Gut, dann hab ich das wohl zwischen den Zeilen anders interpretiert.
Ich meine aber, dass die Angst von Nummer2 tatsächlich unbegründet ist.
KLICK
("... In Deutschland dürfen seit 2020 Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse B nach Durchlaufen einer Zusatzausbildung von 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 1,5 Stunden (gesamt 13,5 Stunden) auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen (EG-Fahrzeugklasse L3e-A1). ...")
soweit so gut, und weiter
KLACK
"Zweirädriges Kraftrad der Klasse L3e (das nicht in L1e eingestuft werden kann):
- Unterklasse A1 (Hubraum <=125 cm³ und Leistung <= 11 kW)"
Nachdem beide o.g. Daten innerhalb der genannten Rahmenbedingungen sind, sollte den T5-Fahrten meiner Meinung nach nichts im Wege stehen, was den Führerschein betrifft. Die Sache mit "m.LB" und "o.LB" spielt hier für mich keine Rolle.