Du hast den Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigt. Das ist schon mal sehr gut!
Der Verkäufer hat nachgebessert, was ja anscheinend nicht zum Erfolg geführt hat.
Das ist schon mal falsch. Nach der Nachbesserung ist ja, lt. Eröffnungsthread, nichts mehr aufgetreten sondern der TE will nur wissen ob noch was passieren könnte.
Und nur in den ersten 6 Monaten wird, käuferfreundlich, davon ausgegangen das schon von Anfang an ein Fehler vorhanden war. Dannach liegt es am Käufer dies nachzuweisen. Und nun beweis mal das du immer, garantiert immer, genau 1:50 getankt hast.
Und auch bei Wandel, falls der Verkäufer darauf eingeht oder verurteilt wird, mußt der TE eine Nutzungsgebühr bezahlen. Er hat den Roller ja ein Jahr genutzt.
Wenn das alles immer so einfach wäre dann gäbe es keine Rollerverkäufer.
