschwindigkeit kostet Geld. Wie schnell willst du zahlen?

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  • runatthesun
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    • April 2, 2009 at 14:07
    • #4

    achja in gb ist die MwSt. 17,5% bzw aktuell gesenkt auf 15%( bin mir grad nich 100% sicher).
    die musste bei nem neukauf abziehen und dann wieder 19% hinzurechnen.
    das ganze lohnt sich aber eigentlich nur bei ländern in denen aufgrund von kaufkraft bzw. kfzsteuer auf den fahrzeugneupreis die listenpreise entsprechend niedriger sind. zB neuwagenkauf in den niederlanden, da kann das je nach fahrzeug schonmal einige tausend euro ausmachen.
    transport kommt selbstverständlich genauso dazu wie der, im falle des falles umständlichere gewährleistungsanspruch gegen den händler.

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

  • pkracer
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    • April 2, 2009 at 14:52
    • #5

    Bist du sicher bzgl. des Abzugs der 15 % GB-VAT und anschließendem Aufschlag der 19 % D-MwSt.?

    Glaube ich nämlich nicht, weil meines Wissens innerhalb der EU nur die Steuer des Landes zu zahlen ist, in dem der Verkauf stattfindet. Zumindest musste ich bei durchaus schon häufigeren Käufen von gewerblichen Händlern in GB nur die GB-VAT zahlen.

    Dennoch bleibt das Problem der Transportkosten, der fraglichen Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen und Zusatzkosten für deutsche Papiere bestehen.

    Meines Wissens weicht die Ausstattung ansonsten nicht von der deutschen ab, d. h. Tacho mit km/h Anzeige sollte vorhanden sein und Piaggio wird auch sicher keine zölligen Schrauben für den englischen Markt verbaut haben. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass der Scheinwerfer wegen Linksverkehr (Blendgefahr) ein anderer ist und die Drosselung evtl. nicht deutschen Vorschriften entspricht.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • runatthesun
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    • April 2, 2009 at 19:36
    • #6

    also bei autos isses so bin ich mir ziemlich sicher

    €: grade fix nachgelesen, die erwerbsschwelle ist 12.500€ pro Jahr
    kenne mich da ab er nich aus, weiss es nur von meinem vater der hat in holland letztes jahr nen volvo gekauft

    wenns dich genau interessiert http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/d…msatzsteuer.pdf

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

    Einmal editiert, zuletzt von runatthesun (April 2, 2009 at 19:42)

  • vespawally
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    • April 3, 2009 at 07:21
    • #7

    Geht es denn hier um einen Privatkauf in UK?! Dann fällt ja wohl keine Steuer an......beim Händlerverkauf denke ich schon!

  • runatthesun
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    • April 3, 2009 at 10:59
    • #8

    bei einem privat kauf wohl nicht. bei einem neukauf:

    zitat:

    Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn
    1. ein Gegenstand von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt,
    2. die Lieferung an den Erwerber gegen Entgelt durch einen Unternehmer erfolgt,
    der nicht Kleinunternehmer ist und
    3. der Gegenstand vom Erwerber für sein Unternehmen oder von einer juristischen
    Person erworben wird oder wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt.

    Der Erwerb ist zu besteuern,
    1. von Unternehmern, die ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind:
    in jedem Fall;
    2. von nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (z. B. Ärzten),
    von Kleinunternehmern (gemäß § 19 Abs. 1 UStG),
    von pauschalierenden Land- und Forstwirten (gemäß § 24 UStG) und
    von nichtunternehmerischen juristischen Personen:
    a) bei neuen Fahrzeugen: in jedem Fall
    b) bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren: in jedem Fall
    c) bei anderen Gegenständen: nur bei Überschreiten der Erwerbsschwelle in
    Höhe von 12.500 € oder beim Verzicht auf die Erwerbsschwelle;
    3. beim Erwerb neuer Fahrzeuge durch Nichtunternehmer: in jedem Fall ( Kapitel 4).

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

  • Zingaro
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    • April 16, 2009 at 09:23
    • #9

    Ich habe im Februar eine gebrauchte GT 200 aus England mitgenommen. Zulassung und TÜV ohne Probleme (Der Prüfer hat den englischen Scheinwerfer nicht bemängelt)

    TÜV hat 90€ gekostet, Zulassung um die 40.

    Bei Gumtree.com kannst Du nach gebrauchten suchen. Allerdings sind die gebrauchten oft weniger gepflegt als deutsche Roller. Dafür aber auch vieeeeel günstiger.

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