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Frage zu "Mini-Job" oder "400€-Job" wer weiß Rat?

  • Hallo,

    Fange am 1. Okt ein Studium an und habe eine Frage zu 400€ Nebenjob. Bei der Firma bei der ich gerade tätig bin könnte ich evtl. ein geringfügiges Arbeitsverhältniss anfangen. Meine Vorstellung ist, dass ich während der Vorlesungszeit ab und zu samstags oder freitag nachmittags dort arbeite und ein Zeitkonto führe. In den Semesterferien habe ich vor fast Vollzeit dort zu arbeiten (dh. ich werde die 400euro grenze bei Gehalt von 10€ pro Stunde weit überschreiten). Meine Frage an euch, ist es erlaubt das der Arbeitgeber mir dann meine geleisteten Studen in 400 Euro Schritten abbezahlt obwohl ich in einigen Monaten nicht für 400€ gearbeitet habe und eigentlich die "Überstunden" aus dem Vormonat nachbezahlt bekomme bis das Zeitkonto wieder leer bzw. wieder aufgefüllt (Semesterferien) wird. Ich frage deswegen weil mein Chef in steuerlicher Hinsicht sehr vorsichtig ist und in keine Konflikte mit dem Finanzamt kommen will. Fals mein Vorhaben erlaubt ist oder geduldet wird werde ich ihn natürlich darauf ansprechen. Danke im vorraus.

    mfg martin

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  • Fals mein Vorhaben erlaubt ist oder geduldet wird werde ich ihn natürlich darauf ansprechen.


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    Ohne rechtliche Verbindlichkeit kurz zusammengefasst: Bei wechselnder Höhe des Monatsverdienstes wird das Jahreseinkommen durch 12 geteilt und muß dann unter € 400.-- bleiben. Also sprich deinen Chef drauf an damit er sich von seinem Steuerberater genau aufklären läßt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • das hört sich ja gut an, wechselnde Höher beim Verdienst hätte ich somit ja. Aber ob er mir dann jedes Monat 400 auszahlen darf und nicht einmal 100, 800, 400... müsste ja dann egal sein hauptsache nicht im jahr über 4800€?

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  • Aber ob er mir dann jedes Monat 400 auszahlen darf und nicht einmal 100, 800, 400... müsste ja dann egal sein hauptsache nicht im jahr über 4800€?


    Genaueres kann sicher der Steuerberater sagen. Oder ließ bei der Bundesknappschaft den Abschnitt über flexible Arbeitszeitregelungen im Rahmen einer Wertguthabenregelung.
    Aber ob dein Chef sich den Bürokram antun will mußt du mit ihm klären. Ich würde sagen er soll dir einfach jeden Monat dein Gehalt zahlen und du teilst es selber auf.

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