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Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

  • haucha
  • September 9, 2008 at 21:52
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    • September 21, 2008 at 10:34
    • #61
    Zitat von Chiave

    Wie lautet das konkrete Gesetz? Ein solch vetternwirtschaftlich motiviertes Gesetz (wer macht die Gesetze und mit wem hat er zusammen oder zumindest im gemeinsamen Fach studiert...) wäre zwar denkbar, aber es ist nicht vorhanden, schliesslich darf Dich in einer konkreten Sache jeder auf konkrete Gesetzestexte hinweisen.

    steht doch da: rechtsberatungsgesetz. hat sogar ein wikipediaeintrag, kiann ich dir als lektüre nur empfehlen. das hat auch nix mit vetternwirtschaft zu tun, sondern soll verhindern, dass Idioten rechtlich beraten, sowas führt nämlich zu nix, wie man an deinem Posting wohl auch deutlich sieht.


    Zitat von Chiave

    Briefe seines Anwaltes wegwerfen,
    besonders, wenn sie nicht per Einschreiben versand wurden, und warten, ob Dich ein Gericht anschreibt.

    Ganz toller tip. Solange abwarten bis richtig Kosten entstehen. Bravo. Sollte ein Brief vom Gericht kommen, sind bereits durch Ignoranz folgende Kosten entstanden:

    Geschäftsgebühr, bzw. Verfahrensgebühr
    Gerichtskostenvorschuß
    wenn Termin anberaumt wird: Terminsgebühr


    Aber am besten Briefe vom Gericht auch wegwerfen, ganz besonders wenn sie nicht per Einschreiben versand wurden. Dann kommt nämlich gleich das Versäumnisurteil.

    Briefe vom Anwalt kommen nicht per Einschreiben, wozu denn auch? Als Anwalt musst du doch nicht den Zugang beweisen LOL. Antwortet man nicht, kommt aber mit Sicherheit die Klage. Der Anwalt will was verdienen, der Gegner ist uU rechtsschutzversichert und du weisst nicht, was du für einen Gegner hast, was der seinem Anwalt erzählt hat etc etc. Kann ja sein, dass die Klage aussichtslos ist oder das Gericht anders erkennt, aber blind drauf vertrauen?

    Du weisst doch gar nicht, was der Gegner in der Hand hat, was er seinem Anwalt erzählt und ganz bestimmt kennst du als Laie und Außenstehender weder die Rechtslage noch die Launen eines Amtsrichters. Da du die briefe vom gegnerischen Anwalt ja alle weggeworfen hast, kennt er deine sachverhaltsschilderung ja gar nicht. was bleibt ihm also anderes übrig als zu klagen? Es gibt da einen Spruch:

    "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"

    kommt nicht von ungefähr, kann ich Dir aus anwaltlicher Erfahrung nur bestätigen. Wäre das nicht so, bräuchte man weder Berufung, noch Revision. Ignoranz hilft bei einem Rechtsstreit gar nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von xmr (September 21, 2008 at 10:51)

  • vespapaulianer
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    • September 21, 2008 at 11:32
    • #62
    Zitat von xmr

    steht doch da: rechtsberatungsgesetz.

    Danke!

    Hessisch by nature

  • xmr
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    • September 21, 2008 at 12:53
    • #63
    Zitat von Chiave

    xmr, nenne bitte die einzelnen paragraphen, die zu deinen vorstellungen führen. dann werden wir sehen, ob die paragraphen, die du nennst, so allgemein gehalten sind, daß sie spezifisch gesehen verhandelbar sind, falls du überhaupt welche angeben kannst. ohne einschreibebelege hat der gegnerische anwalt keinerlei nachweise, daß briefe auch wirklich ankamen - und beweise sind es, die zählen.

    Ich versteh dein posting nicht wirklich (welche paragraphen sollen denn wie verhandelbar sein? das rechtsberatungsgesetz ist nicht verhandelbar, kaufrecht nach dem BGB innerhalb gewisser grenzen natürlich schon, aber hier wurde gar nix verhandelt. ich werde wohl kaum hier ein rechtliches gutachten posten, ob und wie eine eventuelle klage erfolg haben könnte. dafür kenne ich den sachverhalt und die dokumente viel zu wenig, außerdem ist das wohl der falsche platz. in so einem forum geht es wohl eher um allgemeine tips, wie gehe ich damit um? was mache ich denn am besten? ich glaube kaum, dass der erstposter eine kompetente rechtliche beratung inkl. risiko- und kostenabwägung erwartet hat.

    Solltest du interesse an einer rechtlichen beratung haben, dann geh zum anwalt. die helfen einem kompetent, dafür sind die da.

    sollte sich deine frage auf das rechtsberatungsgesetz beziehen, google einfach oder lies den wikipedia-eintrag. Ich glaube kaum, dass ich dir hier beweisen muss, etwas mehr ahnung zu haben als du.

    warum es von belang sein sollte, ob briefe vom anwalt ankommen ist mir nicht wirklich klar. was hat denn ein brief vom anwalt mit beweisen zu tun? Im vorliegenden Fall wäre zu beweisen ob ein Mangel vorliegt, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde etc. aber doch nicht ob ein Anwaltsbrief zugestellt wurde, das ist doch völlig ohne belang.

    in einem prozess wird die sachlage aufgeklärt, nicht ob irgendwelche briefe verschickt worden sind NACHDEM der Sachverhalt, also der kauf, schon längst abgeschlossen worden ist. Meinst Du, den Richter interessiert die tatsache, dass du angeblich Aufforderungen vom Anwalt nicht bekommen hast ("die klage wird abgewiesen, da der zugang des anwaltsbriefes nicht geklärt werden konnte"? klingt nicht wirklich ok, oder?)

    Briefe (vom Anwalt) sind auch nicht notwendig (es sei denn es geht um den Zeitpunkt des Verzuges oä aber das führt zu weit und betrifft in den meisten fällen sowieso nur nebenforderungen). Wenn ich Lust und Laune habe, kann ich auch sofort klagen.

  • helldriver
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    • September 21, 2008 at 12:59
    • #64

    Alles nur gelaber ! Der Käufer hat den Roller nach dem Kauf beschädigt ! Beiweis mal einer das das nicht so war ! Zumal ein Tüvgutachten besteht das der Roller in Ordnung war !

  • xmr
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    • September 21, 2008 at 13:04
    • #65

    aha, du hast das gutachten ja toll gelesen und warst auch bestimmt beim verkauf dabei. ich kann mein auto auch morgen zum tüv fahren, wer sagt denn, dass der gutachter auch eine verzogene achse oä findet? beweist noch lange nicht, dass das auto mangelfrei ist.

    ich unterstelle hier nicht, dass der roller defekt war, aber niemand der den roller/gutachten nicht selber gesehen hat hat, kann doch solche tips abgeben?? bezahlst du dann die rechnung, wenn er im prozess verliert?? es geht hier um den umgang mit einer (unberechtigten) mangelanzeige. da kann man doch nicht ernsthaft tips wie "ignorieren", "ist klar n betrüger", "wirf die briefe weg", "der hat den roller kaputt gemacht, beweisen kann er es ja nicht" abgeben, wenn man nicht dabei war.

    wie wärs denn man mit nem tip wie "leg nicht auf, wenn der anwalt anruft sondern schilder dem deine sicht der dinge"? so lassen sich probleme nämlich auch oft lösen. und zwar oft um einiges billiger.

  • Duffy121
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    • September 21, 2008 at 13:15
    • #66
    Zitat von xmr

    "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"


    also ich lese hier mit grossem intresse mit und kann nicht verstehen, wie man noch fachkundige aussagen,in zweifel ziehen kann.

    ich für meinen teil würde auf grund der fundierten argumentation seitens xmr mir schleunigst rechtlichen beistand suchen und mich nicht auf halbseidene ratschläge seitens der allgemeinheit zurücklehnen.

    meine meinung zur sache:wenn man keine ahnung hat,einfach mal die fresse halten

    drücke dir die daumen, das die ganze sache nicht zu deinem nachteil ausgeht......

    gruss duffy

    Bremsen ist die umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in nutzlose Wärme

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    • September 21, 2008 at 16:11
    • #67

    mooment
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    und weitermachen...[Blockierte Grafik: http://www.smileygarden.de/smilie/Nahrung/16.gif]

    Geduld ist die Mutter der alten Blechkiste...

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    • September 21, 2008 at 16:25
    • #68
    Zitat von Chiave

    "steht doch da: rechtsberatungsgesetz." Welcher Paragraph genau? Du bist Dir schon im Klaren darüber, daß Dein , aus welchen Gründen auch immer, nicht sehr genauer Verweis eine Beratung darstellt. "sondern soll verhindern, dass Idioten rechtlich beraten" Letztendlich ist der Beratene selbst verantwortlich, ob er dem Ratschlag folgt oder nicht. Zudem sind die Gerichte dafür verantwortlich, Privatpersonen über die Rechtslage aufzuklären - und zwar über ihre Rechte, wie über ihre Pflichten (und nicht nur der Verweis der Rechtsberatung - sie müssen die Gesetze nennen, die eine Person be- wie entlasten, nicht nur einen Teil davon, denn die Ausblendung eines Teils davon ist Rechtsbeugung.). Der Käufer hat das Fahrzeug als Privatperson nach dem Kauf zerlegt und trägt die Eigenverantworung. Er hat das Fahrzeug selbst beschädigt, denn sonst hätte er die Mängel schon vor dem Kauf angemahnt oder die Zerlegung von einer Fachwerkstatt durchführen lassen, falls eventuelle Schäden, die es laut Aussage des Verkäufers nicht gibt und die bei einem Gebrauchtfahrzeug rechtlich nicht anmahnbar sind, vorhanden wären, die beim Kauf verschwiegen worden sind und nicht der Sichtprüfung zugänglich waren. "ich für meinen teil würde auf grund der fundierten argumentation seitens xmr mir schleunigst rechtlichen beistand suchen und mich nicht auf halbseidene ratschläge seitens der allgemeinheit zurücklehnen." ich!!! was keine aufforderung darstellt,oder!!?? Wo genau sind diese funidert? Es ist ncihts fundiertes daran, Aussagen mit dem bloßen Wort "funidert" als fundiert verkaufen zu wollen. Kann es sein, daß xmr und/oder der Aussagende persönliche Beziehungen zu Personen haben, die sich in juristischen Kreisen bewegen und dieser Gruppe Fälle verschaffen wollen, indem sie ihre Mitmenschen mittels nicht belegter Aussagen einschüchtern und sie dazu treiben wollen, "rechtlichen Beistand" zu suchen, der an den Beistandssuchenden Geld verdient und sie somit abhängig von sich hält. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. bin ich vom arbeitsamt??? Mit dem Zitat xmrs, daß er selbst ausgewählt hat: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand" sagt er aus, daß die deutschen Gerichte der Willkür verfallen sind, was in einer Diktatur der Fall ist.das erklärt wohl warum nen kinderschänder weniger lange im knast sitzt,als jemand der mit dem auto einen anderen tot fährt "wenn man keine ahnung hat,einfach mal die fresse halten" weil das so ist geb ich hier auch keine rechtlichen ratschläge.... Offensichtlich liegt Deine Argumentation eher darin, fundiert aggressiv zu werden. Es ist interessant, zu sehen, wie Du Dich als Deutscher benimmst, wenn Dir die Argumente ausgehen, Du also unterliegst.1.was ist daran aggressiv???(umgangsprachlich)2. woher willst du wissen, das ich deutscher bin?? 3.woher willst du wissen, das mir die argumente ausgehen??

    lesen und verstehen.... :D

    Bremsen ist die umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in nutzlose Wärme

  • mario89
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    • September 21, 2008 at 18:10
    • #69

    hehe lol, man kann auch alles übertreiben;)

    Bleibt COOL

    Suche: -Ersatzradhalterung V50
    -Vespa Pk50 "Südbaden"(Freiburg/Lörrach)

  • xmr
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    • September 21, 2008 at 18:21
    • #70
    Zitat von Chiave

    "steht doch da: rechtsberatungsgesetz."Welcher Paragraph genau? Du bist Dir schon im Klaren darüber, daß Dein , aus welchen Gründen auch immer,nicht sehr genauer Verweis eine Beratung darstellt.

    Es geht hier um einen defekten roller, nicht darum ob irgendwelche Laien meinen, rechtlichen Rat erteilen zu können/dürfen. Ich hab dir schon gesagt, das rechtsberatungsgesetz hat n wiki eintrag und lässt sich online durchaus gut durchlesen. Es ist wohl kaum meine aufgabe, dir nachhilfe zu erteilen. wenn du es nicht schaffst google zu bedienen ist das nicht mein problem.


    Zitat von Chiave

    "sondern soll verhindern, dass Idioten rechtlich beraten"

    Letztendlich ist der Beratene selbst verantwortlich, ob er dem Ratschlag folgt oder nicht. Zudem sind die Gerichte dafür verantwortlich,
    Privatpersonen über die Rechtslage aufzuklären - und zwar über ihre Rechte, wie über ihre Pflichten (und nicht nur der Verweis der
    Rechtsberatung - sie müssen die Gesetze nennen, die eine Person be- wie entlasten, nicht nur einen Teil davon, denn die Ausblendung
    eines Teils davon ist Rechtsbeugung.).

    ein gericht ist dafür verabtwortlich, jemandem die rechtslage aufzuklären?? selten so einen schwachsinn gelesen. soweit ich weiß wird dort recht gesprochen. beratung erhält man beim rechtsanwalt. oder rufst du im gericht an, wenn du eine frage hast? mach mal, da freuen die sich bestimmt drüber.

    be- und entlastet wird man durch die beweisführung, nicht durch gesetze. oder steht im bgb, dass der erstposter einen nichtdefekten roller verkauft hat? Aufklärung ist reine sachverhaltsarbeit. in der zpo steht lediglich wie eine beweisführung abzulaufen hat aber sowas wird doch nicht im prozess vorgelesen, LOL. zwar gibt es vor den amtsgerichten keinen anwaltszwang, aber ohne anwalt einen prozess zu gewinnen ist nicht wirklich einfach. das hat auch nix mit "üblen machenschaften zur mandatsgewinnung" zu tun.

    Dein Posting lässt darauf schliessen, das du zu viele nachmittags-richtersendungen guckst und nur die hälfte verstehst was da eigentlich gerade passiert. rechtsbeugung ist etwas anderes als eine irgendeine "nichtaufklärung". sollte ein verfahrensfehler vorliegen kannst du gerne in die revision gehen, aber was hat denn sowas mit rechtsbeugung zu tun???


    Zitat von Chiave

    Der Käufer hat das Fahrzeug als Privatperson nach dem Kauf zerlegt und trägt die Eigenverantworung. Er hat das Fahrzeug
    selbst beschädigt, denn sonst hätte er die Mängel schon vor dem Kauf angemahnt oder die Zerlegung von einer Fachwerkstatt
    durchführen lassen, falls eventuelle Schäden, die es laut Aussage des Verkäufers nicht gibt und die bei einem Gebrauchtfahrzeug
    rechtlich nicht anmahnbar sind, vorhanden wären, die beim Kauf verschwiegen worden sind und nicht der Sichtprüfung zugänglich
    waren.

    ah ja, ich vergaß dass alle mängel schon beim kauf sichtbar sind. der sogenannte "verdeckte mangel" sollte abgeschafft werden, sowas gibts ja sowieso nicht. wenn ich mir n dvd-player kaufe und der geht nach einem monat kaputt bin ich auch selber schuld, schließlich hätte ich den fehler ja auch sonst sofort erkannt und angemahnt. Im übrigen gibt es auch beim gebrauchtkauf gewährleistung. es sei denn man schließt diese EXPLIZIT aus. aber das sagte ich bereits.


    Zitat von Chiave

    Wo genau sind diese funidert? Es ist ncihts fundiertes daran, Aussagen mit dem bloßen Wort "funidert" als fundiert verkaufen zu wollen. Kann es sein, daß xmr und/oder der Aussagende persönliche Beziehungen zu Personen haben, die sich in juristischen Kreisen bewegen und dieser Gruppe Fälle verschaffen wollen, indem sie ihre Mitmenschen mittels nicht belegter Aussagen einschüchtern und sie dazu treiben wollen, "rechtlichen Beistand" zu suchen, der an den Beistandssuchenden Geld verdient und sie somit abhängig von sich hält. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte.

    was heißt persönliche beziehungen? ich habe über 3 jahre als anwalt und auch sonst juristisch gearbeitet, da werd ich schon so ungefähr wissen wie bestimmte dinge ablaufen. aber du hast mich durchschaut: es war übrigens immer mein trick, mandate zu ergattern: furcht säen, meine mitmenschen durch nicht belegte aussagen einzuschüchtern etc. wenn du meine postings mal genauer durchliest solltest du sehen, dass ich mich rechtlich aus der sache raushalte (ich kenn den sachverhalt nämlich nur genauso gut wie du) und dazu rate, mit dem gegnerischen anwalt einfach mal zu reden. wenn du meinst, alles zu ignorieren wäre die bessere taktik, ok. ich denke aber mal, dass auch bei einem so niedrigen streitwert die einfache geschäftsgebühr, die bei einer beratung anfällt preiswerter ist als ein verfahren mit dem entsprechenden kostenrisiko.


    Zitat von Chiave

    Mit dem Zitat xmrs, daß er selbst ausgewählt hat: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand" sagt er aus, daß die deutschen Gerichte der Willkür verfallen sind, was in einer Diktatur der Fall ist.

    ok, damit disqualifizierst du dich nun endgültig. willkür hat nichts mit verafhrensfehlern oder fehlurteilen zu tun. aus diesem grund gibt es einen instanzenzug bis zum BGH (merke: amtsgericht, landgericht, bgh, uU verfassungsgericht). bei solch einem system kann willkür ziemlich gut ausgeschlossen werden. da es aber immer fehlurteile gibt (und sowas recht oft bei gelangweilten amtsrichter vorkommt) muss man es ja nicht auf einen prozess ankommen lassen. eine berufung kostet nämlich geld und außerdem kann man erst bei einem streitwert von 600 euro in berufung gehen. unterliegt unser erstposter also bei einem streitwert von nur 250 euro weil er zB alle briefe ignoriert und fundierten rechtlichen rat abgelehnt hat, ist er gearscht. das uerteil ist dann nämlich rechtskräftig.

    Dein Vergleich mit einer Diktatur ist völlig absurd. werd mal erwachsen.

  • xmr
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    • September 21, 2008 at 18:26
    • #71
    Zitat von Chiave

    Zurück zum Ausgang: nicht mehr reagieren. Da er Dir mit "Streß" und "Kosten" droht, hast Du nun eine rechtliche Handhabe gegen ihn in der Hand. Zudem handelt es sich um einen Betrugsversuch seinerseits.

    ROFL, der ist gut. Jeder der unberechtigt Mängel meldet ist also strafrechtlich gesehen ein Betrüger? Hihi...da hat die Polizei ab jetzt aber viel zu tun.

    Aber klär mich doch mal auf! Was hat man denn gegen den Verkäufer für rechtliche Handhaben in der Hand? Vielleicht lern ich ja noch was dazu und mein studium war für die katz.

  • Tolho
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    • September 21, 2008 at 20:01
    • #72

    Ah, Kaskadenkupplung aus den GSF hat es doch glatt geschafft im Vespa Forum aufzuschlagen!

    Mich wundert nur, dass Du schon einige Deiner kranken Posts abgelassen hast, bevor Du mit Deinem
    Ausländerhasser/Rassisten - Scheiß kommst.

    Alter, Du gehörst in Behandlung!

    Horst

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    "Abseits is', wenn dat lange Arschloch zu spät abspielt." (Hennes Weisweiler)

  • hiro lrsc
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    • September 21, 2008 at 20:32
    • #73

    aaaaaaah Kaskup!


    sehr geil :D klatschen-) klatschen-) klatschen-) klatschen-) klatschen-) klatschen-)

  • rally221
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    Freerider SC
    • September 21, 2008 at 20:56
    • #74

    Kaskopf es ist besser wen du dich "milde" ausgedrückt ausm Forum verabschiedest bevor ich dich sperre , deine anwesenheit ist hier nicht erwünscht

    Member of "Rogue Unit SC"

    Geschwindigkeit kostet Geld. Wie schnell willst du zahlen?

    Der Teufel hört Techno

  • Chiave
    User gesperrt am 21.09.2008
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    • September 21, 2008 at 21:25
    • #75

    Du sagst, es sind ästhetische Mängel, die die Fahreigenschaften nicht beeinflussen. Um welche "Mängel" handelt es sich genau?

  • vespapaulianer
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    • September 22, 2008 at 09:03
    • #76
    Zitat von xmr

    Zitat von »Chiave«
    Zurück zum Ausgang: nicht mehr reagieren. Da er Dir mit "Streß" und "Kosten" droht, hast Du nun eine rechtliche Handhabe gegen ihn in der Hand. Zudem handelt es sich um einen Betrugsversuch seinerseits.

    Klasse, in 4 Jahren Jurastudium und 3 Jahren Promotion habe ich mich selten so über rechtliche Sachverhaltsbewertungen amüsiert jubel .

    Hessisch by nature

  • haucha
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    • September 22, 2008 at 19:44
    • #77

    also, ich muss schon sagen. sehr interessant, wie heftig hier debattiert wird. schlussendlich sieht es wie folgt aus:

    mein anwalt hat mir geraten, der forderung nachzukommen. aufgrund des rudimentären kaufvertrages und der tatsache, dass aussage gegen aussage steht, würden meine chancen eher nicht so gut stehen. und weil ich die sache vom tisch haben will, zahle ich jetzt. einen fiesen taktischen fehler habe ich zudem gemacht, weil ich ihm per sms geschrieben habe, dass ich nicht zahle und er zum anwalt gehen soll. damit habe ich mir zu den 200 € zusätzlich noch 50 € anwaltskosten aufgebrummt. sprich im endeffekt zahle ich jetzt 250 € und bekomme den verzogenen rahmen samt papiere wieder.

    aus fehlern lernt man. aber vielen dank für die rege beteiligung.

  • chrischi47
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    • September 22, 2008 at 20:46
    • #78

    na, das sieht wohl doch schlecht aus, tut mir leid für das pech mit dem mangelhaften Kaufvertrag.

    ich wollte nur noch sagen, dass die Zustellung/Nichtzustellung eines anwaltbriefes in meinem fall (ging auch um kaputtes mopped) sehr wohl eine rolle gespielt hat.

    der amtzsrichter bezog nämlich die aussage der gegenseit den brief nicht bekommen zu haben (in der mängelliste und frist notiert war) in sein urteil mit ein (ich hatte geklagt) und reduzierte die "Schadensfallsumme" die ich dann erhielt.

    es war aber klar, dass er den brief erhalten hatte, weil daraus zitiert wurde,

    (hab nochmal bei den Mobile-KVs geschaut, da stehts wirklich drin mit dem Gewährl.-Ausschluss(hatte ich zum Glück in einem anderen Fall verwendet)

  • cmon
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    • September 24, 2008 at 15:16
    • #79

    und den rest der vespa behält er?

    respekt, der typ hats durchgezogen....

    was hat er denn ursprünglich für die vespa bezahlt?

  • haucha
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    • September 25, 2008 at 15:44
    • #80

    ich kriege den rahmen zurück und den rest behält er. mir geht es bei der sache nicht ums geld. der ton macht die musik. und der käufer war unter aller sau. wenn ich auf den tod nicht hätte zahlen wollen, hätte ich vor gericht gehen müssen. dort wären die chancen 50-50 gewesen. aber darum geht es gar nicht... naja, jetzt ist die sache gegessen und ich habe daraus gelernt.

    aber man sieht sich immer zwei mal im leben...

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