wenn wirklich in den papieren 65km/h stehen...
ist die kiste zulassungspflichtig....wenn dann ein (unrechtmäßig ausgestelltes) Versicherungsschild dranhängt....ist das fahren ohne versicherungsschutz....
und wenn nur Klasse M oderB fürherschein da ist... zusätzlich auch noch fahren ohne Fahrerlaubnis....RISIKO!!! RISIKO...
Rita
Ganz genau so schauts aus! Hab mir vor Kurzem auch ne Schwalbe zugelegt und mich eingehend mit dem Thema 60km/h DDR-Mopeds beschäftigt. Das Schnellste, was es legal zu fahren gibt (mit Auto- oder M-Schein) ist ne Simson mit eingetragenen 60km/h. Alles was über 60km/h geht ist zulassungspflichtig, sprich großes Schild.
Hier noch ein kleiner Auszug:
"Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß § 76 Abs. 8 c) der FEV als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Dieses erlaubt ihnen eine legale Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Daher darf man auch nicht mit der Schwalbe auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, da hier eine bbH von über 60 km/h (also mindestens 61 km/h) vorgeschrieben ist.
Nicht-DDR-Mopeds und Kleinkrafträdern alten Rechts (alle bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommenen Mopeds), zu denen auch Simsons zählen, die nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich eine bbH von 50 km/h erlaubt. Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und dürfen als solche nur noch 45 km/h fahren."
Gruß,
Paichi