Kfz Steuer PX 125

  • Moin.


    Stell mal ein ein Bild der ABE und Teil2 ein.

    Brief gibt's nur ab 126ccm aufwärts

    falsch!


    die px ist aus einer zeit in der die Klasse "A1" nur bis 80ccm ging. da war die px noch ein krad mit leistungsbeschränkung. und wenn das nicht umgetragen wird, ist es ein krad mit leistungsbeschränkung.

    du kannst das natürlich umtragen lassen, aber dann wird mutmaßlich die versicherung teurer. leichtkrafträder sind teurer als krad.

  • Lese bitte auch mal alles.


    Mit der Versicherung stimmt nicht.

    Da gibt es Regelungen nach Alter.

    Ich bezahle für eine 125ger wenn ich sie mit 1/2 starte maximal 60€ im Jahr (12M.)

    Also (Zweit)karre.

    Für eine 125ger PK sogar nur rund 40€ wegen dem Alter der Hütte.

  • Moin, ich klinke mich hier mal ein, weil ich ein ähnliches Rätsel zu lösen habe.

    Ich besitze zwei 125er, eine PK 125 XL mit 6 kW und eine T5 (Spanien-Import mit Einzelabnahme nach §21) mit 9 kW.
    Für beide Roller habe ich eine Zulassung mit Bescheinigung 1 und 2.
    Bei der PK steht "Kraftrad m.LB.", bei der T5 "Kraftrad o.LB.".

    Die Versicherung stuft beide als Leichtkraftrad mit der entsprechenden Prämie ein.

    Okay, mit 2x 9 Euro Steuer pro Jahr kann ich leben, aber was mir Sorgen macht, ist der Eintrag "o.LB." bei der T5. Ich habe nämlich nur den B196. Auch wenn das Leistungsgewicht unter 0,1 kW/kg liegt und der Hubraum unter 125 cm3, ahne ich schon, dass es bei einer Kontrolle zumindest Diskussionen geben wird. Was meint ihr, alles so lassen oder aktiv werden. Wenn letzteres, wo fange ich da an – beim TÜV?

    Einmal editiert, zuletzt von Nummer2 ()

  • seltsam. ich zahle für 125ccm keine steuer ... nur versicherung.

  • Ich habe ja meine PX80 kürzlich zugelassen. Sie hat einen 135er DR eingetragen. Im Brief steht 7 KW und Kraftrad m.LB.

    Die Dame bei der Zulassung verwies auf die 7 KW = Krad mit Leistungsbeschränkung und somit steuerfrei.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist 7KW die Leistungsgrenze, unterhalb bzw. bis 7 KW ohne, ab 7,1 KW mit Steuer.

    Ciao ragazzi :+2

  • seltsam. ich zahle für 125ccm keine steuer ... nur versicherung.

    Der Mann vom Zoll, den ich heute angerufen habe, erklärte mir, dass ich die Roller als Leichtkraftrad hätte "in Betrieb setzen" müssen. Leichtkrafträder brauchen keine Zulassung, sondern nur eine Betriebserlaubnis. Dazu müssten die Roller aber erstmal eine haben. Woher bekomme ich die? Das kostet doch bestimmt wieder jede Menge Zeit und Geld.

  • Ich habe ja meine PX80 kürzlich zugelassen. Sie hat einen 135er DR eingetragen. Im Brief steht 7 KW und Kraftrad m.LB.

    Die Dame bei der Zulassung verwies auf die 7 KW = Krad mit Leistungsbeschränkung und somit steuerfrei.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist 7KW die Leistungsgrenze, unterhalb bzw. bis 7 KW ohne, ab 7,1 KW mit Steuer.

    ne, bis 125 ccm keine steuer, darüber schon, egal welche leistung ...

  • "Zulassung" und "steuerfrei" - laut Zoll geht das nicht zusammen. Ein Kraftrad, das zugelassen wird, ist in jedem Fall steuerpflichtig. Soll es steuerfrei sein, dann muss es bei der Zulassungsstelle "in Betrieb gesetzt" werden. Dann hat es eine Betriebserlaubnis, aber keinen Fahrzeugbrief (neuerdings "Zulassungsbescheinigung Teil II").

  • ne, bis 125 ccm keine steuer, darüber schon, egal welche leistung ...

    Nee, laut Fahrzeugzulassungsverordnung ist ein Leichtkraftrad auf 11 kw/15 PS und max 125 ccm limitiert.

    Aber die 7 kw Grenze finde ich nirgends.

  • Mal so rein rethorisch:

    Um wieviel Euro ging es gleich wieder? 9 € bzw. 11 €?


    Klar, man macht sich jetzt einen Kopf darüber machen, ob die Kfz-Steuer fällig wird oder nicht.

    Die Frage ist vollkommen legitim und kann/sollte geklärt werden.


    Aber bitte Leute; es geht um einen Betrag, der hier doch nicht wirklich eine große Rolle spielt, oder?


    Was ich damit sagen will: Lasst es klären aber lasst bitte auch die sprichwörtliche Kirche im Dorf.

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

  • Es geht nicht um neun Euro sondern um die Eintragung und ob man mit dieser Eintragung mit dem Führerschein B196 legal unterwegs ist.

    Und da die T5 von Nummer2 9kw hat sollte damit eine Einstufung als Leichtkraftrad möglich sein.

  • Die 9 Euro sind es allein wert, das große Nummernschild fahren zu können. Aber: Ich habe gerade erst den B196 gemacht, um T5 fahren zu können! Ich kläre das morgen mit dem TÜV. Ich nehme an, dass der das für die Einzelabnahme von einer Vorlage abgeschrieben hat.

    Aber jetzt rein theoretisch: Wenn ich morgen in eine Kontrolle käme, dann könnte mir doch keiner etwas, oder?

  • Gut, dann hab ich das wohl zwischen den Zeilen anders interpretiert. :rolleyes:


    Ich meine aber, dass die Angst von Nummer2 tatsächlich unbegründet ist.


    KLICK

    ("... In Deutschland dürfen seit 2020 Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse B nach Durchlaufen einer Zusatzausbildung von 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 1,5 Stunden (gesamt 13,5 Stunden) auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen (EG-Fahrzeugklasse L3e-A1). ...")


    soweit so gut, und weiter


    KLACK
    "Zweirädriges Kraftrad der Klasse L3e (das nicht in L1e eingestuft werden kann):

    - Unterklasse A1 (Hubraum <=125 cm³ und Leistung <= 11 kW)"


    Nachdem beide o.g. Daten innerhalb der genannten Rahmenbedingungen sind, sollte den T5-Fahrten meiner Meinung nach nichts im Wege stehen, was den Führerschein betrifft. Die Sache mit "m.LB" und "o.LB" spielt hier für mich keine Rolle.

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

  • Nachdem beide o.g. Daten innerhalb der genannten Rahmenbedingungen sind, sollte den T5-Fahrten meiner Meinung nach nichts im Wege stehen, was den Führerschein betrifft. Die Sache mit "m.LB" und "o.LB" spielt hier für mich keine Rolle.

    Genau das hat mein TÜV Spezi auch gerade gesagt. :-2

  • Da ich mich gerade im Rahmen der freiwilligen Zulassung meiner Fuffi mit dem Thema auch auseinandersetze:

    Fahrzeugklassen und deren Systematisierung findet sich in diesem Verzeichnis des KBA:

    https://www.kba.de/DE/Statisti…sse_inhalt.html?nn=664622

    (Interessant sind auch die Erläuterungen auf S. 101/102: die alten auslaufenden Fahrzeugklassen gelten weiterhin und sind zu verwenden, falls das Fahrzeug schonmal im Verkehr gebracht war. Umschlüsselung vermutlich auf Antrag ggfls möglich, vermutlich nach Begutachtung, weiß ich aber nicht, da für mich nicht aktuell)


    Die Richtlinien zur ZB:

    https://www.kba.de/DE/Zentrale…il_I_und_Teil_II_pdf.html

    Der darin genannte Leitfaden:

    https://www.kba.de/DE/Zentrale…blob=publicationFile&v=14


    Die Steuerpflichtigkeit und -Nichtpflcihtigkeit der einzelen Kfz-Arten ergibt sich aus dem KraftStG 2002:

    https://www.gesetze-im-interne…aftstg/BJNR005090927.html

    Das wie für die Steuererklärung und das Zusammenspiel mit den Zulassungsbehörden aus der KraftStDV:
    https://www.gesetze-im-interne…v_2017/BJNR237400017.html


    HU-Pflichten ergeben sich aus der StVZO:

    https://www.gesetze-im-interne…o_2012/BJNR067910012.html


    Soweit mal auf die Schnelle die Rechtsgrundlagen, die ich in dem Zusammenhang zusammengetragen habe.

  • Soweit mal auf die Schnelle die Rechtsgrundlagen, die ich in dem Zusammenhang zusammengetragen habe.

    Sehr gut, so muss es gemacht werden.

    Der Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...

    :)

  • Ihr habt alle recht gehabt und die Tussy bei der Zulassungsstelle lag falsch, habe die Tage den Steuerbescheid bekommen für 11 € / Jahr.

    Dass die Frau falsch lag zeigt sich, dass ich den Bescheid erst nachträglich bekommen habe. Im Normalfall bekommst du ohne Einzugsermächtigung gar keine Zulassung...zumindest bei uns.

    Ciao ragazzi :+2